Allgemeine Geschäftsbedingungen der m:con - mannheim:congress GmbH (im Folgenden: m:con) für den Kauf von Kongress- und Veranstaltungstickets für Veranstaltungen, deren Veranstalter die m:con ist, mit Stand vom 12.04.2021
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Der Abschnitt A regelt die allgemeinen Bestimmungen, die stets Anwendung finden. Der Abschnitt B findet zusätzlich Anwendung, wenn die Eintrittskarten über Fernkommunikationsmittel (Online, Telefon, Fax, Self-Check-Terminal Eintrittskarten, Einscannen der Mitgliederdaten) erworben werden. Der Abschnitt C findet Anwendung, wenn Vor-Ort am Counter Eintrittskarten erworben werden.
Nachfolgende Geschäftsbedingungen der m:con - mannheim:congress GmbH gelten für Verträge über den Verkauf von Kongress- und Veranstaltungstickets (Eintrittskarten), die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zwischen dem Käufer von Kongress- und/oder Veranstaltungstickets (Kunde) und dem Veranstalter geschlossen werden.
Vorliegend ist die m:con Veranstalter und somit unmittelbarer Vertragspartner des Kunden.
Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf dessen eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der m:con sind nur wirksam, wenn sie von der m:con schriftlich bestätigt worden sind.
Bei ausgewählten Veranstaltungen ist eine Anmeldung auch in schriftlicher Form (Fax, E-Mail, Brief) möglich, auch hier sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bindend. Weitere veranstaltungsspezifische Teilnahmebedingungen sind der Kongresshomepage zu entnehmen.
Der Kunde gibt mit der Absendung seiner Registrierung eine verbindliche Bestellung (Angebot) ab und erklärt sich an sein Angebot 5 Werktage gebunden. Binnen dieser Annahmefrist werden die erhaltenen Angaben überprüft. Im Falle der Ablehnung des Angebots erfolgt eine entsprechende Mitteilung. Im Falle der Annahme des Angebots erfolgt die Übermittlung einer Bestellbestätigung/ Rechnung. Im Falle der Unvollständigkeit der Angaben bzw. des Fehlens von erforderlichen Informationen, z.B. einem Nachweis über die Anwendbarkeit eines ermäßigten Tarifs, erfolgt eine Aufforderung zur Ergänzung. Im letzteren Fall verlängert sich die Annahmefrist um weitere 5 Werktage.
Als Zahlungsmittel stehen bis zwei Wochen vor Kongressbeginn das SEPA-Lastschriftverfahren, die Zahlung per Kreditkarte (American Express, Mastercard und Visa) und/oder durch Vorkasse per Banküberweisung zur Verfügung.
Der Gesamtpreis der Bestellung inklusive anfallender Gebühren und gesetzlicher Umsatzsteuer ist bei den Zahlungsarten Kreditkarte und SEPA-Lastschriftverfahren nach Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig.
Hiervon abweichend ist bei der Zahlungsart Banküberweisung der Gesamtpreis bis zu dem in der Rechnung mitgeteilten Datum vollständig auf das in der Rechnung benannte Konto unter Angabe der Rechnungsnummer zu überweisen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass der Endbetrag seiner Bestellung ohne Abzug verbucht werden kann, d.h. anfallende Bank und/oder Überweisungsgebühren sind vom Kunden selbst zu tragen. Die zur Überweisung erforderlichen Angaben (Rechnungsnummer, Bankverbindung) werden in der Rechnung ausgewiesen. Die Rechnung wird per E-Mail versandt.
Die Zahlungsabwicklung für die SEPA-Lastschriftverfahren und Kreditkarten erfolgt über den Zahlungsdienstleister Computop Wirtschaftsinformatik GmbH, Schwarzenbergstr.4, D-96050 Bamberg.
Die ausgewiesenen Preise sind zzgl. anfallender Umsatzsteuer.
Unabhängig von den unter IV bestehenden Regelungen besteht ein vertragliches Recht zur Stornierung einer Bestellung. Stornierungen haben dabei in Textform zu erfolgen und sind an
m:con-mannheim congress GmbH,
Rosengartenplatz 2,
68161 Mannheim,
mila.brnovic@mcon-mannheim.de,
Telefon +49(0)621 / 41 06 – 170
Telefax+49(0)621 / 41 06 – 80 170
zu richten.
Bei Eingang der Stornierung bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 30,- zzgl. anfallender Umsatzsteuer für jede angemeldete Person fällig, nach diesem Termin ist eine Rückerstattung nicht möglich.
Ist der Preis der Eintrittskarten geringer als EUR 30,- zzgl. anfallender Umsatzsteuer, so wird dieser einbehalten bzw. muss er bei einer Stornierung trotzdem entrichtet werden.
Der volle Eintrittskartenpreis ist auch zu zahlen, wenn ein angemeldeter Kunde nicht erscheint.
Die Veranstaltung findet nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl statt. Der Veranstalter behält sich vor, Referenten auszutauschen, Veranstaltungen räumlich oder zeitlich zu verlegen oder abzusagen und Änderungen im Programm vorzunehmen. Wird eine Veranstaltung abgesagt, werden bereits gezahlte Gebühren in voller Höhe erstattet.
Bei Veranstaltungen, die kostenpflichtige Kurse/Workshops betreffen, ist die Teilnehmerzahl der Kurse begrenzt. Die Kursangebote sind grundsätzlich freibleibend, d.h. sie sind als Angebot im Rahmen der verfügbaren Kursplätze zu verstehen. Anmeldungen für alle Kurse haben schriftlich oder über das Internet zu erfolgen und sind verbindlich. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vergeben. Bei Überbuchungen wird der Kunde benachrichtigt.
Die Eintrittskarten sind personalisiert. Für Namensänderungen wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 10,- zzgl. anfallender Umsatzsteuer pro Person erhoben.
Bei Korrekturen der Rechnungsstellung wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 20,- zzgl. anfallender Umsatzsteuer berechnet. Besondere Wünsche bezüglich der Rechnungslegung müssen bei Anmeldung mitgeteilt werden.
Sofern anwendbar, werden Teilnahmebescheinigungen/CME-Bescheinigungen vor Ort ausgegeben. Für eine nachträgliche Erstellung und Versand der Bescheinigungen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 10,- zzgl. anfallender Umsatzsteuer pro Bescheinigung in Rechnung gestellt. Erst nach Eingang dieser Bearbeitungsgebühr wird die Bescheinigung erstellt und versandt.
Der Veranstalter und die m:con haften – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Schäden, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen zurückzuführen sind. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften der Veranstalter und die m:con auch im Falle leicht fahrlässiger Pflichtverletzungen.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Veranstalters auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch für Pflichtverletzungen von Organen, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen des Veranstalters und der m:con.
Die vorstehenden Absätze gelten auch für die Haftung von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der m:con bzw. des jeweiligen Veranstalters.
Die m:con ist ein Unternehmen, welches unter anderem auf die Planung, die Organisation und die Durchführung von Veranstaltungen aller Art, insbesondere von Kongressen (medizinisch wissenschaftlicher Art), (wissenschaftliche) Tagungen, Hauptversammlungen, Messen, Ausstellungen, Seminaren, Fortbildungsveranstaltungen sowie sonstige kommerzielle Veranstaltungen spezialisiert ist. Die Veranstaltungen werden im Congress Center Rosengarten Mannheim oder anderen Veranstaltungsstätten durch die m:con selbst durchgeführt oder als Dienstleister für einen anderen Veranstalter betreut.
Die m:con setzt eine Kundenmanagementsoftware ein und verarbeitet darin die im Rahmen des Registrierungsvorganges erhobenen Daten, die auch personenbezogen sein können, zu den Zwecken (i) der besseren Pflege der Kunden- bzw. Geschäftsbeziehungen, (ii) deren Dokumentationen (iii), des Reklamations- und Qualitätsmanagements (iv), aus der Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (v) sowie aus Gründen der Direktwerbung, um dem Kunden Informationen und Angebote von Veranstaltungen zuzusenden, die von der m:con durchgeführt oder betreut werden.
Rechtsgrundlage dieser Verarbeitung sind Artikel 6 (1), a, b, f der Europäischen Datenschutzgrundverordnung. Die Verarbeitung erfolgt dabei stets bezogen auf die konkret dargestellten Zwecke.
Bei der Erhebung von Daten werden weitgehende Vorsichtsmaßnahmen getroffen, um Ihre persönlichen Daten zu schützen. Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt, in einer sicheren Umgebung aufbewahrt und vor unbefugtem Zugriff geschützt. Nur autorisierte Mitarbeiter haben darauf Zugriff.
Weitere Hinweise sind aus der Datenschutzerklärung zu entnehmen, die im Rahmen des Online-Registrierungsvorganges, innerhalb der Fußzeile der Website bzw. bei Vor-Ort Buchungen am Schalter einsehbar sind.
Mit dem Kauf einer Eintrittskarte erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass von ihm als Teil des Publikums fotographische, filmische und/oder akustische Aufnahmen angefertigt werden und er mit deren Veröffentlichung zu Referenzwecken auf folgenden Medien (Print, Internet) einverstanden ist.
Der unbefugte Gebrauch von fotografischen oder sonstigen Aufnahme-Geräten ist untersagt. Die Löschung oder Zerstörung der mit den entsprechenden Medien gemachten Aufnahmen kann verlangt werden.
Der Kauf einer Eintrittskarte verleiht das Recht auf den Besuch der betreffenden Veranstaltung. Auf die gesonderten Bestimmungen Dritter, insbesondere deren Hausordnung oder Garderobenordnung des Betreibers der Veranstaltungsstätte, wird ausdrücklich hingewiesen.
Die Hausordnung unter folgendem Link zu entnehmen: https://events.mcon-mannheim.de/custom/media/IIK_2022/Hausordnung_der_ALU_Freiburg.pdf
Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist Mannheim, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind oder mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, oder nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder persönlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die m:con ist berechtigt, Klage auch wahlweise am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Mannheim.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem von den Parteien angestrebten Zweck am Nächsten kommen.
Gemäß der Richtlinie 2013/11/EU möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die EU-Kommission eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) zwischen Unternehmern und Verbrauchern eingerichtet hat, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr erreichen.
Der Veranstalter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Abschnitt B findet zusätzlich Anwendung für den Kauf von Kongress- und Veranstaltungstickets für Veranstaltung(steile) über Fernkommunikationsmittel.
Für den Fall, dass der Kunde ein Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist und sich vom Vertrag lösen möchte, gelten die Regelungen des Allgemeinen Teils zur Stornierung (Abschnitt A, IV).
Für den Fall, dass der Kunde ein Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist, gilt folgende Widerrufsbelehrung:
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,
m:con – mannheim:congress GmbH,
Rosengartenplatz 2,
68161 Mannheim,
mila.brnovic@mcon-mannheim.de,
Telefon +49(0)621 / 41 06 – 170
Telefax+49(0)621 / 41 06 – 80 170
mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür unser vorgefertigtes Musterwiderrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
https://reg.mcon-mannheim.de/iebms/AGBVA/14/Musterwiderrufsformular.pdf
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang durch Sie zurückzuführen ist.
Ausschluss des Widerrufsrechts
Nach § 312g Absatz (2) S.1 BGB besteht kein Widerrufsrecht bzw. erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, bei nachfolgenden Verträgen:
Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, § 312g Abs. (2) S.1 Nr.9 BGB. Beispiel: Bestellung von Eintrittskarten für Veranstaltungen zu einem spezifischen Termin.
Ende der Widerrufsbelehrung
Als Zahlungsmittel stehen grundsätzlich die im Abschnitt A aufgezählten Zahlungsmittel mit folgender Besonderheit zu Verfügung.
Bei Erwerb von Eintrittskarten über einen Self-Check-Terminal entfallen die Zahlungsarten:
Bei Erwerb von Eintrittskarten mittels Einscannen der Mitglieddaten entfällt eine gesonderte Bezahlung, sofern keine offenen Mitgliedsbeiträge ausstehen.
Als Zahlungsmittel stehen grundsätzlich die im Abschnitt A aufgezählten Zahlungsmittel mit der Besonderheit zu Verfügung, dass zusätzlich eine Bezahlung per EC-Karte möglich ist.