Anmeldeverfahren
Anmeldungen erfolgen über die Teilnehmerregistrierung auf dieser Homepage.
Bitte beachten Sie: Erst wenn der Button „Kostenpflichtig bestellen“ gedrückt wurde, ist die Buchung vollständig getätigt. Nach erfolgreicher Buchung erhalten Sie sofort eine Buchungsbestätigung und Rechnung per E-Mail. Wenn diese nicht eingehen sollte, können Sie davon ausgehen, dass die Buchung unvollständig war. Bitte kontaktieren Sie uns in diesen Fällen.
Eine getätigte Buchung kann nicht selbstständig geändert werden. Die Änderung muss schriftlich bei der m:con beantragt werden. Wenden Sie sich dazu an HNO.Registrierung@mcon-mannheim.de .
Benutzeraccount
Wenn Sie in den vorherigen Jahren am Kongress teilgenommen haben, können Sie die Daten des dafür angelegten Benutzeraccounts verwenden. Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie sich über die "Passwort vergessen"-Funktion ein neues hinterlegen.
Sollten Sie an den letztjährigen Veranstaltungen nicht teilgenommen haben, erstellen Sie im Registrierungsablauf einen neuen Benutzeraccount, dieser behält auch für die Folgejahre seine Gültigkeit.
In Ihrem Account können Sie dann nach dem Login Ihre Buchungen einsehen, Nachweise hochladen und Nachbuchungen vornehmen. Nach dem Kongress können Sie hier auch Ihre Teilnahmebescheinigung einsehen und herunterladen.
Änderungen/Stornierungen einer bereits bestehenden Buchung sind im Benutzeraccount nicht möglich. Die Änderung muss schriftlich bei der m:con beantragt werden. Wenden Sie sich dazu an HNO.Registrierung@mcon-mannheim.de .
Datenschutzbestimmungen
Personenbezogene Daten werden im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) behandelt. Die Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.
Kongress-Gebühren
Für Ärztinnen und Ärzte gelten die festgesetzten Teilnahmegebühren. HNO-Ärztinnen und -Ärzte, die nicht Mitglieder des Deutschen Berufsverbandes der HNO-Ärzte sind, zahlen die festgesetzte Teilnahmegebühr plus 50 %. Für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zum HNO-Facharzt ist das Vortragsprogramm kostenfrei. Medizinstudierende können gegen Vorlage ihres gültigen Studentenausweises kostenlos am Vortragsprogramm teilnehmen.
Die Hörergebühren für die Teilnahme an Kursen (inkl. 19 % MwSt.) entnehmen Sie bitte den jeweiligen Kursankündigungen. HNO-Ärztinnen und -Ärzte, die nicht Mitglieder des Deutschen Berufsverbandes der HNO-Ärzte sind, zahlen die festgesetzte Hörergebühr plus 50 %.
Ärzte bis zum 5. Jahr der Weiterbildung zum HNO-Arzt (AiW) sowie Studenten können die Kurse zu ermäßigten Gebühren belegen. Voraussetzung ist die Vorlage einer Eidesstattlichen Versicherung, in der erklärt wird, dass der Teilnehmer sich zum Zeitpunkt der Veranstaltung in der Weiterbildung zum HNO-Arzt (AiW) befindet bzw. eines gültigen Studentenausweises. Die ermäßigten Kursgebühren entnehmen Sie bitte der jeweiligen Kursankündigung.
Kurse
Während der Registrierung haben Sie die Möglichkeit, sich für die angebotenen Kurse anzumelden. Die Buchung von Kursen ist auch ohne die Teilnahme am Hauptprogramm möglich. Zeitliche Überschneidungen des gewählten Kurses und dem Hauptprogramm sind nicht möglich. Auch sind keine Überschneidungen mit den Symposien möglich.
Beispiel: Wird der Donnerstagvormittag Hauptprogramm ausgewählt, ist die Buchung zeitgleicher Kurse und/ oder Symposien nicht möglich.
Mitgliedschaft im HNO-Bundesverband
Wenn Sie Mitglied im HNO-Bundesverband sind, findet im zweiten Schritt der Registrierung eine Überprüfung statt. Diese erfolgt über Ihren Vornamen, Nachnamen sowie dem Ort, welchen Sie bei Ihrer Mitgliedschaft angegeben haben.
Neu-Mitgliedschaft im HNO-Berufsverband
Wenn Sie aktuell noch kein Mitglied im HNO-Berufsverband sind, können Sie die Mitgliedschaft beantragen. Informationen finden Sie hier. Wählen Sie bei der Anmeldung die Teilnehmerart „Nichtmitglied - mit Antrag auf eine Mitgliedschaft im HNO-Berufsverband“. Sie können Ihre Kongressanmeldung direkt als Mitglied vornehmen.
Wichtiger Hinweis:
Der Ausdruck des Namensschildes ist ausschließlich möglich, wenn die vollständigen Beitrittsunterlagen vorliegen und kein offener Rechnungsbetrag besteht.
Rücktritts- / Stornierungsbedingungen
Stornierungen haben in Textform zu erfolgen und sind an HNO.Registrierung@mcon-mannheim.de zu richten.
Bei Eingang der Stornierung bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn (28.09.2023) bei der m:con Teilnehmerregistrierung, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,- Euro für jede angemeldete Person fällig. Ist die Teilnahmegebühr geringer als 30,- Euro, so wird diese einbehalten bzw. muss bei Stornierung trotzdem entrichtet werden.
Bei Eingang einer Stornierung bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn (12.10.2023) bei der m:con Teilnehmerregistrierung, wird die Teilnahmegebühr abzüglich einer Stornogebühr/Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 % erstattet. Nach diesem Termin ist eine Rückerstattung leider nicht mehr möglich Die volle Teilnahmegebühr ist auch zu zahlen, wenn ein angemeldeter Teilnehmer nicht zum Kongress erscheint.
Teilnahmeunterlagen
Nach abgeschlossener Buchung erhalten Sie Ihre Buchungsbestätigung und Rechnung per E-Mail. Die Unterlagen sind ausschließlich online verfügbar. Die Hörerkarte können Sie sich vor Ort am Terminal ausdrucken. Für Umbuchungen oder sonstige Fragen, melden Sie sich direkt am Counter.
Wichtiger Hinweis: Es erfolgt kein postalischer Versand der Hörerkarten. Der Ausdruck ist ausschließlich vor Ort im CCR in Mannheim möglich.
Teilnahmebescheinigungen
Im Prozess der Anmeldung haben Sie sich einen Benutzeraccount angelegt. Mit diesen Logindaten können Sie sich jederzeit wieder einloggen, um Ihre Dokumente (Rechnung, Buchungsbestätigung, Teilnahmebescheinigung) einzusehen. Sollten Sie ihr Passwort vergessen haben, nutzen Sie bitte den "Passwort vergessen?"-Link, um ein neues zu generieren.
Teilnehmerarten
Es gibt folgende Teilnehmerarten:
Mitglieder des HNO-Berufsverbandes |
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Teilnahmeberechtigt sind die Mitglieder des Deutschen Berufsverbandes der Hals-Nasen-Ohrenärzte e. V. Es gelten die festgesetzten Hörergebühren. |
Ärztinnen/Ärzte bis zum 5. Jahr der Weiterbildung zum HNO-Arzt (AiW) |
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Ärztinnen/Ärzte bis zum 5. Jahr der Weiterbildung zum HNO-Arzt (AiW) können kostenlos am Vortragsprogramm teilnehmen. Für Kurse sind 25% der festgesetzten Hörergebühr zu zahlen. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage einer Eidesstattlichen Versicherung, in der erklärt wird, dass der Teilnehmer sich zum Zeitpunkt der Veranstaltung in der Weiterbildung zum HNO-Arzt (AiW) befindet. |
Teilnehmer aus dem Ausland |
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Für HNO-Ärztinnen und -Ärzte aus dem Ausland gelten die festgesetzten Hörergebühren (entsprechend der Gebühr für Mitglieder des HNO-Berufsverbandes). |
Nichtmitglieder des Berufsverbandes |
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HNO-Ärztinnen und -Ärzte, die in Deutschland tätig und nicht Mitglied im Berufsverband sind, können an der Veranstaltung teilnehmen; es gelten die festgesetzten Hörergebühren plus 50%. |
Medizinstudierende |
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Medizinstudentinnen und -studenten können gegen Vorlage ihres gültigen Studentenausweises kostenlos am Vortragsprogramm teilnehmen. Für die Teilnahme an Kursen ist die Hörergebühr entsprechend der Gebühr für AiW zu entrichten. |
Ärztinnen/Ärzte anderer Fachrichtungen |
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Für Ärztinnen und -Ärzte anderer Fachrichtungen als der HNO-Heilkunde gelten die festgesetzten Teilnehmergebühren (entsprechend der Gebühr für Mitglieder des HNO-Berufsverbandes). |
Praxispersonal |
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Die Hörergebühren für die Teilnahme an den Kursen der Akademie HNO-Praxispersonal entnehmen Sie bitte den jeweiligen Kursankündigungen oder dem Anmeldeformular. |
Zahlungsarten
Die Kongressgebühren können Sie mit Kreditkarte, Überweisung oder Elektronischer Lastschrift bezahlen.
Zertifizierung
Die Zertifizierung der Veranstaltungen wird bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg beantragt.