Nachfolgende Geschäftsbedingungen mit Stand vom 28.06.2023 gelten für Verträge über den Verkauf von Kongress- und Veranstaltungstickets (Eintrittskarten) für Veranstaltung(steile), deren Veranstalter die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e.V. (im Folgenden: Veranstalter) ist.
Zur besseren Lesbarkeit wird im Text in der Regel nicht gegendert, selbstverständlich beziehen sich alle Aussagen sowohl auf das weibliche und männliche Geschlecht sowie nichtbinäre Geschlechtsidentitäten.
Der Abschnitt A regelt die allgemeinen Bestimmungen, die stets Anwendung finden. Der Abschnitt B findet zusätzlich Anwendung, wenn die Eintrittskarten über Fernkommunikationsmittel (Online, Telefon, Fax, Self-Check-Terminal Eintrittskarten, Einscannen der Mitgliederdaten) erworben werden. Der Abschnitt C findet Anwendung, wenn Vor-Ort am Counter Eintrittskarten erworben werden. Der Abschnitt D findet zusätzlich Anwendung, wenn es sich um eine virtuelle Veranstaltung handelt.
Abschnitt E betrifft die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kauf von Kongress- und Veranstaltungstickets für Veranstaltung(steile), bei denen die m:con im eigenen Namen handelt; sog. nicht wissenschaftlicher Teil der Veranstaltung.
1. Geltungsbereich
Nachfolgende Geschäftsbedingungen des Veranstalters gelten ausschließlich. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf dessen eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von der m:con schriftlich bestätigt worden sind.
Bei ausgewählten Veranstaltungen ist eine Anmeldung auch in schriftlicher Form (Fax, E-Mail, Brief) möglich, auch hier sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bindend. Weitere veranstaltungsspezifische Teilnahmebedingungen sind der Kongresshomepage zu entnehmen.
Dieser Abschnitt gilt nicht für den Erwerb von Eintrittskarten durch Aussteller. In diesem Falle finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kauf von Kongress- und Veranstaltungstickets für Veranstaltung(steile), deren Veranstalter die m:con ist, Anwendung (vgl. Abschnitt E).
2. Vertragsabschluss
Der Kunde gibt mit der Absendung seiner Registrierung eine verbindliche Bestellung (Angebot) ab, und erklärt sich an sein Angebot 5 Werktage gebunden.
Binnen dieser Annahmefrist ist die m:con berechtigt, die erhaltenen Angaben zu überprüfen. Im Falle der Ablehnung des Angebots erfolgt eine entsprechende Mitteilung. Im Falle der Annahme des Angebots erfolgt die Übermittlung einer Bestellbestätigung/Rechnung. Im Falle der Unvollständigkeit der Angaben bzw. des Fehlens von erforderlichen Informationen, z. B. einem Nachweis über die Anwendbarkeit eines ermäßigten Tarifs, erfolgt eine Aufforderung zur Ergänzung. Im letzteren Fall verlängert sich die Annahmefrist um weitere 5 Werktage.
Es kommt unmittelbar ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Kunden zustande.
Vorliegend ist der Veranstalter unmittelbar Vertragspartner des Kunden. Die m:con ist nicht Veranstalter. m:con handelt im Auftrag des Veranstalters. Vertragliche Beziehungen im Hinblick auf die Veranstaltung kommen daher unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Veranstalter zustande, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich die m:con als Vertragspartei ausgewiesen ist.
Ein solcher Einzelfall ist die Registrierung als Aussteller. Hier kommt ein Vertrag unmittelbar zwischen der m:con und dem Aussteller zustande. In diesem Falle gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kauf von Kongress- und Veranstaltungstickets für Veranstaltungen, deren Veranstalterin die m:con ist. Diese können in Abschnitt E abgerufen werden.
3. Zahlungsarten
Als Zahlungsmittel stehen die Banküberweisung, das SEPA-Lastschriftverfahren und die Zahlung per Kreditkarte (American Express, Mastercard und Visa) zur Verfügung.
Der Gesamtpreis der Bestellung inklusive anfallender Gebühren und gesetzlicher Umsatzsteuer ist bei den Zahlungsarten Kreditkarte und SEPA-Lastschriftverfahren nach Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig.
Hiervon abweichend ist bei der Zahlungsart Banküberweisung der Gesamtpreis bis zu dem in der Rechnung mitgeteilten Datum vollständig auf das in der Rechnung benannte Konto unter Angabe der Rechnungsnummer zu überweisen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass der Endbetrag seiner Bestellung ohne Abzug verbucht werden kann, d. h. anfallende Bank und/oder Überweisungsgebühren sind vom Kunden selbst zu tragen. Die zur Überweisung erforderlichen Angaben (Rechnungsnummer, Bankverbindung) werden in der Rechnung ausgewiesen. Die Rechnung wird per E-Mail versandt.
Die Zahlungsabwicklung für die SEPA-Lastschriftverfahren und Kreditkarten erfolgt über den Zahlungsdienstleister Computop Wirtschaftsinformatik GmbH, Schwarzenbergstr.4, D-96050 Bamberg.
Die ausgewiesenen Preise sind zzgl. anfallender Umsatzsteuer zu entrichten.
4. Stornierungen
Unabhängig von den unter Abschnitt B, I bestehenden Regelungen des Widerrufsrechts (nur bei Erwerb der Eintrittskarten über Fernkommunikationsmittel) besteht ein vertragliches Recht zur Stornierung einer Bestellung. Stornierungen haben dabei in Textform zu erfolgen und sind an
m:con – mannheim:congress GmbH
Rosengartenplatz 2,
68161 Mannheim,
dgk.registrierung@mcon-mannheim.de ,
Telefon +49(0)621 / 41 06 – 6803
zu richten.
Bei Eingang der Stornierung bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 30,- zzgl. anfallender Umsatzsteuer für jede angemeldete Person fällig, nach diesem Termin ist eine Rückerstattung nicht möglich.
Für den Fall, dass der Kunde ein Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist und innerhalb der ihm zustehenden Widerrufsfrist gem. Abschnitt B I sein Widerrufsrecht ausübt, wird keine Bearbeitungsgebühr fällig.
Ist der Preis der Eintrittskarten geringer als EUR 30,-, zzgl. anfallender Umsatzsteuer so wird dieser einbehalten bzw. muss er bei einer Stornierung trotzdem entrichtet werden.
Der volle Eintrittskartenpreis ist auch zu zahlen, wenn ein angemeldeter Kunde nicht erscheint.
5. Änderungen/Absagen
Die Veranstaltung findet nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl statt. Der Veranstalter behält sich vor, Referenten auszutauschen, Veranstaltungen räumlich oder zeitlich zu verlegen oder abzusagen und Änderungen im Programm vorzunehmen. Wird eine Veranstaltung abgesagt, werden bereits gezahlte Gebühren in voller Höhe erstattet.
Bei Veranstaltungen, die kostenpflichtige Kurse/Workshops betreffen, ist die Teilnehmerzahl der Kurse begrenzt. Die Kursangebote sind grundsätzlich freibleibend, d. h. sie sind als Angebot im Rahmen der verfügbaren Kursplätze zu verstehen. Anmeldungen für alle Kurse haben schriftlich oder über das Internet zu erfolgen und sind verbindlich. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vergeben. Bei Überbuchungen wird der Kunde benachrichtigt.
Bitte beachten Sie, dass sich aufgrund des Infektionsgeschehens infolge der Sars-Cov-2-Pandemie für Präsenz- und Hybridveranstaltungen bei Vorträgen eine festgelegte Personenzahl pro Vortragsraum ergibt. Die Personenzahl ergibt sich zum einen aus dem Hygienekonzept für den Kongress, sie kann sich aber auch aufgrund behördlicher Auflagen kurzfristig ändern. Wenn die vorgeschriebene Personenzahl für den Vortragsraum erreicht ist, dürfen keine weiteren Personen für den Vortragsraum zugelassen werden. Daraus folgt für den Teilnehmer kein Anspruch auf Zutritt zu bestimmten Vorträgen. Hieraus leiten sich keine Ansprüche auf Kosten- oder Schadensersatz ab.
Sollte der Kongress aufgrund der -Sars-Cov-2-Pandemie nicht als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden können, behält sich der Veranstalter vor, den Kongress kurzfristig ausschließlich digital durchzuführen und die Teilnahmegebühren entsprechend anzupassen.
Wenn die Durchführung des Kongresses infolge höherer Gewalt unmöglich ist, kann der Veranstalter den Kongress auch vollständig absagen. Zu höherer Gewalt zählen behördliche Anordnungen, Streiks, innere Unruhen, Krieg oder Kriegsgefahr, drohende oder bereits erfolgte terroristische Anschläge, Pandemien und Epidemien (insbesondere Covid19), Naturkatastrophen, erhebliche Störung oder andere Notfälle, die die Durchführung des Kongresses unmöglich oder sinnlos machen. Voraussetzung für die Absage ist, dass die höhere Gewalt innerhalb von 30 Tagen vor Beginn des Kongresses eintritt oder zu erwarten ist, dass das Ergebnis noch zum Zeitpunkt der Durchführung des Kongresses nachwirken wird. Weitergehende Kosten oder Schadensersatz, insbesondere für bereits geleistete (An)-Zahlungen an Dritte (z. B. Hotelbuchungen, Flug- oder Bahntickets, o. ä.) werden nicht übernommen.
Wenn die Durchführung des Kongresses infolge höherer Gewalt (Definition siehe oben) nur mit einer geringeren Personenzahl als ursprünglich geplant, möglich ist, wird der Veranstalter Ticketstornierungen vornehmen. Auch in diesem Fall werden weitergehende Kosten oder Schadensersatz, insbesondere für bereits geleistete (An-) Zahlungen an Dritte (z. B. Hotelbuchungen, Flug- oder Bahntickets, o. ä.) nicht übernommen.
6. Weitere Bearbeitungsgebühren
Die Eintrittskarten sind personalisiert. Für Namensänderungen wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 10,- zzgl. anfallender Umsatzsteuer pro Person erhoben.
Bei Korrekturen der Rechnungsstellung wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 20,- zzgl. anfallender Umsatzsteuer berechnet. Besondere Wünsche bezüglich der Rechnungslegung müssen bei Anmeldung mitgeteilt werden.
7. Haftung
Der Veranstalter und die m:con haften – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Schäden, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen zurückzuführen sind. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften der Veranstalter und die m:con auch im Falle leicht fahrlässiger Pflichtverletzungen.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Veranstalters auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch für Pflichtverletzungen von Organen, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen des Veranstalters und der m:con.
Die vorstehenden Absätze gelten auch für die Haftung von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der m:con bzw. des jeweiligen Veranstalters.
8. Hinweise zum Datenschutz
Die m:con ist ein Unternehmen, welches unter anderem auf die Planung, die Organisation und die Durchführung von Veranstaltungen aller Art, insbesondere von Kongressen (medizinisch wissenschaftlicher Art), (wissenschaftliche) Tagungen, Hauptversammlungen, Messen, Ausstellungen, Seminaren, Fortbildungsveranstaltungen sowie sonstige kommerzielle Veranstaltungen spezialisiert ist. Die Veranstaltungen werden im Congress Center Rosengarten Mannheim oder anderen Veranstaltungsstätten durch die m:con selbst durchgeführt oder als Dienstleister für einen anderen Veranstalter betreut.
Die m:con setzt eine Kundenmanagementsoftware ein und verarbeitet darin die im Rahmen des Registrierungsvorganges erhobenen Daten, die auch personenbezogen sein können, zu den Zwecken (i) der besseren Pflege der Kunden- bzw. Geschäftsbeziehungen, (ii) deren Dokumentationen (iii), des Reklamations- und Qualitätsmanagements (iv) sowie aus der Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung.
Rechtsgrundlage dieser Verarbeitung sind, Artikel 6 (1), a, b, c, f der Europäischen Datenschutzgrundverordnung. Die Verarbeitung erfolgt dabei stets bezogen auf die konkret dargestellten Zwecke.
Bei der Erhebung von Daten werden weitgehende Vorsichtsmaßnahmen getroffen, um Ihre persönlichen Daten zu schützen. Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt, in einer sicheren Umgebung aufbewahrt und vor unbefugtem Zugriff geschützt. Nur autorisierte Mitarbeiter haben darauf Zugriff.
Weitere Hinweise sind aus der Datenschutzerklärung zu entnehmen, die im Rahmen des Online-Registrierungsvorganges, innerhalb der Fußzeile der Website einzusehen bzw. bei Vor-Ort Buchungen am Schalter einsehen können.
9. Bildaufnahmen
Mit dem Kauf einer Eintrittskarte erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass von ihm als Teil des Publikums fotographische, filmische und/oder akustische Aufnahmen angefertigt werden und er mit deren Veröffentlichung zu Referenzwecken auf folgenden Medien (Print, Internet) einverstanden ist.
Der unbefugte Gebrauch von fotografischen oder sonstigen Aufnahme-Geräten ist untersagt. Die Löschung oder Zerstörung der mit den entsprechenden Medien gemachten Aufnahmen kann verlangt werden.
10. Bestimmungen Dritter, z. B. Hausordnung
Der Kauf einer Eintrittskarte verleiht das Recht auf den Besuch der betreffenden Veranstaltung. Auf die gesonderten Bestimmungen Dritter, insbesondere deren Hausordnung oder Garderobenordnung des Betreibers der Veranstaltungsstätte wird ausdrücklich hingewiesen.
Die Hausordnung des World Conference Center Bonn ist unter folgendem Link zu entnehmen: https://events.mcon-mannheim.de/custom/media/DGK_HT_2021/WorldCCBonn_Hausordnung.pdf
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist Mannheim, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind oder mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, oder nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder persönlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die m:con ist berechtigt, Klage auch wahlweise am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Mannheim.
12. Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13. Schlussklauseln
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem von den Parteien angestrebten Zweck am nächsten kommen.
Gemäß der Richtlinie 2013/11/EU möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die EU-Kommission eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) zwischen Unternehmern und Verbrauchern eingerichtet hat, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr erreichen.
Abschnitt B findet zusätzlich Anwendung für den Kauf von Kongress- und Veranstaltungstickets für Veranstaltung(steile) über Fernkommunikationsmittel.
1. Widerrufsbelehrung
Für den Fall, dass der Kunde ein Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist und sich vom Vertrag lösen möchte, gelten die Regelungen des Allgemeinen Teils zur Stornierung (Abschnitt A, IV).
Für den Fall, dass der Kunde ein Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist, gilt folgende Widerrufsbelehrung:
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,
m:con – mannheim:congress GmbH
Rosengartenplatz 2,
68161 Mannheim,
dgk.registrierung@mcon-mannheim.de ,
Telefon +49(0)621 / 41 06 – 6803
mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür unser vorgefertigtes Musterwiderrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist:
https://events.mcon-mannheim.de/custom/media/DGK_JT_2022/Musterwiderrufsformular.pdf
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Ausschluss des Widerrufsrechts
Nach § 312g Absatz (2) S.1 BGB besteht kein Widerrufsrecht bzw. erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, bei nachfolgenden Verträgen:
Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, § 312g Abs. (2) S.1 Nr.9 BGB. Beispiel: Bestellung von Eintrittskarten für Veranstaltungen zu einem spezifischen Termin.
Ende der Widerrufsbelehrung
2. Zahlungsarten
Als Zahlungsmittel stehen grundsätzlich die im Abschnitt A aufgezählten Zahlungsmittel zur Verfügung.
Bei Erwerb von Eintrittskarten mittels Einscannen der Mitgliederdaten entfällt eine gesonderte Bezahlung, sofern keine offenen Mitgliedsbeiträge ausstehen.
Als Zahlungsmittel stehen grundsätzlich die im Abschnitt A aufgezählten Zahlungsmittel mit der Besonderheit zu Verfügung, dass zusätzlich eine Zahlung per EC-Karte möglich ist.
Für virtuelle Veranstaltungen, d.h. ortsungebundene Veranstaltungen ohne physische Präsenz bzw. hybride Veranstaltungen mit einem ortsgebunden physischen Präsenzanteil sowie einem virtuellen Anteil gelten folgende ergänzende Regelungen des Abschnitts A:
1. Hinweise zum Datenschutz
Bei virtuellen und hybriden Veranstaltungen findet die Veranstaltung im Ganzen bzw. in Teilen ortsungebunden ohne oder mit physischer Präsenz statt. Für die Teilnahme an diesen Veranstaltungsarten erfolgt eine Zuschaltung des Teilnehmers über technische Mittel (Laptop, PC, Tablet etc.) mittels einer persönlichen Zugangsberechtigung.
Die Zuschaltung erfolgt mit Unterstützung von externen Dienstleistern. Rechtsgrundlage für die im Rahmen der Zuschaltung der Teilnehmer verarbeiteten personenbezogenen Daten ist Artikel 6 (1) b der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU DS GVO). Die Verarbeitung erfolgt dabei stets bezogen auf die konkret dargestellten Zwecke. Nähere Informationen können unter den jeweiligen Webseiten der Dienstleister abgerufen werden.
2. Bestimmungen Dritter
Bei einer Online-Teilnahme an der Veranstaltung sind folgende technischen Bestimmungen (technische Mindestvoraussetzungen) zu beachten:
3. CME-Punkte & Anwesenheit
Um Ihnen den Erhalt der CME-Punkte durch die Landesärztekammer Nordrhein zu ermöglichen, ist ein Nachweis Ihrer Teilnahme an der Veranstaltung erforderlich. Dies erfolgt veranstalterseitig durch eine Dokumentation Ihrer ID-Adresse.
Die Anzahl der zu erwerbenden Punkte sowie die Voraussetzungen, um die Punkte zu sammeln, werden auf der Kongresswebsite [https://ht2023.dgk.org/] rechtzeitig vor dem Kongress veröffentlicht.
Zur Erfassung der Anwesenheit ist immer die Sichtung der Videos/Streams notwendig - die Anwesenheit wird NICHT auf anderen Seiten (Startseite, Ausstellerseiten, Seiten zu E-Postern etc.) verfolgt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der m:con – mannheim:congress GmbH (im Folgenden: m:con) für den Kauf von Kongress- und Veranstaltungstickets für Veranstaltungen, deren Veranstalter die m:con ist.
Dieser Abschnitt gilt ausschließlich für den Erwerb von Eintrittskarten durch Aussteller. In diesem Falle finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kauf von Kongress- und Veranstaltungstickets für Veranstaltung(steile), deren Veranstalter die m:con ist, Anwendung.
1. Geltungsbereich
Nachfolgende Geschäftsbedingungen der m:con – mannheim:congress GmbH gelten für Verträge über den Verkauf von Kongress- und Veranstaltungstickets (Eintrittskarten), die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zwischen dem Käufer von Kongress- und/oder Veranstaltungstickets (Kunde) und dem Veranstalter geschlossen werden.
Vorliegend ist die m:con Veranstalterin und somit unmittelbarer Vertragspartner des Kunden.
Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf dessen eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der m:con sind nur wirksam, wenn sie von der m:con schriftlich bestätigt worden sind.
Bei ausgewählten Veranstaltungen ist eine Anmeldung auch in schriftlicher Form (Fax, E-Mail, Brief) möglich, auch hier sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bindend. Weitere veranstaltungsspezifische Teilnahmebedingungen sind der Kongresshomepage zu entnehmen.
2. Vertragsabschluss
Der Kunde gibt mit der Absendung seiner Registrierung eine verbindliche Bestellung (Angebot) ab, und erklärt sich an sein Angebot 5 Werktage gebunden. Binnen dieser Annahmefrist werden die erhaltenen Angaben überprüft. Im Falle der Ablehnung des Angebots erfolgt eine entsprechende Mitteilung. Im Falle der Annahme des Angebots erfolgt die Übermittlung einer Bestellbestätigung/Rechnung. Im Falle der Unvollständigkeit der Angaben bzw. des Fehlens von erforderlichen Informationen z. B. einem Nachweis über die Anwendbarkeit eines ermäßigten Tarifs, erfolgt eine Aufforderung zur Ergänzung. Im letzteren Fall verlängert sich die Annahmefrist um weitere 5 Werktage.
Es kommt ein Vertrag unmittelbar zwischen der m:con und dem Kunden zustande.
3. Zahlungsarten
Als Zahlungsmittel stehen die Banküberweisung, das SEPA-Lastschriftverfahren und die Zahlung per Kreditkarte (American Express, Mastercard und Visa) zur Verfügung.
Der Gesamtpreis der Bestellung inklusive anfallender Gebühren und gesetzlicher Umsatzsteuer ist bei den Zahlungsarten Kreditkarte und SEPA-Lastschriftverfahren nach Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig.
Hiervon abweichend ist bei der Zahlungsart Banküberweisung der Gesamtpreis bis zu dem in der Rechnung mitgeteilten Datum vollständig auf das in der Rechnung benannte Konto unter Angabe der Rechnungsnummer zu überweisen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass der Endbetrag seiner Bestellung ohne Abzug verbucht werden kann, d. h. anfallende Bank und/oder Überweisungsgebühren sind vom Kunden selbst zu tragen. Die zur Überweisung erforderlichen Angaben (Rechnungsnummer, Bankverbindung) werden in der Rechnung ausgewiesen. Die Rechnung wird per E-Mail versandt.
Die ausgewiesenen Preise sind zzgl. anfallender Umsatzsteuer zu verstehen.
4. Widerrufsbelehrung
Für den Fall, dass der Kunde ein Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist und sich vom Vertrag lösen möchte, gelten die Regelungen zur Stornierung in V.
Für den Fall, dass der Kunde ein Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist, gilt folgende Widerrufsbelehrung:
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,
m:con – mannheim:congress GmbH
Rosengartenplatz 2,
68161 Mannheim,
dgk.registrierung@mcon-mannheim.de ,
Telefon +49(0)621 / 41 06 – 6803
mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür unser vorgefertigtes Musterwiderrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
https://events.mcon-mannheim.de/custom/media/DGK_JT_2022/Musterwiderrufsformular.pdf
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Ausschluss des Widerrufsrechts
Nach § 312g Absatz (2) S.1 BGB besteht kein Widerrufsrecht bzw. erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, bei nachfolgenden Verträgen:
Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, § 312g Abs. (2) S.1 Nr.9 BGB. Beispiel: Bestellung von Eintrittskarten für Veranstaltungen zu einem spezifischen Termin.
Ende der Widerrufsbelehrung
5. Stornierungen
Unabhängig von den unter Abschnitt B, I bestehenden Regelungen des Widerrufsrechts (nur bei Erwerb der Eintrittskarten über Fernkommunikationsmittel) besteht ein vertragliches Recht zur Stornierung einer Bestellung. Stornierungen haben dabei in Textform zu erfolgen und sind an
m:con – mannheim:congress GmbH
Rosengartenplatz 2,
68161 Mannheim,
dgk.registrierung@mcon-mannheim.de,
Telefon +49(0)621 / 41 06 – 6803
zu richten.
Bei Eingang der Stornierung bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 30,- zzgl. anfallender Umsatzsteuer für jede angemeldete Person fällig, nach diesem Termin ist eine Rückerstattung nicht möglich.
Für den Fall, dass der Kunde ein Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist und innerhalb der ihm zustehenden Widerrufsfrist gem. Abschnitt B, I sein Widerrufsrecht ausübt, wird keine Bearbeitungsgebühr fällig.
Ist der Preis der Eintrittskarten geringer als EUR 30,-, zzgl. anfallender Umsatzsteuer, so wird dieser einbehalten bzw. muss er bei einer Stornierung trotzdem entrichtet werden.
Der volle Eintrittskartenpreis ist auch zu zahlen, wenn ein angemeldeter Kunde nicht erscheint.
6. Änderungen/Absagen
Die Veranstaltung findet nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl statt. Der Veranstalter behält sich vor, Referenten auszutauschen, Veranstaltungen räumlich oder zeitlich zu verlegen oder abzusagen und Änderungen im Programm vorzunehmen. Wird eine Veranstaltung abgesagt, werden bereits gezahlte Gebühren in voller Höhe erstattet.
Bei Veranstaltungen, die kostenpflichtige Kurse/Workshops betreffen, ist die Teilnehmerzahl der Kurse begrenzt. Die Kursangebote sind grundsätzlich freibleibend, d. h. sie sind als Angebot im Rahmen der verfügbaren Kursplätze zu verstehen. Anmeldungen für alle Kurse haben schriftlich oder über das Internet zu erfolgen und sind verbindlich. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vergeben. Bei Überbuchungen wird der Kunde benachrichtigt.
Bitte beachten Sie, dass sich aufgrund des Infektionsgeschehens infolge der Sars-Cov-2-Pandemie für Präsenz- und Hybridveranstaltungen bei Vorträgen eine festgelegte Personenzahl pro Vortragsraum ergibt. Die Personenzahl ergibt sich zum einen aus dem Hygienekonzept für den Kongress, sie kann sich aber auch aufgrund behördlicher Auflagen kurzfristig ändern. Wenn die vorgeschriebene Personenzahl für den Vortragsraum erreicht ist, dürfen keine weiteren Personen für den Vortragsraum zugelassen werden. Daraus folgt für den Teilnehmer kein Anspruch auf Zutritt zu bestimmten Vorträgen. Hieraus leiten sich keine Ansprüche auf Kosten- oder Schadensersatz ab.
Sollte der Kongress aufgrund der Sars-Cov-2-Pandemie nicht als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden können, behält sich der Veranstalter vor, den Kongress kurzfristig ausschließlich digital durchzuführen und die Teilnahmegebühren entsprechend anzupassen.
Wenn die Durchführung des Kongresses infolge höherer Gewalt unmöglich ist, kann der Veranstalter den Kongress auch vollständig absagen. Zu höherer Gewalt zählen behördliche Anordnungen, Streiks, innere Unruhen, Krieg oder Kriegsgefahr, drohende oder bereits erfolgte terroristische Anschläge, Pandemien und Epidemien (insbesondere Covid19), Naturkatastrophen, erhebliche Störung oder andere Notfälle, die die Durchführung des Kongresses unmöglich oder sinnlos machen. Voraussetzung für die Absage ist, dass die höhere Gewalt innerhalb von 30 Tagen vor Beginn des Kongresses eintritt oder zu erwarten ist, dass das Ergebnis noch zum Zeitpunkt der Durchführung des Kongresses nachwirken wird. Weitergehende Kosten oder Schadensersatz, insbesondere für bereits geleistete (An)-Zahlungen an Dritte (z. B. Hotelbuchungen, Flug- oder Bahntickets, o. ä.) werden nicht übernommen.
Wenn die Durchführung des Kongresses infolge höherer Gewalt (Definition siehe oben) nur mit einer geringeren Personenzahl als ursprünglich geplant, möglich ist, wird der Veranstalter Ticketstornierungen vornehmen. Auch in diesem Fall werden weitergehende Kosten oder Schadensersatz, insbesondere für bereits geleistete (An-)Zahlungen an Dritte (z. B. Hotelbuchungen, Flug- oder Bahntickets, o. ä.) nicht übernommen.
7. Weitere Bearbeitungsgebühren
Die Eintrittskarten sind personalisiert. Für Namensänderungen wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 10,- zzgl. anfallender Umsatzsteuer pro Person erhoben.
Bei Korrekturen der Rechnungsstellung wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 20,- zzgl. anfallender Umsatzsteuer berechnet. Besondere Wünsche bezüglich der Rechnungslegung müssen bei Anmeldung mitgeteilt werden.
8. Haftung
Der Veranstalter und die m:con haften – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Schäden, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen zurückzuführen sind. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften der Veranstalter und die m:con auch im Falle leicht fahrlässiger Pflichtverletzungen.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Veranstalters auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch für Pflichtverletzungen von Organen, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen des Veranstalters und der m:con.
Die vorstehenden Absätze gelten auch für die Haftung von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der m:con bzw. des jeweiligen Veranstalters.
9. Hinweise zum Datenschutz
Die m:con ist ein Unternehmen, welches unter anderem auf die Planung, die Organisation und die Durchführung von Veranstaltungen aller Art, insbesondere von Kongressen (medizinisch wissenschaftlicher Art), (wissenschaftliche) Tagungen, Hauptversammlungen, Messen, Ausstellungen, Seminaren, Fortbildungsveranstaltungen sowie sonstige kommerzielle Veranstaltungen spezialisiert ist. Die Veranstaltungen werden im Congress Center Rosengarten Mannheim oder anderen Veranstaltungsstätten durch die m:con selbst durchgeführt oder als Dienstleister für einen anderen Veranstalter betreut.
Die m:con setzt eine Kundenmanagementsoftware ein und verarbeitet darin die im Rahmen des Registrierungsvorganges erhobenen Daten, die auch personenbezogen sein können, zu den Zwecken (i) der besseren Pflege der Kunden- bzw. Geschäftsbeziehungen, (ii) deren Dokumentationen sowie (iii) des Reklamations- und Qualitätsmanagements.
Rechtsgrundlage dieser Verarbeitung sind, Artikel 6 (1), a, b, f der Europäischen Datenschutzgrundverordnung. Die Verarbeitung erfolgt dabei stets bezogen auf die konkret dargestellten Zwecke.
Bei der Erhebung von Daten werden weitgehende Vorsichtsmaßnahmen getroffen, um Ihre persönlichen Daten zu schützen. Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt, in einer sicheren Umgebung aufbewahrt und vor unbefugtem Zugriff geschützt. Nur autorisierte Mitarbeiter haben darauf Zugriff.
Weitere Hinweise sind aus der Datenschutzerklärung zu entnehmen, die im Rahmen des Registrierungsvorganges sowie innerhalb der Fußzeile der Website einzusehen ist.
10. Bildaufnahmen
Mit dem Kauf einer Eintrittskarte erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass von ihm als Teil des Publikums fotographische, filmische und/oder akustische Aufnahmen angefertigt werden und er mit deren Veröffentlichung zu Referenzwecken auf folgenden Medien (Print, Internet) einverstanden ist.
Der unbefugte Gebrauch von fotografischen oder sonstigen Aufnahme-Geräten ist untersagt. Die Löschung oder Zerstörung der mit den entsprechenden Medien gemachten Aufnahmen kann verlangt werden.
11. Bestimmungen Dritter, z. B. Hausordnung
Der Kauf einer Eintrittskarte verleiht das Recht auf den Besuch der betreffenden Veranstaltung. Auf die gesonderten Bestimmungen Dritter, insbesondere deren Hausordnung oder Garderobenordnung des Betreibers der Veranstaltungsstätte wird, ausdrücklich hingewiesen.
Die Hausordnung des World Conference Center Bonn ist unter folgendem Link zu entnehmen: https://events.mcon-mannheim.de/custom/media/DGK_HT_2021/WorldCCBonn_Hausordnung.pdf
12. Virtuelle Veranstaltungen
Für virtuelle Veranstaltungen, d.h. ortsungebundene Veranstaltungen ohne physische Präsenz bzw. hybride Veranstaltungen mit einem ortsgebunden physischen Präsenzanteil sowie einem virtuellen Anteil gelten folgende ergänzende Regelungen des Abschnitts A:
Hinweise zum Datenschutz
Bei virtuellen und hybriden Veranstaltungen findet die Veranstaltung im Ganzen bzw. in Teilen ortsungebunden ohne oder mit physischer Präsenz statt. Für die Teilnahme an diesen Veranstaltungsarten erfolgt eine Zuschaltung des Teilnehmers über technische Mittel (Laptop, PC, Tablet etc.) mittels einer persönlichen Zugangsberechtigung.
Die Zuschaltung erfolgt mit Unterstützung von externen Dienstleistern. Rechtsgrundlage für die im Rahmen der Zuschaltung der Teilnehmer verarbeiteten personenbezogenen Daten ist Artikel 6 (1) b der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU DS GVO). Die Verarbeitung erfolgt dabei stets bezogen auf die konkret dargestellten Zwecke. Nähere Informationen können unter den jeweiligen Webseiten der Dienstleister abgerufen werden.
Bestimmungen Dritter
Bei einer Online-Teilnahme an der Veranstaltung sind folgende technischen Bestimmungen (technische Mindestvoraussetzungen) zu beachten:
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist Mannheim, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind oder mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, oder nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder persönlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die m:con ist berechtigt, Klage auch wahlweise am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Mannheim.
14. Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15. Schlussklauseln
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem von den Parteien angestrebten Zweck am Nächsten kommen.
Gemäß der Richtlinie 2013/11/EU möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die EU-Kommission eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) zwischen Unternehmern und Verbrauchern eingerichtet hat, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr erreichen.
Der Veranstalter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.