Stand: November 2024
Inhaltsverzeichnis
(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Bedingungen für die Teilnahme an der Veranstaltung „34th IPMA World Congress Berlin 2025“ (im Folgenden: die Veranstaltung) der GPM Deutschen Gesellschaft für Projektmanagement e.V. (im Folgenden: die GPM).
(2) „Kunde“ oder „Kundin“ bezeichnet die Person oder Organisation, in deren Namen und auf deren Rechnung die Anmeldung zur Teilnahme erfolgt.
(3) Mit der Anmeldung erkennt der Kunde oder die Kundin sowie die zur Teilnahme angemeldete Person diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Veranstaltung an. Sollte der Kunde oder die Kundin nicht mit der zur Teilnahme angemeldeten Person identisch sein, so stellt der Kunde oder die Kundin sicher, dass bei Teilnahme eine wirksame Zustimmung zu allen hier aufgeführten Bedingungen, insbesondere zu den §§ 7, 9, 10 und 11, durch die angemeldete Person vorliegt. Dies gilt auch für kurzfristig geschickte Ersatzpersonen.
(4) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung. Die GPM liefert oder leistet ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen. Entgegenstehende Geschäfts- oder sonstige kundenseitige Bedingungen erkennt die GPM nicht an.
(1) Die Darstellung der Veranstaltung stellt kein Angebot i.S.d. §§ 145 ff BGB dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an Interessierte (im Folgenden: Kunde oder Kundin), sich zur Veranstaltung anzumelden.
(2) Indem der Kunde oder die Kundin schriftlich über die Online-Registrierung der Veranstaltung eine Anmeldung absendet, gibt er oder sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit der GPM ab. Der Kunde oder die Kundin erhält eine Bestätigung des Empfangs der Anmeldung per E-Mail, in der die Anmeldedaten aufgeführt sind, vorbehaltlich der Absage der Veranstaltung. Diese Eingangsbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar, sondern soll nur darüber informieren, dass die Anmeldung eingegangen ist.
(3) Die Annahme – und somit der unmittelbare Vertragsschluss zwischen der GPM und dem Kunden oder der Kundin – kommt durch die Rechnungsstellung der Teilnahmegebühr zustande, deren Inkasso durch die m:con-mannheim GmbH (im Folgenden: m:con) erfolgt, die seitens der GPM beauftragt wurde.
(4) Die GPM ist berechtigt, die Veranstaltung als Online-Veranstaltung durchzuführen, wenn die Durchführung einer Präsenz-Veranstaltung
a) aufgrund behördlicher Untersagung,
b) aufgrund höherer Gewalt,
c) aufgrund bestehender Infektions- oder sonstiger Risiken für die Teilnehmenden oder
d) aufgrund sachlicher, nicht von der GPM zu vertretender Gründe
nicht gewährleistet werden kann. Die Kunden oder Kundinnen sind in diesem Fall nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Darstellung der Veranstaltung stellt kein Angebot i.S.d. §§ 145 ff BGB dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an Interessierte (im Folgenden: Kunde oder Kundin), sich zur Veranstaltung anzumelden.
(1) Anmeldungen sind ausschließlich online und nach Verfügbarkeit möglich.
(2) Durch die Anmeldebestätigung ist die teilnehmende Person bei der Veranstaltung registriert.
(3) Bei Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmendenzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
(4) Bei Stornierung eines Tickets bis spätestens 14 Tage vor dem ersten gebuchten Veranstaltungstag fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50% des gebuchten Preises an. Bei einer späteren Stornierung oder unangekündigtem Nichterscheinen wird der volle Ticketpreis berechnet.
(5) Die Stornierung der Teilnahme ist nur wirksam, wenn sie der m:con in Vertretung für die GPM schriftlich zugeht. Eine Vertretung der angemeldeten teilnehmenden Person ist möglich.
(1) In der vollen Veranstaltungsgebühr der Veranstaltung sind die Teilnahme am zweitägigen Kongress am 18. und 19. September 2025, ein Mittagessen sowie zwei Kaffeepausen pro Tag, die Teilnahme an der Welcome Reception am Vortag sowie am Networking Dinner zwischen den beiden Veranstaltungstagen enthalten.
(1) Sofern zu dem Zeitpunkt der Veranstaltung behördliche Auflagen (insbesondere nach dem Infektionsschutzgesetz) bestehen, wird diese unter den zum Zeitpunkt der Veranstaltung für diesen Ort geltenden spezifischen Veranstaltungsauflagen durchgeführt.
(2) Falls verpflichtend, wird das dauerhafte Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Maske erforderlich sein, wenn für das Ablegen notwendige Mindestabstände aufgrund der finalen Teilnehmendenzahl nicht eingehalten werden können.
(3) Falls verpflichtend, ist dem Hotelpersonal und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der GPM ein rechtzeitiges Impf- bzw. Genesenen- bzw. negatives Testzertifikat vorzuzeigen. Sollte dieser Nachweis, falls verpflichtend, vor Ort nicht vorgelegt werden können, besteht kein Recht, die Veranstaltung zu besuchen.
(4) Der Ausschluss von der Veranstaltung aufgrund der absichtlichen oder unabsichtlichen Nichterfüllung der unter § 5 Absatz 1-3 aufgeführten Erfordernisse berechtigt nicht zur kostenfreien Stornierung der Veranstaltungsteilnahme.
(1) Die Veranstaltungspreise setzen sich aus einer Teilnahmegebühr und einer Verpflegungspauschale zusammen. Es handelt sich aufgrund der steuerpflichtigen Verpflegungspauschalen um Bruttopreise.
(2) Die Teilnahmegebühren einschließlich der Frühbucherpreise können der Rubrik „Preise“ auf https://www.worldcongress-ipma.com entnommen werden.
(3) Die Inanspruchnahme des Frühbucherpreises setzt voraus, dass die Anmeldung für die Veranstaltung bis zum 25. Juni 2025 (23.59 Uhr) eingegangen ist und alle daraus resultierenden Zahlungen fristgerecht getätigt werden.
(4) Die Teilnahmegebühr wird vorbehaltlich § 6 Absatz 1 dieses Vertrages mit Rechnungsstellung fällig und ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Die m:con in Vertretung der GPM behält sich vor, die Teilnahmegebühren vor Veranstaltungsbeginn in Rechnung zu stellen. Skonto wird nicht gewährt.
(5) Die m:con in Vertretung der GPM behält sich vor, insbesondere in den Fällen, in denen sich zum Zeitpunkt der Anmeldung offene Rechnungen bereits im Mahnlauf befinden, eine Vorkasse in Höhe der Teilnahmegebühr zu verlangen.
(6) Die mit den Anmeldeformularen angeforderten Informationen zur Rechnungsstellung (z.B. Adresse, Kostenstellen, Hinweise, Bestellzeichen usw.) sind korrekt an die m:con in Vertretung der GPM zu übermitteln. Die m:con in Vertretung der GPM ist berechtigt, für nachträgliche Rechnungsänderungen eine nicht steuerpflichtige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 EUR (0% USt.) zu erheben.
(7) Der Kunde oder die Kundin ist zur Aufrechnung nur berechtigt, sofern und soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der GPM anerkannt sind.
(8) Der Kunde oder die Kundin gerät in Verzug, wenn er oder sie die vollständige Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit erbringt.
(1) Die Teilnehmer verpflichten sich, während der Veranstaltung ein respektvolles, höfliches und rücksichtvolles Verhalten gegenüber anderen Teilnehmern, den Veranstaltern sowie allen anderen an der Veranstaltung beteiligten Personen zu zeigen. Jede Form von Diskriminierung, Belästigung, Bedrohung oder anderen unangemessenen Verhaltensweisen ist untersagt und kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
(2) Die GPM behält sich das Recht vor, bei Verstößen gegen diese Verhaltensregeln geeignete Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich der Aufforderung zum Verlassen der Veranstaltung ohne Anspruch auf Rückerstattung.
(1) Die Inanspruchnahme einer reduzierten Teilnahmegebühr z.B. aufgrund einer Mitgliedschaft bei der GPM, IPMA, PMA, SPM setzt voraus, dass der Kunde oder die Kundin zeitnah, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach seiner Buchung einen entsprechenden Nachweis erbringt.
(2) Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, ist die m:con in Vertretung für die GPM berechtigt, den Mehrbetrag gesondert in Rechnung zu stellen.
Den Teilnehmenden der Veranstaltung wird eine Teilnehmendenliste zur Verfügung gestellt, die Titel, Vornamen, Namen und Unternehmen enthält. Im Rahmen des Anmeldevorgangs erfolgt eine entsprechende Abfrage. Ein Widerspruch kann auch nachträglich durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der m:con bis zu 21 Tagen vor der Veranstaltung geltend gemacht werden.
(1) Mit ihrer verbindlichen Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden einverstanden, dass während der Veranstaltung ggf. Film-, Bild-, Wort- und Tonaufzeichnungen von ihnen gemacht werden.
(2) Die Teilnehmenden erklären sich auch damit einverstanden, dass diese Aufnahmen von der GPM oder beauftragten Parteien unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Rahmenbedingungen uneingeschränkt unentgeltlich genutzt werden. Die Nutzung beinhaltet die Veröffentlichung der Aufnahmen in digitaler Form und Druckversion sowie die Veröffentlichung in Social Media-Kanälen.
(1) Alle während der Veranstaltung bereitgestellten Präsentationen, Materialien und Inhalte unterliegen dem Urheberrecht.
(2) Jegliche unerlaubte Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung dieser Inhalte ist untersagt und wird rechtlich verfolgt.
(1) Sollte eine Veranstaltung wegen zu geringer Zahl an Teilnehmenden oder aus wichtigen oder unvorhersehbaren Gründen nicht durchgeführt werden können, entstehen der GPM keine Verpflichtungen. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden ohne Abzug zurückerstattet. Die Haftung der GPM als Veranstalter beschränkt sich in jedem Falle auf die Teilnahmegebühr. Jegliche weitergehenden Ansprüche, wie Übernachtungs- und Reisekosten, sind ausgeschlossen.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die GPM nur, soweit wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden und nur für Schäden, die vertragstypisch und vernünftigerweise vorhersehbar sind. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.
(3) Es besteht kein Anspruch auf die Teilnahme an einer kostenfreien Veranstaltung. Eine Begrenzung der Personenzahl kann sich beispielsweise durch die zur Verfügung stehenden Raumkapazitäten ergeben.
(4) Die GPM haftet nicht für den Ausfall angekündigter Referierender, noch steht dem Kunden oder der Kundin dadurch ein Anspruch auf Rücktritt oder Schadenersatz gleich welcher Art zu. Die GPM wird sich bemühen, durch adäquaten Ersatz Abhilfe zu leisten.
(5) Darüber hinaus ist der Anspruch auf Schadenersatz für fehlerhafte, nicht erfolgte oder unvollständige Veröffentlichungen in den Druckerzeugnissen bzw. auf der Homepage der Veranstaltung ausgeschlossen.
(1) Die GPM haftet nicht für Schäden, Verluste oder Verletzungen, die den Teilnehmenden während der Veranstaltung entstehen.
(2) Teilnehmende sind selbst dafür verantwortlich, geeignete Vorsichtsmaßnahmen zu treffen und eine persönliche Versicherung für mögliche Risiken abzuschließen.
(1) Verbraucherinnen und Verbraucher gemäß § 13 BGB sind natürliche Personen. Unternehmer gemäß § 14 BGB gehören nicht dazu.
(2) Verbraucherinnen und Verbraucher im oben genannten Sinne können die Anmeldung binnen einer Frist von 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsschlusses ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen schriftlichen Erklärung widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an die Adresse der m:con.
(3) Im Falle eines wirksamen Widerrufs wird die m:con etwaige bereits geleistete Zahlungen zurückerstatten. Rückzahlungen an den Kunden oder die Kundin sind innerhalb von 30 Tagen zu leisten, beginnend mit der Absendung der Widerrufserklärung. Für die m:con beginnt die Frist mit Empfang der Widerrufserklärung.
(1) Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden einverstanden, dass ihre persönlichen Daten entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen gesammelt und gespeichert werden. Näheres ist der Datenschutzbestimmung auf der GPM-Homepage https://www.gpm-ipma.de/utilities/impressum_datenschutz.html zu entnehmen.
Ihre personenbezogenen Daten werden von m:con zur Durchführung der Veranstaltung erhoben und verarbeitet. Darüber hinaus behält sich GPM vor, diese Daten zur Information über ähnliche Veranstaltungen oder Angebote zu nutzen. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, dieser weitergehenden Nutzung durch eine einfache Mitteilung an veranstaltung@gpm-ipma.de zu widersprechen.
Nach Abschluss der Veranstaltung werden alle personenbezogenen Daten der Teilnehmenden bei m:con gelöscht, es sei denn, eine längere Aufbewahrung ist gesetzlich vorgeschrieben.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auch in englischer Sprache zur Verfügung gestellt.
(2) Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen der deutschen und der englischen Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ausschließlich die deutsche Version bindend und maßgeblich.
(1) Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist Nürnberg. Gegenüber gewerblichen Kunden gilt der Gerichtsstand Nürnberg als vereinbart.
(2) Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des internationalen Privatrechts wird ausgeschlossen.
(1) Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, oder die Vereinbarung Lücken enthält, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung tritt eine solche, die dem Willen der Parteien am nächsten kommt.
Anbieterin und Vertragspartnerin:
GPM Deutsche Gesellschaft für Projektmanagement e. V.
Am Tullnaupark 15
90402 Nürnberg
Deutschland
E-Mail: info@gpm-ipma.de
Telefon: +49 (0)911 / 433369-0
Homepage: https://www.gpm-ipma.de/
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Sitz der Gesellschaft:
GPM Deutsche Gesellschaft für Projektmanagement e. V.
Am Tullnaupark 15, 90402 Nürnberg
Vertretungsberechtigt gemäß § 26 BGB: Präsident Prof. Dr. Peter Thuy
Vereinsregister: Amtsgericht Nürnberg
Vereinsregisternummer: VR 3329
Umsatzsteuer-ID: DE 129 516 350
Verbraucherinnen und Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucherin oder Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer gemäß § 14 BGB gehören nicht dazu.
(1) Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an die Adresse der m:con.
(2) Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie m:con mittels einer eindeutigen schriftlichen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
(1) Im Falle eines wirksamen Widerrufs wird m:con etwaige bereits geleistete Zahlungen zurückerstatten. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
(2) Rückzahlungen an Kunden oder Kundinnen sind innerhalb von 30 Tagen zu leisten, beginnend mit der Absendung der Widerrufserklärung. Für m:con beginnt die Frist mit Empfang der Widerrufserklärung.
m:con – mannheim:congress GmbH
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