Allgemeine Geschäftsbedingungen der m:con - mannheim:congress GmbH für den Erwerb von Kongress- und Veranstaltungstickets

I. Geltungsbereich

Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über den Verkauf von Kongress- und Veranstaltungstickets, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zwischen der m:con - mannheim:congress GmbH (nachfolgend m:con) und dem Erwerber von Kongress-und/oder Veranstaltungstickets (nachfolgend Kunde) geschlossen werden. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der m:con sind nur wirksam, wenn sie von der m:con schriftlich bestätigt worden sind.
Bei ausgewählten Veranstaltungen ist eine Anmeldung auch in schriftlicher Form (Fax, E-Mail, Brief) möglich, auch hier sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bindend.
Weitere veranstaltungsspezifische Teilnahmebedingungen sind der Kongresshomepage zu entnehmen.

II. Vertragsabschluss

Der Kunde gibt mit Absendung seiner Registrierung eine verbindliche Bestellung ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn die m:con nach dem Registrierungsvorgang die Rechnung an den Kunden versendet hat.

III. Zahlungsarten

Überweisung: Es wird um gebührenfreie Überweisung der Teilnahmegebühren erst nach Erhalt unserer Bestätigung/Rechnung mit Angabe Ihrer Teilnehmer- und Rechnungsnummer gebeten. Die Rechnung wird per E-Mail versandt.
Die Abwicklung der Zahlung erfolgt über unseren Partner Computop. Eine Rechnung/Bestätigung wird von m:con per E-Mail versandt.

IV. Rücktritt/Stornierung

Abmeldungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Eingang der Stornierung bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der m:con Teilnehmerregistrierung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 30,- für jede angemeldete Person fällig, nach diesem Termin ist eine Rückerstattung leider nicht möglich.
Ist die Teilnahmegebühr geringer als EUR 30,-, so wird diese einbehalten bzw. muss bei Stornierung trotzdem entrichtet werden.
Die volle Teilnahmegebühr ist auch zu zahlen, wenn ein angemeldeter Teilnehmer nicht zum Kongress erscheint.

V. Änderungen/Absagen

Die Veranstaltung findet nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl statt. m:con behält sich vor, Referenten auszutauschen, Veranstaltungen räumlich oder zeitlich zu verlegen oder abzusagen und Änderungen im Programm vorzunehmen. Wird eine Veranstaltung abgesagt, werden bereits gezahlte Gebühren in voller Höhe erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Kostenpflichtige Kurse/Workshops: Die Teilnehmerzahl der Kurse ist begrenzt. Die Kursangebote sind grundsätzlich freibleibend, d.h. sie sind als Angebot im Rahmen der verfügbaren Kursplätze zu verstehen. Anmeldungen für alle Kurse haben schriftlich oder über das Internet zu erfolgen und sind verbindlich. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vergeben. Bei Überbuchungen erfolgt eine Benachrichtigung seitens der Kongress-Organisation.

VI. Weitere Bearbeitungsgebühren

Für Namensänderungen wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 10,- EUR pro Person erhoben. Bei Korrekturen der Rechnungsstellung wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 20,- berechnet. Besondere Wünsche bezüglich der Rechnungslegung müssen bei Anmeldung mitgeteilt werden.
Teilnahmebescheinigungen/CME-Bescheinigungen werden vor Ort ausgegeben. Für eine nachträgliche Erstellung und Versand der Bescheinigungen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 10,- pro Bescheinigung in Rechnung gestellt. Erst nach Eingang dieser Bearbeitungsgebühr wird die Bescheinigung versandt.
Es sind nur Nachdrucke der Bescheinigungen ab dem Jahr 2011 möglich.

VII. Haftung

Weder der Veranstalter noch m:con haften für Verluste, Unfälle oder Schaden an Personen oder Objekten, egal welcher Ursache. Teilnehmer und Begleitpersonen besuchen den Kongress und alle Begleitveranstaltungen auf eigenes Risiko und Verantwortung. Die Teilnehmerin/der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass sie/er weder dem Veranstalter noch m:con gegenüber Schadenersatzansprüche stellen kann, wenn die Durchführung der Tagung durch unvorhergesehene politische, wirtschaftliche oder klimatische Gewalt erschwert oder verhindert wird, sowie wenn Programmänderungen wegen Absagen von Referenten usw. erfolgen müssen. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diesen Vorbehalt an.

VIII. Hinweise zum Datenschutz

m:con trifft weitgehende Vorsichtsmaßnahmen, um Ihre persönlichen Daten zu schützen. Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt, in einer sicheren Umgebung aufbewahrt und vor unbefugtem Zugriff geschützt. Nur autorisierte Mitarbeiter haben darauf Zugriff.

IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist Mannheim, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind oder mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, oder nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder persönlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die m:con ist berechtigt, Klage auch wahlweise am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Mannheim.

X. Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

XI. Schlussklausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem von den Parteien angestrebten Zweck am Nächsten kommen.