Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an der DNVF-Spring-School 2018

Geltungsbereich
Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über den Verkauf von Kongress- und Veranstaltungstickets sowie die Teilnahme an Seminaren, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zwischen dem Erwerber von Kongress-und/oder Veranstaltungstickets (nachfolgend Kunde) und dem Veranstalter geschlossen werden.

Vorliegend ist das Deutsche Netzwerk Versorgungsvorforschung e.V. mit Sitz in der Eupener Str.129, 50933 Köln Veranstalter und unmittelbarer Vertragspartner des Kunden. Die m:con – mannheim:congress GmbH (nachfolgend m:con) führt die Veranstaltung im Auftrag des Veranstalters durch.

Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der m:con sind nur wirksam, wenn sie von der m:con schriftlich bestätigt worden sind. Bei ausgewählten Veranstaltungen ist eine Anmeldung auch in schriftlicher Form (Fax, E-Mail, Brief) möglich, auch hier sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bindend.

Weitere veranstaltungsspezifische Teilnahmebedingungen sind der Registrierungshomepage zu entnehmen.

Vertragsabschluss
Der Kunde gibt mit der Absendung seiner Registrierung eine verbindliche Bestellung (Angebot) ab, und erklärt sich an sein Angebot 5 Werktage gebunden. Binnen dieser Annahmefrist werden die erhaltenen Angaben überprüft. Im Falle der Ablehnung des Angebots erfolgt eine entsprechende Mitteilung. Im Falle der Annahme des Angebots, die Annahme durch Übermittlung einer Bestellbestätigung/ Rechnung. Im Falle der Unvollständigkeit der Angaben bzw. des Fehlens von erforderlichen Informationen z.B. Nachweis über die Anwendbarkeit eines ermäßigten Tarifs, erfolgt eine Aufforderung zur Ergänzung. Im letzteren Fall verlängert sich die Annahmefrist um weitere 5 Werktage.

Zahlungsarten
Überweisung: Es wird um gebührenfreie Überweisung der Teilnahmegebühren erst nach Erhalt unserer Bestätigung/Rechnung mit Angabe Ihrer Teilnehmer- und Rechnungsnummer gebeten. Die Rechnung wird per E-Mail versandt.

Die Abwicklung der Zahlung erfolgt über unseren Partner Computop. Eine Rechnung/Bestätigung wird von m:con per E-Mail versandt.

Stornierung / Vertretung
Sie können vor Veranstaltungsbeginn Ihr/e gebuchtes/n Seminarmodul/e stornieren oder eine Vertretung benennen, beides hat schriftlich zu erfolgen. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist kostenfrei möglich. Wird die Buchung storniert fallen folgende Stornierungsgebühren an, wenn für das betreffende Seminar kein Ersatzteilnehmer gestellt wird (Vertretung oder Warteliste).

• Storno bis zum 21.01.2018: keine Kosten
• Storno bis zum 28.02.2018: 50 Prozent der in Rechnung gestellten Teilnahmegebühren
• Storno nach dem 28.02.2018: voller Preis der in Rechnung gestellten Teilnahmegebühren

Absage und Programmänderungen des DNVF e.V.
Wir behalten uns vor, einzelne Seminarmodule bei zu geringer Nachfrage oder infolge höherer Gewalt (z.B. Erkrankung des Referenten) abzusagen. Die Teilnahmegebühr wird Ihnen in diesem Fall erstattet. Für vergebliche Aufwendungen oder sonstige Nachteile, die Ihnen durch die Absage entstehen, kommt der Veranstalter (außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit) nicht auf.

Arbeitsmittel
Das schriftliche Begleitmaterial zu den Seminaren ist urheberrechtlich geschützt und darf insoweit nicht ohne Einwilligung der jeweiligen Referenten vervielfältigt oder verbreitet werden.

Teilnahmebestätigung 
Über die Teilnahme an dem/den Seminar/en stellen wir Ihnen im Anschluss an der Veranstaltung eine Teilnahmebescheinigung aus und senden Ihnen diese elektronisch zu. Ein Antrag zur Anerkennung des Fortbildungszertifikats wird bei der Ärztekammer Nordrhein gestellt, aktuelle Hinweise hierzu finden Sie auf der Webseite.

Haftung

Der Veranstalter und die m:con haften – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Schäden, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen zurückzuführen sind. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften der Veranstalter und die m:con auch im Falle leicht fahrlässiger Pflichtverletzungen.

Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Veranstalters auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch für Pflichtverletzungen von Organen, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen des Veranstalters und der m:con.

Die vorstehenden Absätze, gelten auch für die Haftung von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der m:con bzw. des jeweiligen Veranstalters.

Hinweise zum Datenschutz

m:con trifft weitgehende Vorsichtsmaßnahmen, um Ihre persönlichen Daten zu schützen. Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt, in einer sicheren Umgebung aufbewahrt und vor unbefugtem Zugriff geschützt. Nur autorisierte Mitarbeiter haben darauf Zugriff.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist Mannheim, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind oder mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, oder nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder persönlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die m:con ist berechtigt, Klage auch wahlweise am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Mannheim.

Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Schlussklausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem von den Parteien angestrebten Zweck am Nächsten kommen.

Gemäß der Richtlinie 2013/11/EU möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die EU-Kommission eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) zwischen Unternehmern und Verbrauchern eingerichtet hat, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr erreichen.