Title: Study design classification of registry-based studies
Background
The classifications of epidemiological study designs (e.g. cohort studies) in medical research are usually based on inherent design features (e.g. number of groups, sampling method, measurements before and after intervention). In a broad definition, a “registry is a collection—for one or more purposes—of standardized information about a group of patients who share a condition or experience”. Considering these definition shows that registries have no inherent design features and consequently these cannot be used to classify the study design.
Objective
The objective was to propose a classification for registry-based studies, which is based on features of the statistical analysis and features of the registry.
Methods
We systematically analyzed existing schemes for the classification of study designs. We critical assessed the applicability of usual classification criteria (e.g. temporariness of groups, measurement time points).
All criteria that were not fully applicable because a registry has no inherent design features were adapted. The development of the criteria had two premises. Firstly, the criteria must be completely based on the analysis features (e.g. selection of patients, incorporation of time points in the analysis) and characteristics of the registry (e.g. process of data collection) to ensure universal applicability to all registry data. Secondly, the classification criteria had to result in the common epidemiological study designs.
Results
The following analysis features were developed:
- Concurrency of exposure/intervention and outcome (assessment at same time points)
- Comparative vs noncomparative (same exposure/intervention in all participants)
- Allocation of intervention/exposure
- Exposure-based or outcome based sampling
- Collection of exposure/intervention and outcome data (exposure/intervention data collected prior to outcome data)
- Measurements before and measurements after the intervention incorporated in the analysis
- Number of measurements before and after the intervention incorporated in the analysis
- Comparison in the same participants (repeated measures)
The distinction between retrospective and prospective can be applied to different parts of a study (e.g. data collection, planning of analysis). Some parts might be performed prospectively, and other parts might be performed retrospectively. Registries are prospective regarding the collection of data on exposure/intervention and outcomes. In contrast, details of the analysis of registry data are mostly planned retrospectively (e.g. patients included in the analysis, analysis method). Therefore we did not use retrospective and prospective for classification.
The criteria lead to a classification algorithm that includes the following study designs.
- Cross-sectional study
- (non-concurrent) Cohort study
- Controlled-before-after study
- (nested) Case-control study
- Before after study
- Interrupted-time-series
- Non-randomized trial
- (cluster) Randomized controlled trial
Discussion
We suggest a classification of registry-based studies that results in designs in accordance with the classical epidemiologic study designs. The key element of this is that the study designs are classified based on analysis and registry features.
Practical implications
Our classification can contribute to the harmonization of labeling of registry based studies. Thus, it can avoid misinterpretation of study results and increase the utility and acceptance of registry based studies in evidence based health care. Furthermore, it can support the identification of the best analysis method/study design that can be prepared with the available data in the registry. For example, if it is possible to prepare a controlled before-after study to prove the effect of an intervention, the data should not be analysed as cohort study.
Hintergrund
Das deutsche Psoriasisregister PsoBest beobachtet seit 2008 Patienten mit mittelschwerer und schwerer Psoriasis mit oder ohne Psoriasis-Arthritis über 10 Jahre unter Routinebedingungen. Das Register dient der Gewinnung von Langzeiterkenntnissen hinsichtlich Sicherheit und Wirksamkeit der eingesetzten systemischen Therapien. Die Datenerhebung erfolgt in dermatologischen Praxen und Kliniken, sowie in postalischen Zwischenerhebungen. Dargestellt werden Eigenschaften registrierter Zentren und deren Beitrag am Erfolg des größten Patientenregisters in der deutschen Dermatologie.
Fragestellung und Methoden
Dermatologen aus Deutschland können sich jederzeit bei PsoBest registrieren lassen und Patienten melden. Die Meldung mittels standardisierter Fragebögen wird honoriert. Alle bis September 2016 registrierten Zentren erhielten einen Fragebogen zu den Gegebenheiten vor Ort. Diese Zentren wurden hinsichtlich Ihrer Angaben und der bis dahin erfolgten Meldungen an das Register analysiert.
Ergebnisse
Von insgesamt 773 registrierten Zentren haben bisher 295 aktiv Patienten eingeschlossen. Im Mittel meldeten die Zentren 13,7 Patienten an das Register (Range 1-311) und sendeten 70,1 Visiten an die Studienzentrale (Range 1-1658). Im ersten Jahr der Teilnahme eines Zentrums wurden durchschnittlich 4,8 Patienten in das Register eingeschlossen und 8,7 Folgevisiten versendet. 56 der registrierten Zentren schließen bereits im achten Jahr der Teilnahme neue Patienten ein. 92% der registrierten Dermatologen stammen aus dem niedergelassenen Bereich. Sie meldeten mit 77% auch einen Großteil der Patienten. Durchschnittlich waren in den Registerzentren 8,9 Mitarbeiter angestellt (Range 2-50), ein Großteil der meldenden Dermatologen war weiblich (61,3%). Die registrierten Zentren erstreckten sich dabei über das gesamte Bundesgebiet, von 3 aktiven Zentren im Saarland bis zu 82 Zentren in Nordrhein-Westfalen. Die Zentren meldeten gemeinsam bereits über 6.000 Patienten und über 20.000 Visiten.
Diskussion und praktische Implikationen
Bundesweit engagieren sich zahlreiche Dermatologen, insbesondere im niedergelassenen Bereich, für das PsoBest-Register. Dabei reichen die teilnehmenden Zentren von kleinen Praxen mit wenigen, aber dauerhaft dokumentierten Patienten bis hin zu Hochleistungszentren mit mehreren hundert Patienten. Zusammen schaffen sie eine wichtige Datenquelle zur Abbildung der Versorgung der Psoriasis und machen PsoBest zum bis heute größten Patientenregister in der deutschen Dermatologie.
Hintergrund
Das Spektrum verfügbarer antipsoriatischer Systemtherapien verändert sich stetig. Wirksamkeit und Sicherheit der verschiedenen Therapien sind in kontrollierten Studien nachgewiesen. Das deutsche Psoriasisregister PsoBest dient der Gewinnung von Langzeiterkenntnissen hinsichtlich Sicherheit und Wirksamkeit in der Routineversorgung. Dargestellt wird die Beurteilung der Langzeitsicherheit.
Fragestellung und Methoden
Das nicht-interventionelle deutsche Psoriasisregister PsoBest beobachtet seit 2008 Patienten mit mittelschwerer und schwerer Psoriasis mit oder ohne Psoriasis-Arthritis über 10 Jahre unter Routinebedingungen. Das Register dient der Gewinnung von Langzeiterkenntnissen hinsichtlich Sicherheit und Wirksamkeit der eingesetzten systemischen Therapien unter Alltagsbedingungen. Die Datenerhebung erfolgt in dermatologischen Praxen und Kliniken, sowie in postalischen Zwischenerhebungen. Präsentiert werden auf 100 Patientenjahre standardisierte Patientenraten unter Exposition nach System-Organ-Klassen nach MedDRA (Medical Dictionary for Regulatory Activities).
Ergebnisse
Von allen bis Juni 2016 an das Register gemeldeten Patienten, wurden 4.650 (41% weiblich, 47,5 Jahre, 17,2% Psoriasis-Arthritis) in die Analyse eingeschlossen. Insgesamt wurden seit Registerbeginn 3901 Patientenjahre unter Biologika bzw. 5490 Patientenjahre unter konventioneller Systemtherapie beobachtet. Für Todesfälle, Maligne Neubildungen und andere schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (SUE) zeigten sich keine Unterschiede in den Therapieformen. Nicht schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (UE) der System-Organ-Klassen Haut, Nieren, Blut- und Lymphsystem sowie Gastrointestinaltrakt und Nervensystem traten unter Biologika seltener auf als bei konventioneller Systemtherapie (2,1 vs. 5,7 bzw. 0,3 vs. 0,8 bzw. 0,4 vs. 2,3 bzw. 2,4 vs. 11,4 bzw. 1,3 vs. 2,5 Patienten /100 Patientenjahre). Nicht-schwerwiegende Infektionen zeigten sich unter Biologikatherapie hingegen häufiger als unter konventioneller Systemtherapie (7,3 vs. 4,8 Patienten /100 Patientenjahre). Für die neu zugelassenen Therapeutika Secukinumab und Apremilast wurden 48 respektive 23 Patientenjahre beobachtet. Sie zeigten keine Abweichungen vom bisher beobachteten Sicherheitsprofil anderer systemischer Therapien.
Diskussion und praktische Implikationen
Im allgemeinen Sicherheitsprofil zeigten sich keine erhöhten Risiken in der Behandlung mit Biologika oder konventioneller Systemtherapien. Die aufgezeigten therapiespezifischen Unterschiede bei nicht schwerwiegenden Ereignissen sowie die Beurteilung neuer Therapeutika erfordern zur klinischen Einordnung weitere Beobachtungszeit.
Hintergrund
Für die Behandlung mittelschwerer und schwerer Psoriasis und Psoriasis- Arthritis ist eine immer größere Anzahl von Biologikatherapien verfügbar, wobei evidenzbasierte Daten zur Langzeitsicherheit und -wirksamkeit nur begrenzt vorliegen. Ziel dieser Analyse ist die Evidenzgenerierung für Therapiedauer und Ansprechen unter Routinebedingungen.
Fragestellung und Methoden
Das nicht-interventionelle Patientenregister PsoBest beobachtet seit 2008 Patienten mit mittelschwerer und schwerer Psoriasis mit oder ohne Psoriasis- Arthritis bei Ersteinstellung auf ein bestimmtes Systemtherapeutikum über 10 Jahre unter Routinebedingungen. Präsentiert werden vergleichende, nicht adjustierte und explorative Analysen der Patienteneigenschaften zur Baseline, Kaplan-Meier Überlebenszeitanalysen sowie Prädiktorenanalysen für Ansprechen und Therapiebeendigung von Adalimumab, Etanercept, Infliximab und Ustekinumab.
Ergebnisse
559 Patienten mit mind. einem Jahr Beobachtungszeit wurden in die Analyse aufgenommen (Adalimumab n=227, Etanercept n=118, Infliximab n=48, Ustekinumab n=166). Sie waren überwiegend männlich (63,9%), im Mittel 47,7 Jahre alt und in allen Therapiegruppen übergewichtig (BMI 29.0). Überlebensraten der Therapien nach 6 Monaten waren 86,3% für Adalimumab, 79,7% für Etanercept, 77,1% für Infliximab und 92,8% für Ustekinumab. Die mittlere Therapiezeit betrug 50,3 - 30,1 - 29,4 - 55,8 Monate. Ustekinumab und Adalimumab zeigten dabei signifikant längere Therapiezeiten als Etanercept und Infliximab. Die Ansprechraten nach 12 Monaten (Erreichen von PASI75 oder PASI≤3) waren 64,7% für Adalimumab, 47,4% für Etanercept, 56,3% für Infliximab und 64,4% für Ustekinumab. 20,1% aller Patienten führten ihre Therapie nach 12 Monaten trotz mangelndem Ansprechen fort. Logistische Regressionen des Ansprechens zu Monat 12 in Abhängigkeit von Baselineeigenschaften zeigten keine signifikanten Ergebnisse. Cox-Regressionen der Therapiebeendigung bei (Nicht-) Ansprechen mit zeitveränderlichen klinischen und patientenbezogenen Charakteristika zeigten Prädiktoren für die Therapiebeendigung bei nicht-Ansprechen, wobei insbesondere die Anzahl der nicht-schwerwiegenden unerwünschten Ereignisse mit einem erhöhten Risiko der Therapiebeendigung einher ging. Neben der Anzahl nicht schwerwiegender unerwünschter Ereignisse, zeigten sich keine einheitlichen Prädiktorenmuster für Therapiebeendigung bei Ansprechen. Die Cox-Regressionen zeigten signifikante Vorhersagen, aber auch eine vergleichsweise geringe Modellgüte, die R²=0,199 nicht überstieg.
Diskussion und praktische Implikationen
Die Therapiedauer der verschiedenen Biologika zeigte deutliche Unterschiede in der Routineversorgung. Ustekinumab, gefolgt von Adalimumab, ist das Biologikum mit der längsten Therapiedauer in Deutschland. Auch die beobachteten Ansprechraten waren unter Adalimumab und Ustekinumab am höchsten. Dabei zeigte sich die Entscheidung für das Fortführen oder Beenden einer Therapie als komplex. Sie ist nicht nur vom reinen PASI-Ansprechen, sondern vielmehr von einer Vielzahl von Faktoren abhängig, die auch patientenberichtete Endpunkte und Aspekte der Medikamentensicherheit umfassen.
Hintergrund
In Mecklenburg-Vorpommern sind seit den 90er Jahren vier flächendeckende, regionale Klinische Krebsregister (KKR) etabliert. Für die digitale Tumordokumentation wird in allen vier KKR das Gießender Tumordokumentationssystem (GTDS) eingesetzt, welches individuelle Anpassungen, u.a. an die Datenerfassung und die Tabellenstruktur zulässt. Das neue Gesetz über die Krebsregistrierung in Mecklenburg-Vorpommern vom 11. Juli 2016 sieht vor, zum Zweck der Harmonisierung und Qualitätsverbesserung der Datenerfassung und zur Erhöhung der Effizienz und Qualität der klinischen Krebsregistrierung und Krebsbehandlung im Land Mecklenburg-Vorpommern, die Tumordokumentation landesweit in nur noch einer Datenbank zu erfassen.
Fragestellung
Für den Betrieb einer gemeinsamen zentralen GTDS-Datenbank musste die Zusammenführung (Integration) mehrerer zuvor separater Tumordokumentationsdatenbanken (mit insgesamt mehr als 245.000 Patientendatensätzen) unterschiedlicher KKR gelingen.
Methode
Für die Umsetzung der Integration wurde ein mehrstufiger Prozess konzipiert: In einer ersten Stufe (Migration) wurden die Datenbanken auf zentrale Server migriert und die KKR sicher daran angebunden. Für die zweite Stufe (die eigentliche Integration) wurden die GTDS-Datenbanken zunächst genau analysiert. Anschließend wurde ein Konzept für den Integrationsvorgang unter Berücksichtigung der besonderen Herausforderungen erarbeitet und umgesetzt. Die KKR wurden durch die Teilnahme an zwei Testphasen und durch die abschließende Durchführung eines detaillierten Testprotokolls an den Integrationsvorbereitungen intensiv beteiligt.
Ergebnisse
Im Analyseschritt wurden folgende Herausforderungen identifiziert:
- mindestens zwei der KKR betrieben zum Zeitpunkt der Integration unterschiedliche GTDS-Versionen. In jedem KKR lagen individuelle Anpassungen des GTDS und/oder ausgelassene Updates in der Vergangenheit vor,
- vorhandene aber nicht mehr benötigte Tabellen aufgrund der Entwicklungshistorie (>20 Jahre) des GTDS,
- eine große Anzahl an DB-Tabellen (>400 mit insgesamt mehr als 7.000 Variablen), die sich zwischen den KKR unterschieden (404, 426, 489 und 519 Tabellen),
- das DB-Schema (fehlende Schlüsselbeziehungen, Redundanzen, Inkonsistenzen, stark variierende Schlüsselbezeichnung innerhalb derselben GTDS-Instanzen),
- unterschiedliche Routinen der Tumordokumentation der KKR mit dem GTDS (z.B. unterschiedliche Auswahllisten oder Unterschiede in den Masken durch andere GTDS-Einstellungen),
- eine unterschiedliche Konfiguration des GTDS mit über 1000 Parametern,
- und das Vorhandensein einer großen Anzahl von mehrfach dokumentierten Patienten (Doppler), die im Zuge der Integration zusammengeführt werden müssen.
Es wurde ein Integrationskonzept erstellt, in dem das umfangreiche Datenbank-ID-Mapping und das Rechtemanagement wesentliche Rollen spielen. Parallel zu dem zweistufigen Prozess (aus Migration und Integration) wurden mit den KKR Dokumentationsvereinheitlichungs-Workshops durchgeführt, um die bisherige Vorgehensweise bei der Dokumentation zu verstehen und die zukünftige Praxis der Tumordokumentation zu vereinheitlichen. Hier wurde u.a. auf den ADT/GEKID-Basisdatensatz und die standardisierten Auswahllisten sowie viele weitere Themen eingegangen.
Auf Grundlage des Integrationskonzeptes wurde für die datentechnische Zusammenführung ein Integrations-Skript programmiert. Dieses Skript
- überführt die Daten aus den unterschiedlichen GTDS-DBs der KKR in die zentrale GTDS-DB,
- passt mehr als 240 DB-IDs durch jeweils einen ID-Versatz an,
- importiert eine Vielzahl (>20) vereinheitlichte Listen,
- bereinigt Daten wie beispielsweise leere Datenzeilen und defekte Verweise,
- und konfiguriert das gemeinsame GTDS neu – unter Berücksichtigung der Parameter-Settings in den vier separaten Instanzen.
Ein Fehlerlogging während des Integrationsprozesses hilft dabei, aufgetretene Probleme zu erkennen und zu beheben. Die durch die Unabhängige Treuhandstelle ermittelten Doppler werden in der zentralen GTDS-DB farblich hervorgehoben und miteinander in Beziehung gesetzt.
Diskussion
Durch den zweistufigen Prozess konnte der Aufwand und die Ausfallzeit der KKR minimiert werden. Aufgrund der Migration war eine umfangreichere Analyse der unterschiedlichen GTDS-Datenbanken möglich. Es wurde ein umfangreiches Integrations-Skript erstellt werden, welches reproduzierbar alle Schritte der Vereinheitlichung transparent abbildet. Die notwendigen Strukturen und Prozesse, sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung des Datenschutzes und der IT-Sicherheit wurden geschaffen und damit der Betrieb einer gemeinsamen harmonisierten GTDS-Datenbank zum Zwecke der Qualitätssicherung ermöglicht.
praktische Implikationen
Im Hinblick auf ähnliche Vorhaben in anderen Bundesländern, kann das Vorgehen bei der Integration mehrerer Tumordokumentationsdatenbanken eine Hilfe sein.
Hintergrund
Bis 2011 existierte in Greifswald eine heterogene Forschungsdatenlandschaft mit unterschiedlichen Softwarelösungen für jede einzelne Fakultät. Um den stetig wachsenden und komplexer werdenden Anforderungen einer zentralen Erfassung, Auswertung, Berichterstellung und Präsentation forschungsrelevanter Daten gerecht zu werden, wurde ein integriertes Forschungsinformationssystem (FIS) aufgebaut. Das FIS hilft den Wissenschaftlern bei der Erfassung und Verwaltung von Projekten, Kooperationen und Publikationen und der Erstellung von fakultätsübergreifenden dynamischen Datenansichten und Berichten. Das FIS bildet auch die zentrale Grundlage für verwaltungsseitige Publikations- und Projektauswertungen bspw. im Kontext der Leistungsorientierten Mittelvergabe (LOM), unterstützt die Drittmittelverwaltung und erhöht wesentlich die Transparenz von Forschungsaktivitäten gegenüber Förderern, Gutachtern und den zuständigen Ministerien. Das FIS enthält einen Großteil der Daten, die der Wissenschaftsrat für einen „Kerndatensatz Forschung“ empfiehlt und hat die erfolgreiche Umsetzung durch exemplarische Bereitstellungen im geforderten Format unter Beweis gestellt.
Fragestellung
Wie lassen sich Publikationen, Projekte, Personen, Kooperationen, Instituten etc. miteinander ohne externe Strukturvorgaben so vernetzen, dass Einzelforscher, Arbeitsgruppen, Abteilungs-, instituts-, fakultäts- und auch universitätsübergreifende Strukturen uneingeschränkt abgebildet werden können? Welche Herausforderungen kommen auf Forschungsinformationssysteme in den nächsten Jahren zu?
Methoden
Der Grundgedanke des FIS ist eine innovative Matrixstruktur mit einer vollständig flexiblen Vernetzung verschiedenartiger Entitäten, wie z.B. Publikationen, Einzel- und Verbundprojekten, Einrichtungen, Forschungsverbünden und Personen. Die Forschungsdaten der einzelnen Fakultäten der Universität Greifswald wurden im Zeitraum 2011-2014 schrittweise in diese neue Struktur integriert. Aus dieser Informationsvernetzung ergeben sich vielfältige Möglichkeiten der Datennutzung. So können z.B. Außendarstellungen von Mitarbeitern, Kooperationen, Forschungsverbünden und Instituten durch individuell gefilterte interaktive Publikations-, Projekt- oder Mitarbeiterübersichten unterstützt und verschiedene textuelle sowie Excel-basierte Berichtsformate mit individuell gefilterten Daten generiert werden. Die Eingabe und Verwaltung der Daten wird durch verschiedene Schnittstellen (z.B. Endnote, BIBTEX und Reference Manager) unterstützt. Eine Schnittstelle zur PubMed Datenbank ermöglicht die direkte Übernahme der Publikations-Daten aus MEDLINE ins FIS. Die Impact Factor Werte werden regelmäßig aus den Journal Citation Reports in die FIS-Datenbank importiert.
Ergebnisse
Derzeit werden etwa 2.000 Projekte, 40.000 Publikationen und viele andere Informationen zu wissenschaftlichen Aktivitäten der Universität Greifswald im FIS bereitgestellt (https://www.fis.med.uni-greifswald.de). Durch die Anbindung an das Mitarbeiterverwaltungs-System hat jeder in der Forschung tätige Mitarbeiter einen individuellen Zugang zum FIS und kann sein persönliches Profil eingeben und den Datenbestand ständig mit aktualisieren und damit zu einem validen und umfassenden System beitragen. Es besteht die Möglichkeit der Vernetzung mit der Homepage einer Einrichtung, eines Forschungsverbundes, Institutes oder einzelnen Wissenschaftlers, sodass ein individueller Nutzen zur Außendarstellung aus dem gespeicherten Datenbestand gezogen werden kann (Beispiel www.community-medicine.de). Durch dynamische Webexporte, Generierung von Publikations-, Projekt- oder Mitarbeiterübersichten und verschiedener Berichtsformate bietet das FIS einen hohen Nutzwert für die Darstellung der Leistungsfähigkeit der Universität Greifswald sowohl für interne Auswertungen, als auch nach außen.
Diskussion
Für die qualitative Bewertung wissenschaftlicher Publikationen werden oft Impact Factor und h-Index herangezogen. Solche einseitigen Bewertungskriterien können zu Fehlentwicklungen führen, die teilweise auch an der Universität Greifswald zu beobachten sind (Anzahl der Co-Autoren bei einzelnen Publikationen > 500). Zur besseren Evaluation medizinischer Forschungsleistungen wurde 2015 die Leistungsorientierte Mittelvergabe (LOM) samt Richtlinie nach den Empfehlungen der DFG angepasst. Neben den „üblichen“ Leistungsindikatoren wie Journal Impact Factor und der (im Forschungsinformations-system komplett erfassten) Drittmitteldaten fließen nun auch Autorentyp-abhängige Anteile in die Berechnung des LOM-Index ein. Die Anzeige alternativer bibliometrischer Indikatoren (z.B. Altmetrics) wurde 2016 ins FIS integriert und wird durch die enge Zusammenarbeit von IT-Spezialisten und leitenden Personen der UMG in einer strategischen Kommission permanent aktuellen Anforderungen flexibel angepasst und erweitert.
Hintergrund
Die Frage, ob und wenn ja, welche Leistungen an medizinische Fachangestellte (MFAs) delegiert werden können, ist seit vielen Jahren Thema im Gesundheitswesen und deren Rechtsprechung. Nachdem der Bundesgerichtshof bereits 1975 entschieden hat, dass der Arzt an qualifiziertes, nichtärztliches Personal delegieren kann, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung 2013 eine Vereinbarung über die Delegation ärztlicher Leistungen an nichtärztliches Personal in der ambulanten Versorgung geschlossen, und darin die Rahmenbedingung solcher Delegationen klar festgelegt.
Fragestellung
Ziel des Projektes war es im Zuge einer Befragung von Haus- und KinderärztInnen Einstellungen zur und Erwartungen an die Delegation von ärztlichen Leistungen an MFAs zu ermitteln.
Methode
Seit über 10 Jahren führt der Commonwealth Fund (CMWF) den „International Health Policy (IHP)-Survey“ durch und befragt darin auch ÄrztInnen und PatientInnen in Deutschland. In diesem Zuge wurden im Frühjahr 2015 -durchgeführt durch das BQS Institut für Qualität- Patientensicherheit (BQS)- 3000 Haus- und KinderärztInnen zur Beantwortung eines postalischen Fragebogens eingeladen. Neben den Fragen der internationalen Erhebung wurden in hierbei auch Fragen zur Delegation von ärztlichen Leistungen an speziell weitergebildete MFAs inkludiert. Deren Beantwortung wurde deskriptiv analysiert.
Ergebnisse
Insgesamt wurden 559 Fragebögen zurückgeschickt, was einer Response-Rate von 18,7% entspricht. 57% der Antwortbögen wurden von Männern zurückgesendet, 43% von Frauen. 80% der Teilnehmer waren AllgemeinärztInnen, 12% waren KinderärztInnen.
67% der Befragten gaben an, es gäbe geeignete Weiterbildungsangebote für die Qualifizierung von MFAs. 28% hielten die finanziellen Anreize, ärztliche Leistungen zu delegieren für ausreichend. Die Beantwortung dieser Frage zeigte sich im Test als abhängig von der Zufriedenheit mit dem eigenen Verdienst. Bei der Frage welche ärztlichen Tätigkeiten speziell weitergebildete MFAs selbständig ausführen können, fanden 4 der vorgegebenen Antwortmöglichkeiten zwischen 65% und 81% Zustimmung („Definierte Untersuchungen (z.B. Fußuntersuchungen)“/“Selbständige Durchführung von Injektionen und Impfungen“/“Selbständige Durchführung von Verbandswechseln“/“Beratung und Schulung von Patienten und Angehörigen“). Zwei Antwort-Items „Durchführung von Routinehausbesuchen bei chronisch Kranken“ und „Medikamentenanamnese einschließlich der Befragung zu Nebenwirkungen“ fanden nur um die 50% Zustimmung. Als besondere Erfordernisse, die die Delegation von ärztlichen Leistungen erfordert, wurden vor allem „hochwertige Weiterbildungsangebote“ (85%), „finanzielle Anreize“ (78%) und eine „Neuausrichtung der Aufgabenverteilung im Praxisteam“ (63%) bejaht. Weniger Zustimmung fand die „Einführung einer neuen Versorgungsebene für nichtärztliche Gesundheitsberufe mit der Zuweisung neuer Rollen“ (54%). Die überwiegende Mehrheit der Befragten war der Meinung, die Delegation wirke sich positiv („Man hat mehr Zeit für die ärztlichen Tätigkeiten“, 70%) oder neutral („Man hat unverändert viel Zeit…“, 22%) auf das Zeitmanagement als Arzt aus, nur 8% gingen von einem negativen Effekt aus. Einen positiven Effekt auf Aspekte der Versorgungsqualität nahmen zwischen 42% und 58% der Befragten an, wobei bis einem Drittel der Befragten hier weder zustimmen noch verneinen wollten.
Diskussion
Die Befragung gibt einen Eindruck, in welchen Bereichen sich ÄrztInnen die Delegation von ärztlichen Leistungen vorstellen können und in welchen Bereichen sie noch Raum zur Verbesserung sehen. Besonders der Aspekt der zeitlichen Entlastung durch MFAs ist ÄrztInnen bereits jetzt bewusst. Die Auswirkungen auf die Behandlungsqualität und –sicherheit der PatientInnen werden von den ÄrztInnen noch kritisch angesehen, hier sind weitere Aufklärung der ÄrztInnen und weitere Forschung nötig. Neben der Überzeugung von ÄrztInnen sollten auch die Überzeugungen von MFAs und PatientInnen Gegenstand weiterer Untersuchungen sein.
Praktische Implikationen
Befragungen dieser Art helfen mögliche Probleme mit und Vorbehalte gegenüber der Delegation ärztlicher Leistungen aufzudecken. Ebenso kann so ermittelt werden, welche Aspekte weiterer Anreize bedürfen.
Hintergrund: Delegationsmodelle für Medizinische Fachangestellte (MFA) wurden in den letzten Jahren in Deutschland mit dem Ziel eingeführt, Ärzte zu entlasten und Versorgung vor allen in ländlichen Regionen sicherzustellen. Diese Delegation bringt Vorteile für die Versorgung und führt zu einer Reduzierung der Arbeitslast von Ärzten (1). MFA sind durchaus auch bereit mehr Verantwortung bei entsprechender Anerkennung zu übernehmen (2). Allerdings existieren bisher kaum Daten darüber, welche Aufgaben bereits delegiert werden und wie die MFA diesen Aufgaben gegenübersteht. Dieser Themenbereich stellt auch aus internationaler Perspektive eine gewisse Grauzone dar (3).
Fragestellung: Wie können Delegationsbereitschaft und Delegationspotentiale aus Perspektive der MFA standardisiert mittels Fragebogen erfasst werden?
Methode: Zur Beantwortung der Frage wurde ein qualitativ-quantitatives Vorgehen gewählt. Es wurden MFA über den Verteiler der Landesärztekammer Schleswig-Holstein für Interviews rekrutiert. Der Interviewleitfaden basierte auf den verschiedenen Fortbildungscurricula für MFA, eigenen Vorarbeiten sowie einer Literaturrecherche (Lit.). Im Frühjahr 2016 fanden die Interviews statt und wurden inhaltsanalytisch ausgewertet. Auf Basis der Vorarbeiten und der Auswertung wurde ein Fragebogen konzipiert und im weiteren Schritt mit vier MFA im kognitiven Interview auf Sinnhaftigkeit und Praktikabilität überprüft. Die Validierung des Fragebogens erfolgt online-basiert im Mai 2017 und soll deutschlandweit durchgeführt werden.
Ergebnisse: Insgesamt nahmen von 15 interessierten, 11 MFA an den Interviews teil, die im Durchschnitt seit 20 Jahren als MFA tätig waren. Bei der Auswertung der qualitativen Daten kristallisierten sich vier Themenbereiche heraus: „Patientenversorgung“, „Fachkompetenz“, „Arbeitsbedingungen und Arbeitszufriedenheit“ und Sicherheit vs. Unsicherheit bei zu delegierenden Aufgabe“. Aus diesen vier Themenbereichen wurde der Fragebogen konzipiert. Der Fragebogen besteht aus drei Seiten zuzüglich demographischer Angaben. Derzeit erfolgen die kognitiven Interviews. Die Ergebnisse der Validierung des Fragebogens sowie der Fragebogen selbst können auf dem Kongress präsentiert werden.
Diskussion: MFA spielen in der Versorgung eine wichtige Rolle. Vor allem MFA mit Berufserfahrung übernehmen Delegationsaufgaben. Der Fragebogen greift sowohl Aspekte der Sicherheit und Unsicherheit, die mit delegierten Leistungen verbunden sind als auch Bedenken gegenüber der Delegation auf, die insbesondere Haftungsfragen aber auch die fehlende Akzeptanz auf Seiten der Patienten betreffen, auf.
Praktische Implikationen: Der Fragebogen ermöglicht eine standardisierte Erfassung von delegierbaren Leistungen und mit ihm lässt sich abbilden, mit welchen Aufgaben Herausforderung für MFAs verbunden sind. Der Einbezug der MFA in die Debatte, was an Leistungen bei welcher Anerkennung delegierbar ist, ist bei der derzeitigen Versorgungsausgestaltung von hoher Priorität. Gleichzeitig kann mit dem Fragebogen evaluiert werden, ob Fortbildungsinhalte insbesondere zu bestimmte Aufgaben, wie Medikamentenmanagement, Wundmanagement oder Durchführung von Hausbesuchen noch weiter vertieft werden müssen.
Literatur:
(1) van den Berg N, Heymann R, Meinke C, Baumeister S, Fleßa S, Hoffmann W. Effect of the delegation of GP-home visits on the development of the number of patients in an ambulatory healthcare centre in Germany. BMC Health Serv Res 2012; 12: 355.
(2) Mergenthal K, Beyer M, Gerlach FM, Guethlin C. Sharing Responsibilities within the General Practice Team – A Cross-Sectional Study of Task Delegation in Germany. PLoS One 2016; 11: e0157248.
(3) Maier CD, Aiken LH. Task shifting from physician to nurses in primary care in 39 countries: a cross-country comparative study. Eur J Public Health 2016; doi:10.1093/eurpub/ckw098.
Hintergrund
Die Alterung der Bevölkerung in Deutschland führt zu einem Anstieg der Prävalenzen altersassoziierter Erkrankungen und einem steigenden Bedarf an medizinisch-pflegerischen Versorgungsleistungen. Zur Deckung der Versorgungsbedarfe sind innovative Versorgungskonzepte erforderlich, die sich u.a. durch eine multiprofessionelle Versorgung und einer verstärkten Teamorientierung kennzeichnen. Pflegefachpersonen sollen dabei erweiterte Aufgaben mit größerer Eigenverantwortung und im Sinne der Heilkunde übernehmen. Diese Veränderungen erfordern eine Anpassung der pflegerischen Ausbildungsstrukturen an den Hochschulen. Daher untersuchte die Care-N Study M-V (Cooperative academical regional evidence-based-Nursing Study in Mecklenburg-Vorpommern) die künftige veränderte Arbeitsteilung von Pflege und Medizin einschließlich der Aufgabenübertragung i.S. der Delegation und Substitution sowie die daraus resultierenden Anpassungserfordernisse für die pflegerische Ausbildung. Dies erfolgte in fünf Befragungsdimensionen: (1) Tätigkeitsspektrum von Bachelor- und Masterabsolventen der Pflege, (2) Pflegefachliche Weiterentwicklung der akademischen Pflegeausbildung, (3) Qualifikationsinhalte von Pflegestudierenden im Bachelor- und Masterstudiengang, (4) Gemeinsame Ausbildungssequenzen von Pflege und Medizin sowie die (5) Berufspolitische Dimension. Die zweite Befragungsdimension beschäftigte sich dabei u.a. mit der künftigen heilkundlichen Übertragung von ärztlichen Tätigkeiten an Pflegefachpersonen.
Fragestellung
Folgende Fragestellungen wurden untersucht: Welche Aufgabenbereiche und Tätigkeiten sind für die heilkundliche Aufgabenübertragung geeignet? und (2) Welches akademische Qualifikationsniveau ist zur Aufgabenübernahme erforderlich? Ziel war es, potentielle Aufgabenbereiche i.S. der Heilkunde zu beschreiben und damit einen Beitrag zur Spezifikation der bestehenden Richtlinie für die heilkundliche Aufgabenübertragung an Pflegefachpersonen gemäß §63 Abs. 3c SGBV zu leisten.
Methode
Die Care-N Study M-V erfolgte mittels Delphi-Befragung des Typs Ideenaggregation und umfasste zwei schriftliche Befragungsrunden sowie eine Gruppendiskussion. Für die Beantwortung der insgesamt 25 Forschungsfragen in den fünf Befragungsdimensionen erfolgte die Rekrutierung von Experten gemäß Häder, der pro Sachverhalt bzw. Argument einen Experten vorschlägt. Daher wurden 25 Experten einbezogen. Weitere Einschlusskriterien waren: (a) Interdisziplinarität, (b) Nachhaltigkeit, und (c) Status der Person. Die erhobenen Daten der schriftlichen Befragungen wurden mit Cardiff TeleForm (Version 10.2, Electric Paper Informationssysteme GmbH, Lüneburg) digitalisiert. Die Gruppendiskussion wurde audiotechnisch erfasst und mit der f4transkript Software (dr. dresing & pehl GmbH, Marburg) transkribiert. Die Datenanalyse erfolgter mittels inhaltlich strukturierender qualitativer Inhaltsanalyse gemäß Kuckartz und der Software MAXQDA (VERBI GmbH, Berlin).
Ergebnisse
Die Experten geben insgesamt fünf Aufgabenbereiche an, die von Ärzten an Pflegefachpersonen i.S. der Heilkunde übertragen werden können: (1) Assessment/Untersuchungen/Diagnose, (2) Koordination der Behandlungsabläufe, (3) Verschreibung von Hilfsmitteln/therapeutischen Maßnahmen und Medikamenten, (4) Beratung und Betreuung sowie (5) Erstellung von Gutachten. Diese fünf Bereiche werden mit einzelnen Tätigkeiten spezifiziert. So geben die Experten bspw. für den Aufgabenbereich (3) u.a. an, dass Pflegefachpersonen künftig Pflege- und Hilfsmittel für Menschen mit Dekubitus verschreiben sollten, Maßnahmen zur Prävention und Gesundheitsförderung (z.B. Prophylaxen) verordnen könnten oder die Wiederverschreibungen von Medikamenten bei Patienten mit Schmerzen vornehmen sollen. Während Tätigkeiten wie Wundmanagement, Anlegen von Infusionen und das Monitoring von inkontinenten Patienten von Bachelorabsolventen übernommen werden können, erfordert nach Ansicht der Experten die pflegerische Langzeitversorgung, die Verschreibung von Medikamenten sowie die Anordnung von therapeutischen Maßnahmen eine Ausbildung auf Masterniveau.
Diskussion
Die Spezifikation des Aufgabenfeldes einer akademisch ausgebildeten Pflegefachperson einschließlich der Beschreibung von erweiterten Pflegerollen i.S. der heilkundlichen Aufgabenübertragung ist eine wichtige Voraussetzung für den deutschlandweiten Ausbau von akademischen Pflegeausbildungsstrukturen. Die Abstufung von Aufgaben in einzelne Qualifikationsstufen (dreijährige Ausbildung vs. Bachelor vs. Master vs. Doktor) ist ein erster Schritt, um künftig eine international anschlussfähige Beschreibung des Anforderungs- und Qualifikationsprofils von Pflegefachpersonen entwickeln zu können.
Praktische Implikationen
Die künftige Aufgaben- und Rollenverteilung der Gesundheitsberufe wird dabei insbesondere durch regionale Gegebenheiten beeinflusst werden, um eine bedarfsgerechte und adäquate medizinisch-pflegerische Versorgung der Bevölkerung gewährleisten zu können.
Titel:
„interprof ACT“: Effekte von Strategien zur Verbesserung ärztlich-pflegerischer Zusammenarbeit auf Krankenhausaufnahmen von Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern: Studiendesign der clusterrandomisierten, kontrollierten Studie
Hintergrund:
Krankenhausaufnahmen sind für Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner belastendende Ereignisse mit unklarem Nutzen für den weiteren gesundheitlichen Verlauf. In Deutschland werden rund 30 bis 60 Prozent der Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner mindestens einmal pro Jahr in ein Krankenhaus verlegt, wobei bis zu 40 Prozent der Einweisungen als vermeidbar gelten. Eine gute Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Pflegekräften und Hausärztinnen und Hausärzten gilt als möglicher Ansatzpunkt, um Krankenhausaufnahmen zu vermeiden.
Das diesem Abstract zugrundeliegende Projekt wird mit Mitteln des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss unter dem Förderkennzeichen 01VSF16029 gefördert.
Fragestellung:
Ziel der Studie ist die Evaluation der Effekte eines speziell für die Verbesserung der Kooperation zwischen Hausärztinnen/-ärzten und Pflegenden in Pflegeheimen entwickelten Maßnahmenpakets interprof ACT. Untersucht werden soll, ob sich durch Einführung von interprof ACT die kumulative Inzidenz von Krankenhausaufnahmen bei Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern über 12 Monate von 50% auf 35% absolut reduzieren lässt. Untersucht werden weiterhin die Effekte auf die Lebensqualität und die Rate gesundheitlicher Komplikationen, sowie auf prozessbezogene Parameter wie die Zufriedenheit der Bewohnerinnen und Bewohner und die interprofessionelle Zusammenarbeit zwischen Hausärztinnen/-ärzten, Pflegekräften und Pflegedienstleitungen.
Methode:
Studiendesign: Die multizentrische clusterrandomisierte, kontrollierte Interventionsstudie wird mit insgesamt 680 Bewohnerinnen und Bewohnern in 34 Einrichtungen durchgeführt. Die Randomisierung erfolgt auf der Ebene der Pflegeeinrichtungen. Die Kontrollgruppe erhält die Standardversorgung mit Kurzinformationen zur ärztlich-pflegerischen Versorgung. In der Interventionsgruppe wählen Heime und Hausärztinnen/-ärzte gemeinsam die passenden Maßnahmen aus interprof ACT aus. Diese werden dann über 12 Monate implementiert.
Primäre Zielgröße ist die kumulative Inzidenz von Krankenhausaufnahmen über 12 Monate, sekundäre Zielgrößen sind auf Bewohnerebene u. a. die Anzahl der Krankenhausaufnahmen und Krankenhaustage sowie weitere Kennzahlen der Inanspruchnahme medizinischer Versorgung, die Prävalenz inadäquater Medikation und die Lebensqualität. In einer ergänzenden Prozessevaluation werden die Einführung und Umsetzung der ausgewählten Maßnahmen und die Veränderungen in der interprofessionellen Zusammenarbeit analysiert. Daneben umfasst die Studie eine gesundheitsökonomischen Evaluation der Implementierung des Maßnahmenpakets interprof ACT .
Datenerhebung: Die Datenerhebung erfolgt zu drei Messzeitpunkten: zu Baseline, nach 6 Monaten und nach 12 Monaten. Die Daten werden aus der Bewohnerdokumentation und in standardisierten Befragungen von Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Hausärztinnen/-ärzten und Pflegekräften erhoben. Für die Prozessevaluation finden zudem Einzel- und Fokusgruppeninterviews mit den Akteuren sowie nicht-teilnehmende Beobachtungen von Pflegeheimvisiten statt.
Auswertung: Die primäre Zielgröße wird in einem generalisierten linearen Modell mit gemischten Effekten modelliert. Die Effekte auf die weiteren quantitativen Endpunkte werden durch hierarchische Modelle geprüft. Die Daten der Prozessevaluation werden deskriptiv analysiert und mittels „mixed methods“-Verfahren zusammengeführt. Assoziationen mit den Zielgrößen werden explorativ analysiert, und es werden förderliche Implementierungsvoraussetzungen und -strategien identifiziert. Die ökonomische Evaluation erfolgt mittels Bestimmung der inkrementellen Kosten-Effektivitäts-Relation und einer Kostenvergleichsanalyse.
Ergebnisse:
Da die Erhebungen in den Heimen zeitgleich zu diesem Kongress beginnen, werden keine Ergebnisse vorgestellt.
Diskussion:
Das Vorhaben wird während der Veranstaltung mit den Kongressteilnehmern diskutiert.
Praktische Implikationen:
Aufgrund der systematischen Entwicklung und des flexiblen Charakters wird davon ausgegangen, dass interprof ACT unabhängig von lokalen Organisationsformen und mithilfe üblicherweise verfügbarer Ressourcen in die Regelversorgung umsetzbar ist. Basierend auf der abschließenden Gesamtbewertung werden Empfehlungen für die weitere Gestaltung der hausärztlichen Versorgung von Pflegeheimbewohnerinnen und –bewohnern gegeben. Darüber hinaus können die Ergebnisse Ausgangspunkt für die Entwicklung von ähnlichen Strategien für die fachärztliche Versorgung von Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern oder die interprofessionelle Zusammenarbeit in der ambulanten Versorgung pflegebedürftiger Menschen sein.
Hintergrund: Medizinischer Fortschritt und Veränderungen in den ärztlichen Versorgungsstrukturen ziehen eine veränderte Arbeitsteilung zwischen niedergelassenen Ärzten und akutstationären Krankenhäusern nach sich. Zunehmend erbringen auch ambulant tätige Ärzte medizinische Leistungen, die bisher einen stationären Aufenthalt erforderten – etwa die Dialyse oder Linsenoperationen am Auge. Hieraus resultiert eine Verlagerung von Leistungen aus dem stationären in den ambulanten Versorgungssektor, der „neue“ Leistungen im ambulanten Bereich generiert.
Fragestellung: Neben einer Darstellung des Volumens und der Art stationsersetzender Leistungen im Zeitverlauf soll darüber hinaus analysiert werden, ob mit zunehmendem Volumen stationsersetzender Leistungen auch eine Abnahme von stationären Leistungsmengen erkennbar ist.
Methode: Aus dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab wurden 4234 Gebührenordnungspositionen (GOP) als stationsersetzende Leistungen ausgewählt. Dies sind zum einen a-priori ab Beginn des Untersuchungszeitraums neu eingeführte Leistungen im EBM sowie ambulant durchführbare Operationen und sonstige stationsersetzende Eingriffe gemäß §115b SGB V und darüber hinaus auf Basis einer theoretischen Erörterung als potentiell stationsersetzend deklarierte Leistungen. Der Umfang stationsersetzender vertragsärztlicher Leistungen wird berechnet aus dem Leistungsbedarf, also der Honoraranforderung der Praxen an die Kassenärztliche Vereinigung. Die Korrelation zwischen dem ambulanten Leistungsbedarf stationsersetzender/neuer GOPs und stationären Belegungstagen ambulant sensitiver Krankenhausfälle gibt Hinweise auf Verlagerungseffekte, wenn ein Rückgang von Belegungstagen ambulant sensitiver Krankenhausfälle gefunden wird bei gleichzeitig ansteigendem Leistungsbedarf stationsersetzender/neuer GOPs.
Ergebnisse: Die Zahl der Behandlungen, die ambulant statt stationär durchgeführt werden, ist im Untersuchungszeitraum messbar und deutlich angestiegen. Vergleicht man die Jahre 2011 und 2013 ergeben sich Veränderungen beim Leistungsvolumen insofern, als Leistungsbedarf aus stationsersetzenden/neuen Leistungen in allen vertragsärztlichen Praxen demografiebereinigt ansteigt und Belegungstage ambulant-sensitiver Krankenhausfälle entsprechend leicht rückläufig sind. Ohne Demografiebereinigung steigen sowohl Leistungsbedarf aus stationsersetzenden/neuen Leistungen in vertragsärztlichen Praxen als auch Belegungstage ambulant-sensitiver Krankenhausfälle.
Die ausgewählten ambulant abgerechneten GOP sind im engeren Sinn stationsersetzend anzusehen, wie GOP zu Dialysepauschalen, Hausärztlich-geriatrischer Betreuungskomplex, Zusatzpauschale Koloskopie, sowie intraoculare oder dermatochirurgische Eingriffe wie auch humangenetische Leistungen.
Der ambulante Leistungsbedarf dieser GOP für die Jahre 2011 und 2013 steigt im Mittel aller Kreise rund 4 % an bei einem Anstieg der Belegungstage ambulant sensitiver Krankenhausfälle von 3,5 % (rohe Rate). Ein Trend, der als Hinweis auf einen Verlagerungseffekt angesehen wird, wird bei demografiebereinigten Raten gefunden. Bei einem 2,6 % höheren ambulanten Leistungsbedarf stationsersetzender/neuer GOP ergibt sich im gleichen Zeitraum ein Rückgang der Belegungstage ambulant sensitiver Krankenhausfälle von 0,2 %.
In rund einem Drittel der Kreise wird demografiebereinigt eine steigende Rate des ambulanten Leistungsbedarfs im engeren Sinn stationsersetzender GOP bei rückläufigen Belegungstagen ambulant sensitiver Krankenhausfälle von 2011 bis 2013 berechnet.
Die Korrelation mittelbar stationsersetzender Leistungen in Form der Pauschalen fachärztlicher Grundversorgung im Vergleich zum Trend stationärer Belegungstage als Konstellation „mittlerer ambulanter Leistungsbedarf je Einwohner aus Pauschalen fachärztlicher Grundversorgung überdurchschnittlich hoch und Belegungstage je Einwohner unterdurchschnittlich“ wird lediglich in 33 von 402 Kreisen gefunden.
Diskussion: Von dem entwickelten Studienplan sind hier die Ergebnisse zum Fachgruppenmittel der ausgewählten Leistungen dargestellt. Eine Fortführung könnte darin bestehen, den mittleren Leistungsbedarf der Behandlungsfälle je Fachgruppe darzustellen, für den mindestens eine der ausgewählten Leistungen abgerechnet wurde, der sich somit aus dem Leistungsbedarf der ausgewählten GOP sowie allen übrigen GOP zusammensetzt, die für diese Fälle abgerechnet wurden. Der mittlere Leistungsbedarf stationsersetzender Fälle (ggf. mit neuen Leistungen) könnte mit dem mittleren Leistungsbedarf aller Fälle je Fachgruppe verglichen werden, um zu erkennen, ob dieser relevant abweicht. Diese Fortführung wäre in einer zukünftigen Arbeit zu leisten.
Praktische Implikationen: Die hier definierte Auswahl stationsersetzender und neu eingeführter Gebührenordnungspositionen könnte verwendet werden, um davon ausgehend in anderen Datenbasen deren Umfang und zeitlichen Verlauf des Leistungsbedarfs aus diesen GOP darzustellen.
Hintergrund
Forderungen nach transparenter und effizienter Versorgung, Qualität und Evidenzbasierung sowie verstärkter nationaler Forschung dringen auf eine höhere Qualifizierung der medizinisch-technischen Dienste (MTD) (Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Diätologen, Radiologietechnologen, Biomedizinische Analytiker, Orthoptisten) (1-3). Aktuell werden die MTD in Österreich auf Bachelorniveau an Fachhochschulen ausgebildet (4).
Fragestellung
Welche Weiterbildungsmöglichkeiten werden gegenwärtig für Bachelorabsolventen der MTD an Fachhochschulen und Universitäten in Österreich angeboten? Besteht, besonders aus Expertensicht, ein Bedarf an bundesfinanzierten Master- und PhD-Programmen für die MTD in Österreich?
Methode
Die Studie wurde mit einem Mixed-Methods-Design durchgeführt, bestehend aus einer umfassenden Literaturrecherche und einem qualitativen Teil. Mittels Literaturrecherche erfolgte eine Erhebung der Weiterbildungsangebote für MTD in Österreich. Acht Experteninterviews wurden zum Bedarf an MTD auf Master- und PhD-Niveau sowie dem Mehrwert von bundesfinanzierten Master- und PhD-Studienprogrammen geführt. Die Auswertung erfolgte mittels qualitativer Inhaltsanalyse nach Mayring (5).
Ergebnisse
In Österreich wird zwischen selbstfinanzierten Lehrgängen und bundesfinanzierten Studiengängen unterschieden. Die Ergebnisse zeigten ein vielfältiges Angebot an Masterprogrammen bezüglich Inhalte, Abschlüsse und Organisationsformen. Alle facheinschlägigen Weiterbildungen sind selbstfinanzierte Lehrgänge. Nicht-facheinschlägige Programme (z.B. Gesundheitsmanagement) werden auch bundesfinanziert (Studiengänge). Dadurch sind PhD-Studienprogramme an österreichischen Universitäten nur begrenzt für MTD-Berufe zugänglich (6, 7). Der Bedarf an medizinisch-technischen Master- und PhD- Absolventen wird von den Experten als groß erachtet.
Diskussion
Einerseits werden bundesfinanzierte Masterstudiengänge von Experten gefordert. Andererseits ist die Erhebung eines leistbaren Selbstkostenbeitrages von den Studierenden nach Expertenmeinung zur Wertschätzung der Weiterbildung sinnvoll.
Die Methode bietet lediglich die Generierung von Hypothesen zur Professionalisierung der MTD-Berufe. Weitere Studien aus Sicht der Studierenden und der Arbeitgeber könnten die Forschung zur Professionalisierung der MTD-Berufe vertiefen.
Praktische Implikation
Die Attraktivität von Masterprogrammen sollte gesteigert werden, um eine höhere Zahl an Master- und PhD-Absolventen zu erzielen und die Professionalisierung der MTD-Berufe in Österreich entscheidend voranzutreiben.
Mit höherer Qualifizierung der MTD-Berufe wird das Berufsbild attraktiviert und die Herausforderungen des Gesundheitssystems können besser bewältigt werden. Dazu braucht es jedoch entsprechende Karrieremodelle von Arbeitgebern sowie ein verändertes Rollenverständnis.
Sozialer (Soft Skills) sowie fachlicher Kompetenzzuwachs ist für die Erweiterung der Berufsprofile sowie die interdisziplinäre Zusammenarbeit – besonders in den in Österreich derzeit geplanten Primärversorgungseinheiten – (entspricht in etwa den deutschen medizinischen Versorgungszentren) vorteilhaft.
Literatur
1. Robert Bosch Stiftung GmbH. Gesundheitsberufe neu denken, Gesundheitsberufe neu regeln. Grundsätze und Perspektiven – Eine Denkschrift der Robert Bosch Stiftung. Stuttgart: Robert Bosch Stiftung GmbH; 2013. Available from: http://www.bosch-stiftung.de/content/language1/downloads/2013_Gesundheitsberufe_Online_Einzelseiten.pdf [Zugriff 02.10.2015].
2. Panfil EM, Sottas B. Woher kommen die Besten?: globaler Wettbewerb in der Ausbildung - wer bildet zukunftsfähige Health Professionals aus? Zürich: Schweiz: Careum-Verlag; 2009.
3. Sottas B, Höppner H, Kickbusch I, Pelikan J, Probst J. Umrisse einer neuen Gesundheitsbildungspolitik. Zürich: Schweiz: Careum Verlag; 2010.
4. Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz), BGBl. Nr. 460/1992 MTD-Gesetz(1992).
5. Mayring P. Qualitative Inhaltsanalyse: Grundlagen und Techniken. Weinheim: Deutschland: Julius Beltz GmbH; 2015.
6. plus Media GmbH. Masterportal Österreich Wien plus Media GmbH; 1995-2015 [Available from: http://www.postgraduate.at/Master/Oesterreich/Pflege_Gesundheit_Sport.htm [Zugriff 3.12.2015].
7. Augner C, Tomicek-Gründl K. Akademisierung als Perspektive für die Personalentwicklung: Das Karrieremodell MTD+ in Salzburg. Biomed Austria. 2015;1/15:9-10.
8. Seper U. Bildung in den Gesundheitsberufen weiter denken: weiterbilden weiterdenken weiterkommen. Graz: Leykam; 2017. 168 p.
Hintergrund:
Die Inanspruchnahme und das Interesse an Komplementärer und Integrativer Medizin (KIM) ist in der Allgemeinbevölkerung und insbesondere bei chronisch kranken Patienten erkennbar angestiegen. So ergänzt beispielsweise mindestens jede zweite onkologisch erkrankte Frau ihre konventionelle Therapie vom Zeitpunkt der Diagnosestellung bis hin zur Nachsorgephase durch KIM. In der Gesundheitsversorgung werden allerdings oftmals nicht alle Bedürfnisse der Patienten adressiert und es mangelt an entsprechenden Versorgungsstrukturen sowie an dazugehörigen Ausbildungsmöglichkeiten für alle Beteiligte an der gesundheitlichen Versorgung.
Im Rahmen des InterKIM Projektes wird an der Medizinischen Fakultät Heidelberg ein interprofessionelles Lehrmodul zur komplementärmedizinischen Versorgung entwickelt, welches sich explizit an Medizinstudenten sowie andere Gesundheitsberufe aus dem Studiengang Interprofessionelle Gesundheitsversorgung (B.Sc.) richtet. Interprofessionelle Dozenten-Tandems werden das präsente Thema KIM evidenzbasiert sowie auch praktisch anhand von interaktionsfördernden Fallbeispielen lehren. Somit werden Möglichkeiten zum langfristigen und nachhaltigen Einsatz in der interprofessionellen Patientenversorgung aufgezeigt, welche sich alltagsnah an den patientenorientierten Bedürfnissen ausrichten sollen
Fragestellung:
Das aktuelle Lehrvorhaben zielt darauf ab, den Studierenden der medizinischen Fakultät Heidelberg eine interprofessionelle Lernplattform ab dem Wintersemester 2017/18 anbieten zu können. Das übergreifende Ziel beschäftigt sich mit der Forschungsfrage, wie das dazugehörige Wahlmodul kompetenzorientiert entwickelt und langfristig in den jeweiligen Curricula implementiert werden kann.
Methode:
Basierend auf den Four Core Competencies (Values/Ethics for Interprofessional Practice, Roles/Responsibilities, Interprofessional Communication, Teams and Teamwork) der Interprofessional Collaborative Practice werden versorgungsrelevante Kompetenzen und Lernziele für das interprofessionelle Lehrmodul entwickelt und im Curriculum adressiert. Durch den frühen Einbezug der Dozenten-Tandems und den Studiengangsleitern an der Medizinischen Fakultät wird sichergestellt, dass das Lehrmodul bestmöglich integriert wird und entsprechende didaktische Methoden zum Lehren über komplementärmedizinische interprofessionelle Patientenversorgungsinhalte ausgewählt werden. Zudem wird ein begleitendes Evaluationskonzept erarbeitet, welches darauf abzielt den Entwicklungsprozess zu optimieren und so die Qualität der Lehre sicherzustellen.
Ergebnisse:
Das Lehrvorhaben befindet sich kurz nach dem Zeitpunkt der Förderungsbewilligung der Karl und Veronica Carstens-Stiftung in der Entwicklungsphase. Auf dem Kongress wird das erste Konzept des Curriculums sowie das dazugehörige Evaluationskonzept vorgestellt.
Diskussion:
Im Rahmen der frühen Entwicklungsphase des Lehrmoduls war ein verstärkter Austausch über komplementärmedizinische Lehrinhalte an der Medizinischen Fakultät zu verzeichnen. Das Thema KIM wird in unterschiedlichen medizinischen Fachdisziplinen bislang unterschiedlich betrachtet und adressiert, von daher wird es im weiteren Verlauf umso wichtiger sein den Mehrwert des interprofessionellen Versorgungsaspektes bei indikationsbasierten und evidenzbasierten komplementärmedizinischen Anwendungen deutlich zu machen.
Praktische Implikationen:
Das zu entwickelnde Lehrmodul InterKIM besitzt das Potential den komplementärmedizinischen Wissensstand und die jeweiligen beruflichen Handlungsmöglichkeiten bei den Studierenden zu erweitern und diese kritisch zu reflektieren. Ob es trotz aller unterschiedlichen Sichtweisen und medizinischen Interessen möglich sein wird, das Lehrmodul langfristig zu implementieren, wird von der Aktualität, Attraktivität und Akzeptanz des Curriculums abhängig sein.
Titel
Das Modellprojekt „AzuBiss - Ausbildungsübergreifende Zusammenarbeit für mehr Mundgesundheit im Pflegeheim“ - ist eine Konzeption zur Förderung der Zahn- und Mundgesundheit im Alter.
Hintergrund
Verschiedene Projekte, die im Rahmen der Gesundheitsziele Sachsen- Anhalt durchgeführt werden, befassen sich mit der Lebensqualität und Allgemeingesundheit der Bewohner in Altenpflegeheimen. Die Lebensqualität wird entscheidend davon bestimmt, wie man auch im Alter noch Lachen, in Gemeinschaft essen und sich artikulieren kann und dazu gehören gesunde und funktionsfähige Zähne. Die Zahngesundheit hat einen wesentlichen Einfluss auf die Allgemeingesundheit. Ein funktionstüchtiges Kauorgan ist wichtig für die Aufnahme und Zerkleinerung der Nahrung und damit für die Sicherung einer vielseitigen, ausgewogenen Ernährung. Kauen regt den Speichelfluss an und bereitet die Verdauung vor. Aus vielen Studien geht hervor, dass Bewohner in Altenpflegeheimen mit einer gepflegten Mundhöhle weniger Fiebertage im Jahr haben, dass das Risiko, an einer Lungenentzündung zu erkranken fällt, wenn Zahnfleisch und Zähne gesund sind.
All dies sind Argumente, um als Zahnarzt bzw. Zahnärztin ein Altenpflegeheim regelmäßig zu betreuen. Die Betreuung soll sich nicht auf die Behandlung der Bewohner beschränken, sondern es geht auch darum präventiv tätig zu sein, d.h. Durchführung regelmäßiger Kontrollen, Schulung des Pflegepersonals, Organisieren von Angehörigenabenden.
Fragestellung
Bei der Kooperation mit einem Altenpflegeheim über viele Jahre wurde klar – das zahnmedizinische Personal braucht mehr Informationen zur Seniorenzahnmedizin und im Umgang mit multimorbiden Menschen und das Pflegepersonal muss in Sachen Mund- und Zahnpflege im Alter besser geschult werden.
Zahn- und Mundhygiene sollte von Anfang an in Fleisch und Blut übergehen, d.h. schon in der Ausbildung müssen die werdende Altenpflegerin und der werdende Altenpfleger nicht nur was von Parotisprophylaxe und Soorprävention – so steht es im Ausbildungsplan der examinierten Altenpfleger/innen – hören, sondern ein fundiertes Wissen über Ursachen von Karies und Parodontopathien erlangen, sollten wissen, welche Arten von Zahnersatz von den Zahnärzten eingesetzt wird, welche Möglichkeiten der Zahn- und Zahnersatzreinigung es gibt und sollten Erkrankungen im Mundraum erkennen.
Methode
Von 2014 bis 2016 wurde das Projekt „AzuBiss“ in einer Betriebsberufsschule durchgeführt. Vor Projektbeginn erhielten die Auszubildenden der Altenpflege des 3. Lehrjahres und die Auszubildenden Zahnmedizinische Fachangestellte des 3. Lehrjahres einen Fragebogen zu Themen rund um die Zahn- und Mundgesundheit im Alter. Die Fragebögen wurden ausgewertet und danach wurde das Schulungsprogramm erarbeitet. An einem Theorietag wurden beide Ausbildungszweige gemeinsam geschult, mussten gemeinsam Arbeitsblätter erarbeiten und wurden dann zu Tandems zusammengebracht – je ein Azubi der Altenpflege und ein Azubi der Zahnmedizinischen Fachangestellten.
Nach dem die theoretischen Grundlagen geschaffen worden waren, erhielten die Tandems ihre Arbeitsanweisungen und verbrachten einen Tag in der Zahnarztpraxis. Hier war es uns wichtig, dass die Auszubildenden der Altenpflege bei einer professionellen Zahnreinigung zusehen, zuhören, wie Patienten zur Zahnreinigung angeleitet werden und bei zahnärztlichen Behandlungen zu hospitieren, speziell bei Zahnersatzeingliederung. Die Altenpflegeauszubildenden sollten das zahnärztliche Personal im Umgang mit älteren Menschen unterstützen.
Der zweite Praktikumstag sollte unseren Zahnmedizinischen Fachangestellten in spe zeigen wie wichtig es ist, sich auch um alte Menschen zu kümmern. Sie sollten Berührungsängste abbauen, hausinterne Pflegestandards kennen lernen und bei der Zahn- und Mundpflege helfen und Tipps geben.
Am Ende der beiden Praktikumstage sollten alle Teilnehmer einen schriftlichen Bericht verfassen, in dem sie das Erlebte schildern sollten. Ein abschließender Fragebogen sollte uns helfen, eine Auswertung zu erstellen und Rückschlüsse zu ziehen, wie das Projekt angenommen wurde und welche Verbesserungen wir vornehmen können.
Ergebnisse und Diskussion
Die ZFA- Auszubildenden wurden so von Anfang in der Alterszahnmedizin geschult, auch wenn in der Ausbildungspraxis nur junge Menschen betreut werden, sie sollen lernen respektvoll mit dem Beruf des Altenpflegers umzugehen und sollen Berührungsängste verlieren im Umgang mit alten Menschen. Eventuell können sie es schaffen, ihre Chefs von einer Kooperation mit einem Altenpflegeheim zu überzeugen.
Für die Altenpflegeausbildung ist es wichtig, dass tatsächlich von Beginn an auf die Zahn- und Mundhygiene geachtet wird, die Bedeutung der Mundgesundheit für das allgemeine Befinden, für die Lebensqualität ihrer zu betreuenden Senioren muss ihnen bewusst sein.
Praktische Implikationen
Das Projekt wird jetzt flächendeckend umgesetzt.
BACKGROUND:
Although the burden of a cancer diagnosis for patients is profound, healthcare systems often fail to address patients' and families' psychosocial, information and care coordination needs. The Oncology Nurse Navigator Education Program (ONNEP) was initiated to address these missing links in the healthcare system in a pro-active way. The nurse navigator’s roles are clinical roles held by experienced nurses with expert clinical knowledge and in-depth understanding of the health system. Therefore, further education for health care professionals as oncology nurse navigators is urgently needed. The goal of the education program is to further train and qualify the nursing staff in a comprehensive training program comprising 130 teaching units (e.g. in case management, psycho-oncology, coaching and conversational skills, decision support and problem solution, physical activity and nutrition in cancer).
QUESTION:
Despite the growing interest among health policy decision makers, there remains hesitation in widespread adoption of nurse navigation services for German cancer patients or for providing reimbursement due to a lack of data regarding value and resource use. Here we describe the study design implemented to evaluate the effect of nurse navigation on hospitalization, health outcomes, health care utilization and health care costs in the German health care system.
METHODS:
A prospective evaluation design using a randomized longitudinal and cross-sectional multi-center design will be used. The program will be implemented at three hospitals and will include their network-partners (outpatient physicians). Approximately of 350 patients will be randomized at study center level, using a stratified 1:1 randomization into intervention (IG) and control group (CG). Patients with breast cancer or melanoma will be randomized according to disease stage, age group and gender (melanoma only). The planned study duration is 12 months. Data will be collected from the patients of the IG and the CG after receiving informed consent of the patients during their hospital stay (t1), as well as 3 months (t2) and 12 month later (t3). Furthermore, data will be collected from their treating in- and outpatient physicians, patients´ relatives, and the oncology nurse navigator (only IG).
For primary endpoint, the difference in numbers of hospitalizations is chosen. For testing the differences between the IG and CG in a cross-sectional way, student t-tests will be calculated at each measuring time point (t1, t2, t3) with a p-value < 0.05 as the criterion for statistical significance. Changes in the numbers of hospitalizations will be calculated compared to t1 and compared to patients in the CG at t1, t2 and t3.
The secondary endpoint is defined as the change of the psychological burden of the patients. Descriptive statistics will be calculated on HADS-D scores at t1, t2 and t3, for the IG and the CG. Changes of the psychological burden will be calculated and compared to t1 as well as in the CG at t1, t2 and t3.
The exploratory analyses will provide insights into the impact of the Oncology Nurse Navigator Education Program on different variables: The quality of life of patients as measured by EORTC QLQ-C30, quality of life of relatives (EQ-5D), psychological burden of relatives (HADS), health status/ general perceived health (WHO). Measures of social support / resources of patients, patients´ health literacy, shared decision making , days of incapacity for work, waiting time for necessary treatments, adherence to treatment, duplicate examinations, satisfaction with intervention, workflow/ operational procedures, pharmacotherapy, use of health care services, and health care costs will also be collected and analyzed.
RESULTS & DISCUSSION:
To better allocate the resources in the German health care system, further information on the economic impact and sustainability of new interventions is needed.
Patient navigation is a promising intervention for cancer patients. Implementation of such programs in other health care systems, such as the US, is rather advanced. Evaluation of the ONNEP is complex since other patient navigation services are not completely comparable. Also, settings in which such a service is offered may differ. Nevertheless, initial investigations in the US have shown significant increases in several components of quality of life and satisfaction with care. Moreover, it has been shown that hospital stay days can be reduced compared to the control group through such programs.
PRACTICAL IMPLICATIONS:
Oncology nurse navigation programs can be easily integrated in physicians’ routines and thus may be effective outside the framework of clinical research. However, there is a paucity of economic and value information related to establishing, sustaining, or determining the viability of an ONNEP in Germany. The design of the prospective randomized evaluation described aims to allow for informed decision making.