Inhalte: Das Bundesteilhabegesetz fordert jetzt die Kostenträger der
Jugend- und Sozialhilfe explizit und alle an der Versorgung von chronisch
kranken Kindern Beteiligten implizit auf, ihre Bedarfsermittlung
für Förderung, Behandlung und Unterstützung nach der ICF auszurichten.
Es soll das bisher gültige Prinzip der Fürsorge vom Recht auf
Teilhabe mit mehr Selbstbestimmung der Betroffenen abgelöst und
der Förder- und Behandlungsplan an der Teilhabe des Kindes im Alltag
ausgerichtet werden. Das bedeutet, dass insbesondere SPZ-Teams
aufgefordert sind, nach ICF zu arbeiten. Die ICF-Philosophie und das
BTHG gehen davon aus, dass dadurch die Versorgungsqualität verbessert
wird. Dass damit sehr wahrscheinlich ein noch besseres Verständnis
von Kindern, Jugendlichen und Familien verbunden sein wird,
klingt einleuchtend. Ob und wie dadurch die Versorgungsqualität
verbessert werden könnte, ist aktuell Gegenstand der Diskussion. In
dem Workshop wird in Gruppenarbeit zunächst anhand eines Praxisbeispiels
ein klassischer Förder- und Behandlungsplan aufgestellt. Anschließend
wird im Plenum mit Rollenspielen ein Handlungsplan nach
ICF erarbeitet. Hier werden die Konzepte und Erfahrungen des PARTCHILD-
Projekts einfließen.
Ziele: Jeder Teilnehmer gewinnt ein eigenes Bild, inwieweit das
Arbeiten nach ICF die Versorgungsqualität verändern würde und
was es möglichweise für das eigene SPZ bzw. eigene Institution
bedeuten würde, das Arbeiten auf ICF umzustellen.
Zielgruppen: Ärzte eines SPZ, einer stationären sozialpädiatrischen
Station oder einer Rehaklinik
Maximale Teilnehmerzahl: 20
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Eine Voranmeldung wird empfohlen.
Die Anmeldegebühr beträgt für Ärzte: 65,00 € und 30,00 € für Pflegende/Studenten/Auszubildende.
Die Zertifizierung wird bei der Bayerischen Landesärztekammer beantragt.