In der Bundesrepublik erkrankt im Verlauf eines Jahres mehr als jeder Vierte an einer psychischen Erkrankung unterschiedlichen Schweregrads. Obwohl die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen gestiegen ist, steht nur jeder Fünfte mit einer Diagnose aus dem Bereich der psychischen Erkrankungen im Kontakt mit dem Gesundheitswesen. Obgleich sich in der Bundesrepublik ein hochdifferenziertes ambulantes und stationäres Versorgungssystem für die Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen etabliert hat. Dieses differenzierte, aber überaus fragmentierte Versorgungs- und Kostenträgersystem führt immer noch zu Problemen bei den Übergängen zwischen den Sektoren, zu Wartezeiten in der ambulanten Behandlung und vor allem in der Psychotherapie.
Mit dem Ziel, eine kontinuierliche, bedarfsangepasste Behandlung besonders für schwererkrankte Menschen zu gewährleisten, sind in den letzten 15 Jahren verschiedene neue Versorgungsformen entstanden. Als Beispiele seien hier integrierte Versorgung, Modellprojekte §63 SGB V, stationsäquivalente Leistungen, Disease-Management-Programme genannt. Aktuell wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss eine Richtlinie §92 Abs. 6 SGB V für eine berufsübergreifende, koordinierte ambulante Versorgung insbesondere für Schwerkranke verabschiedet, die einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der ambulanten Versorgung bedeutet.
Zur Überwindung der Sektorengrenzen und zur verpflichtenden Vernetzung aller Leistungserbringer einer Region ist eine gestufte Versorgung, die sich am Bedarf der Patienten orientiert, unterschiedliche Intensität der Behandlung, sowie eine klar verortete Koordinationsverantwortung in der Region festlegt. Die DGPPN hat dazu das sogenannte Stepped-Care-Modell entwickelt.
Im Diskussionsforum werden Vorschläge gemacht, inwieweit die neuen Versorgungsformen entsprechend des Stepped-Care-Modells in die Versorgung implementiert werden können.
Innovative Versorgungsangebote – IV, DMP, StäB, Modellprojekte, Innofonds
Christa Roth-Sackenheim, Andernach (Germany)
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Christa Roth-Sackenheim, Andernach (Germany)
Seit mindestens 2003 haben sich die wesentlich in der psychiatrischen Versorgung tätigen ärztlichen Verbände und Gesellschaften mit innovativen Versorgungsmodellen beschäftigt. Initial gab die Gesetzgebung zur Sektorübergreifenden Versorgung nach den damaligen SGB V §§ 140 ff mit der für 3 Jahren geltenden Anschubfinanzierung zunächst auch einen finanziellen Anreiz.
Schnell zeigte sich jedoch die Komplexität des Unterfangens und die Nicht-Passung der Zielsetzung einer nachhaltigen Versorgungsverbesserung für Menschen mit psychischen Störungen durch hauptsächlich auf Kosteneinsparung ausgerichtete Modellkonzepte.
Bis heute fehlt ein durchgängiges Konzept in der Regelversorgung.
Die aktuell gelebten Modelle (IV, DMP, StäB, Modellprojekte, Innofond) werden kurz beschrieben und die wesentlichen kritischen Punkte der Modelle als Grundlage für die Diskussion vorgestellt.
Ambulante Intensivbehandlung in der Psychiatrischen Institutsambulanz
Martin Driessen, Bielefeld (Germany)
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Martin Driessen, Bielefeld (Germany)
Zwischen hochintensiver, finanziell aufwändiger (teil-)stationärer Komplexbehandlung und häufig niedrigfrequenter ambulanter Behandlung besteht in Deutschland eine erhebliche Versorgungslücke. Es besteht aber kein Zweifel daran, dass ein zahlreiche heute in Deutschland (teil)stationär behandelter Patienten auch mittels einer ambulanten, intensiven und multiprofessionellen Komplexbehandlung behandelbar wären. Mit dem Konzept AMBI (Ambulant Intensive Behandlung) wurde vom Arbeitskreis Psychiatrischer Institutsambulanzen in Abstimmung mit den Fachverbänden und Vertretern der niedergelassenen Fachärzte ein Konzept entwickelt, dass diese Lücke füllen kann (https://www.dgppn.de/presse/stellungnahmen/stellungnahmen-2020/AMBI.html). Die Eckpunkte werden kurz skizziert und am Beispiel eines ambulanten Intensivtherapiemodells für Patienten mit Depression (BID) aufgezeigt, dass die genannten Ziele tatsächlich auch empirisch überprüfbar erreicht werden können.