Das Symposium beleuchtet Entwicklungstendenzen innerhalb der forensischen Psychiatrie und Rechtsprechung, die das Fach forensische Psychiatrie vorwiegend als Mittel zur Gefahrenabwehr und weniger als medizinisches Fachgebiet mit einem durch medizinische Störungsbegriffe begrenzten Aufgabenbereich ansehen. Auf der anderen Seite gibt es Haltungen in der Allgemeinpsychiatrie, die Zwangsbehandlungen äusserst kritisch bewerten und die Abwehr von Fremdgefährdung nicht als psychiatrische Aufgabe ansehen.
Zwischen diesen beiden Extremen wird sich das Fach positionieren und dabei letztlich auch seine Möglichkeiten und Grenzen definieren müssen. Das Symposium soll ausleuchten, welche Argumente dabei beachtenswert sind. Zunächst wird Prof. Elmar Habermeyer (Zürich) einen Überblick über die Schweizer Situation geben, die nach Abkopplung der Behandlung vom Vorliegen einer Schuldminderung nun auch die Behandlung nicht mehr an das Vorliegen einer psychischen Störung bindet. Danach wird Prof. Dr. Henning Radtke (Bundesverfassungsgericht Karlsruhe) die juristischen Anforderungen an das Fachgebiet skizzieren, konkret darlegen, welche Aufgaben dem Fach zugewiesen werden und was dabei auch Zwang rechtfertigt bzw. rechtfertigen kann. Herr Dr. Gather (Bochum) wird aus allgemeinpsychiatrischer und medizinethischer Perspektive den Umgang mit Fremdgefährdungen und der Behandlung im Zwangskontext darstellen. Dabei wird er der forensischen Psychiatrie eine spezifische Bedeutung zuweisen und diese in Bezug zu allgemeinpsychiatrischen Aufgaben stellen. Prof. Jürgen Müller (Göttingen) wird abschliessend aktuelle Entwicklungen mit Bezug auf den psychiatrischen Maßregelvollzug aufgreifen und mögliche Konsequenzen für die Ausgestaltung der Massregelbehandlung im Grenzgebiet zwischen „bad or mad“ diskutieren.