Die medizinische Versorgungssituation von trans* Personen ist von konträren fachlichen und rechtlichen Vorgaben geprägt. Das Verständnis von Trans*Identität hat sich unter Fachpersonen wie in der Gesellschaft in den letzten Jahren essentiell verändert. Mit der 2018 veröffentlichten S3 Leitlinie „Geschlechtsinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans-Gesundheit“, dem 2020 verabschiedeten „Gesetz zum Verbot von Konversionstherapien“, das sich ausdrücklich auch auf Geschlechtsidentität bezieht, und dem Streichen der Diagnose „Transsexualität“ aus dem ICD 11 hat die Fachwelt bedeutsame Grundsteine gelegt, um eine verbesserte medizinische Versorgung und psychotherapeutische Begleitung von trans* Menschen zu bewirken. Die 2020 veröffentlichte Begutachtungsanleitung des MD Bund erschwert den Zugang zu einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung hingegen. Auch der fachliche und gesellschaftliche Diskurs über (Nicht-) Pathologisierung und Behandlungsmöglichkeiten von Geschlechtsinkongruenz und -dysphorie wird mit zunehmend kontroversen Standpunkten geführt. B. Strauß stellt zunächst die S3 LL vor und diskutiert anhand der Erkenntnisse aus der Leitlinie die Notwendigkeit einer Neukonzeption von Trans*gesundheit. M. Günther thematisiert die Unsicherheiten auf Seiten der trans* Behandlungssuchenden und der sie begleitenden Psychotherapeut_innen angesichts der Uneinigkeiten in der Versorgungssituation. Sie erläutert erforderliche Voraussetzungen, um trans* Personen angemessen zu unterstützen. Darauf aufbauend wird herausgearbeitet, warum die MDK-Begutachtungsanleitung einer tragfähigen therapeutischen Beziehung und einer hilfreichen psychotherapeutischen Beratung und Begleitung entgegensteht. G. Romer stellt den laufenden Arbeitsprozess der Entwicklung der S3-LL für das Kindes- und Jugendalter dar und diskutiert die wichtigsten Besonderheiten für Empfehlungen zu Behandlungsentscheidungen bei Minderjährigen aus klinischer und ethischer Sicht.