Sowohl in der Praxis der Behandlung von Straftätern in psychiatrischen Kliniken des Maßregelvollzugs als auch in der Begutachtungspraxis ergeben sich vor dem Hintergrund neuer gesetzlicher Regelungen und der Rechtsprechung, aber auch gesellschaftlicher Veränderungen und dem Fortschritt der medizinischen Forschung immer wieder neue Herausforderungen für den/die forensische/n Psychiater/in.
Der erste Vortrag (J. Querengässer, Herne) befasst sich mit dem drängenden Problem der stetig steigenden Zahl an Unterbringungen gemäß §64 StGB, die auch die DGPPN jüngst zu einer Stellungnahme veranlasst hat. Es werden Ergebnisse einer empirischen Untersuchung zu den Prädiktoren einer erfolgreichen Behandlung und hieraus ableitbare praktische Konsequenzen für die Begutachtungspraxis diskutiert.
Im zweiten Vortrag (P. Praus, Klingenmünster) wird der Frage nachgegangen, ob auch seitens des Maßregelvollzugs eine Anpassung der suchttherapeutischen Behandlung möglich ist, um eine bedarfsgerechte Versorgung suchtkranker Straftäter unter den gegebenen rechtlichen Bedingungen zu gewährleisten. Es werden Erfahrungen aus der Erprobung einer verkürzten suchttherapeutischen Maßregelvollzugsbehandlung gemäß § 64 StGB vorgestellt.
Auch der dritte Vortrag (D. Turner, Mainz) beschäftig sich mit neuen Entwicklungen in der Behandlung von Sexualstraftätern. Im Mittelpunkt stehen Neuerungen der Behandlungsempfehlungen bei der pharmakologischen Behandlung von Paraphilien, die sich auf erstmals verfügbare Ergebnisse aus einer kontrollierten Behandlungsstudie und weitere aktuelle empirische Daten stützen.
Im letzten Vortrag (J. Reinwald, Mannheim) wird das hochaktuelle Thema der Zwangsmaßnahmen thematisiert, das bei der Behandlung von psychisch kranken Straftätern im Maßregelvollzug von besonderer Brisanz ist. Es wird auf der Grundlage einer bundesweiten empirischen Untersuchung der Umgang mit Zwang im Maßregelvollzug dargestellt und unter ethischen und rechtlichen Gesichtspunkten diskutiert.