Die anstehende Regelung des assistierten Suizids betrifft fachlich-wissenschaftliche, klinische und ethische Aspekte. In der öffentlichen Diskussion spielen Selbstbestimmung und Zugang zu Suizidmitteln eine große Rolle.
Das Symposium gibt eine Übersicht über die europäische Entwicklung, zu Grunde liegende Menschenbilder und Mythen sowie die vorliegenden Regelungsvorschläge. Barbara Schneider stellt einen Überblick über die vorliegenden Gesetzesentwürfe vor. Reinhard Lindner schildert den Einfluss auf die Suizidprävention, Martin Teising widmet sich der Bedeutung des Autonomiebegriffs und Georg Fiedler spricht über Mythen zum Suizid.
Überblick über die vorliegenden Gesetzesentwürfe zur Regelung des assistierten Suizids
Barbara Schneider, Köln (Germany)
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Barbara Schneider, Köln (Germany)
Das Bundesverfassungsgericht hat am 26.02.2020 den bisherigen § 217 des Strafgesetzbuches (StGB) für nichtig erklärt, durch den die geschäftsmäßige Förderung der Suizidbeihilfe unter Strafe gestellt worden war. In diesem Urteil wurde dem Gesetzgeber nahegelegt, eine verfassungskonforme Neuregelung zu schaffen.
Bisher liegen von den Gesetzgebern vier Gesetzentwürfe vor; ein weiterer Gesetzesentwurf wird derzeit erstellt.
Ziel ist es, die Intentionen der jeweiligen Entwürfe einschließlich ihrer Stärken und offen gebliebener Fragen und Problemstellungen zu referieren. Damit kann ein Einblick in die besonderen Problemlagen einer gesetzlichen Neuregelung ermöglicht werden.
Einfluss internationaler Strategien zur Förderung des Suizids auf die Suizidprävention
Reinhard Lindner, Kassel (Germany)
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Reinhard Lindner, Kassel (Germany)
Die Suizidprävention sieht sich international zu beobachtenden Entwicklungen gegenüber, die seit ca. 30 Jahren Einfluss auf gesellschaftliche Einstellungen zum Suizid und insbesondere zu Entscheidungen am Lebensende nehmen. Anhand der World Federation of Right to Die Societies (WFRtDS) werden einige Einflüsse nachgezeichnet und untersucht, wie über bestimmte Begrifflichkeiten die gesellschaftliche Perspektive auf den Suizid und auf das Sterben verändert werden sollen. Zentrale Begriffe sind hierbei „das Recht zu sterben“, „würdevolles Sterben“, „Sterbehilfe“ und „Suizidwillige“. In Deutschland sind hierbei die Mitglieder der WFRtDS Dignitas Deutschland, Verein Sterbehilfe und Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) aktiv. Eine zentrale Rolle spielt der Gründer von Dignitas Deutschland Ludwig A. Minelli, der seit vielen Jahren mit der WFRtDS verbunden ist und 2012 den „Tenrei Ohta Award“ in Zürich erhielt. Neben dem zunehmenden Gebrauch euphemistischer Benennungen des Suizids verfolgt Dignitas auch die Strategie, den assistierten Suizid, trotz gegenteiliger Befunde als Form der Suizidprävention darzustellen. Dem ist aus der Perspektive der Suizidprävention mit wissenschaftlich fundierter Information der Öffentlichkeit zu begegnen.
Konflikthaftigkeit des Menschen zwischen Autonomiewünschen und dem Wunsch nach Verbindung und Halt in Beziehungen
Martin Teising, Bad Hersfeld (Germany)
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Martin Teising, Bad Hersfeld (Germany)
In der Diskussion um den assistierten Suizid wird ein verkürzter Autonomiebegriff verwendet und häufig mit menschlicher Würde gleichgesetzt. In dem Beitrag wird das Autonomieverständnis kritisch reflektiert und den Auswirkungen auf die psychotherapeutisch/psychiatrische Praxis nachgegangen. Zu erwartende Auswirkungen einer geregelten Suizidassistenz werden dargestellt.