Die Covid-19-Pandemie dominiert seit Anfang 2020 das gesellschaftliche Leben in aller Welt und auch in Deutschland. Zur Eindämmung der Pandemie wurden wiederholt tiefgreifende Einschränkungen des öffentlichen Lebens (Lockdowns) und im Interesse des Infektionsschutzes weitreichende Restriktionen für Dienste und Einrichtungen der Gesundheitsversorgung, der Rehabilitation, der Eingliederungshilfe usw. angeordnet. Grund- und Freiheitsrechte wurden radikal eingeschränkt, auch gerade die Rechte von Menschen mit Behinderung. Dabei wurde deutlich, dass viele Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) unberücksichtigt blieben.
Es gab und gibt massive Auswirkungen auf soziale und medizinische Dienstleistungen sowie die soziale Teilhabe. Vulnerable Gruppen wie Menschen mit Behinderung, chronischen Krankheiten und Pflegebedarf sind besonders betroffen, weil viele für sie notwendige Leistungen und Angebote reduziert wurden oder gänzlich wegfielen.
Ausgehend von der Erkenntnis, dass unter den Pandemie-Bedingungen neben anderen Problemen die beträchtlichen Umsetzungsdefizite der UN-BRK besonders sichtbar wurden, widmet sich das Symposium deshalb solchen Aspekten, in denen besonders deutlich wird, dass die UN-BRK nicht angemessen zur Wirkung kam, um die Rechte und besonderen Belangen von Menschen mit Behinderung zu berücksichtigen. Die jeweiligen Beiträge aus der Perspektive der Betroffenen, ihrer Angehörigen, von Vertretern der ambulanten und stationären psychiatrischen Versorgung werden negative Erfahrungen mit ausgewählten Bestimmungen der UN-BRK kontrastieren. Daraus werden Forderungen abgeleitet, um bei vergleichbaren künftigen Herausforderungen den Rechten und besonderen Belangen von Menschen mit Behinderung besser als in den letzten Monaten gerecht zu werden.