Die konzeptionell bestimmte, interdisziplinäre und berufsgruppen-übergrei¬fende Ausrich-tung der Multimodalen Schmerztherapie (MMST) wird dem Gedanken eines bio-psychos-sozialen Verständnisses von Schmerz am besten gerecht. Gleichwohl gibt es bzgl. Kon-zeption, Durchführung und Abrechnung weiterhin mehrere „Baustellen“, die aktuell Ge-genstand intensiver Diskussion sind.
Die Indikation zur MMST wird in den für Schmerzerkrankungen relevanten Leitlinien durchwegs als Therapieform empfohlen. Gleichwohl sind weder eine chronische Schmerzerkrankung noch die medizinische Erfordernis multimodaler Therapie für sich genommen ein allgemein akzeptierter Grund für eine Therapie-Intensivierung oder gar einen Sektorenwechsel. Hier ändert sich das Bild nur in kleinen Schritten.
08:30 Uhr
Geht „multimodal“ auch ambulant?
B. Klasen (München)
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B. Klasen (München)
In der ambulanten Versorgung greifen Selektivverträge auf die Grundprinzipien der MMST zurück. Insbesondere der interdisziplinäre Austausch ist aber deutlich schwieriger umzusetzen als im (teil)stationären Setting.
09:00 Uhr
MMST immer (nur) stationär?
B. Arnold (Dachau)
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B. Arnold (Dachau)
Im stationären Sektor wird chronischer Schmerz auch bei hoher Chronifizierung (noch) nicht als Krankheitsbild gesehen, das eine stationäre Behandlung rechtfertigen würde. Zumindest in der Rechtsprechung gibt es hier neue Sichtweisen.
09:30 Uhr
Multimodale (Schmerz-)Therapie in der medizinischen Rehabilitation
S. Brüggemann (Berlin)
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S. Brüggemann (Berlin)
Für die Reha sind nach Sozialgesetzgebung andere Ziele und Inhalte definiert als für den kurativen Bereich. Die Deutsche Rentenversicherung hat schriftliche Konzepte entsprechend der rehabilitativen Zielsetzung erstellt.