Autor*innen:
C. Plappert (Tübingen, DE)
M. Riefert (Tübingen, DE)
Hintergrund: Schwangere und Wöchnerinnen in komplexen Lebenslagen (z.B. vor und nach Frühgeburt, bei Schwangerschaftskomplikationen, in psychosozialen Belastungssituationen) fehlt eine kontinuierliche Hebammenbetreuung und es mangelt an geeigneten Versorgungsangeboten an der Schnittstelle zwischen klinischer und ambulanter Versorgung. Fehlende, oder nicht individuell zugeschnittene Betreuungskonzepte führen dabei zu Unter-, Über-, oder Fehlversorgung. Wissenschaftsrat (3) und Sachverständigenrat (4) empfehlen daher die Entwicklung innovativer Versorgungsmodelle und die Einführung neuer Berufsrollen, wie der Advanced Practice Midwife (APM), um eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen.
Beschreibung des Projekts: Das Modellprojekt zielt darauf ab, die Betreuung von Schwangeren und Wöchnerinnen in komplexen Lebenslagen durch ein integriertes Konzept zu verbessern, das die Bereiche Versorgung, Ausbildung und Forschung umfasst. Durch spezialisierte interdisziplinäre Teams wird eine individuelle und ganzheitliche Betreuung gewährleistet. (1) Eine zentrale Rolle übernimmt dabei die APM, die als Leitungen des Versorgungszentrums tätig ist. Mit vertieften Kompetenzen in klinischer Praxis, Führung/Management, Forschung sowie Aus- und Weiterbildung auf Masterniveau ist sie qualifiziert, innovative Versorgungsmodelle zu entwickeln, zu implementieren und zu leiten. Sie übernimmt Aufgaben wie die Projektleitung, interprofessionelle Zusammenarbeit und das Management von Prozessen. Zudem entwickelt sie Versorgungskonzepte für komplexe Betreuungssituationen, führt spezialisierte Beratungs- und Betreuungsangebote durch und ist für die Evaluation und das Qualitätsmanagement verantwortlich. Die APM fördert den interdisziplinären Austausch, leitet und schult Kollegen, Kolleginnen sowie Studierende und initiieren Forschungsprojekte.
Reflexion: Die zu priorisierende Verortung des Modellprojekts wäre, dieses als eigene Hochschulambulanz gemäß SGB V § 117 zu gestalten. Eine Hochschulambulanz bietet eine geeignete Vergütungsstruktur, um komplexe Fälle im ambulanten Bereich, die derzeit nicht von der Regelversorgung abgedeckt werden, abzurechnen. Gleichzeitig würde sie als akademischer Lernort für Studierende dienen und Raum für Forschungsprojekte bieten. Allerdings sieht die aktuelle Gesetzeslage eine ärztliche Leitung vor, sodass nur von Ärzten erbrachte Leistungen abrechnungsfähig sind und die Ausbildung von Hebammen-Studierenden letztlich unter ärztlicher Aufsicht erfolgen müsste. Um dieses Modell erfolgreich umzusetzen, wären daher neue gesetzliche Regelungen erforderlich, die es ermöglichen, dass auch nicht-ärztliche Berufsgruppen, wie APMs, eigenständig Leistungen abrechnen und Studierende in diesem Bereich ausbilden können.
Ausblick: Das interdisziplinäre ambulante Versorgungszentrum soll als Vorbild für die Zukunft der geburtshilflichen Versorgung dienen. Durch spezialisierte Betreuung, interdisziplinäre Zusammenarbeit und die Integration von Forschung und Lehre wird eine exzellente, ganzheitliche Versorgung von Müttern und Kindern gewährleistet. Ziel ist es, die Rolle der APM zu stärken und neue Standards in der Mutter-Kind-Betreuung zu setzen.