Eine leichte Klappeninsuffizienz läßt sich an mindestens einer Klappe bei nahezu jedem Untersuchten, einschließlich gesunder Probanden, echokardiographisch nachweisen; diesen Befunden kommt keine Bedeutung zu. In bestimmten Situationen jedoch (z.B. nach Myokardinfarkt, nach Klappenrekonstruktion, nach Implantation eines Assistsystems) sind auch leichte Insuffizienzen prognostisch bedeutsam.