Autor:in:
M. Schmidhuber (Erlangen, DE)
Sterbefasten bzw. der freiwillige Verzicht auf Flüssigkeit und Nahrung ist nicht unumstritten. Es scheint jedoch für manche PatientInnen eine Möglichkeit zu sein, auf diesem Wege den eigenen Tod selbst zu bestimmen. Dennoch ist es erforderlich, bei PatientInnen, die sich nicht mehr äußern können, genau hinzuschauen: Wollen sie wirklich sterben oder hat die Verweigerung von Essen und Trinken einen anderen Grund, wie z.B. Schmerzen im Mund, beim Schlucken, etc.? Erst wenn geklärt ist, warum die Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme verweigert wird und ob es sich tatsächlich um Sterbefasten handelt, können ethische Aspekte in den Blick genommen werden. Grundsätzlich ist zu akzeptieren, dass Menschen, deren Lebenswille zu Ende geht, sterben wollen. Es ist allerdings dafür zu sorgen, dass dieser Weg möglichst schmerzfrei und angenehm für die Betroffenen gestaltet wird, z.B. durch Befeuchten der Lippen, etc. Aufgrund der Ambivalenzen, die schwerkranke Menschen in Bezug auf ihren Sterbewunsch Studien zufolge aufzeigen, ist es zudem geboten, immer wieder Nahrung und Flüssigkeit anzubieten. Denn möglicherweise ändert sich der Wunsch und Nahrung und Flüssigkeit werden wieder aufgenommen. Wünschenswert wäre, dass sich Menschen bereits beim Verfassen ihrer Patientenverfügung mit dem Thema auseinandersetzen und für den Fall der Nicht-Einwilligungsfähigkeit niederschreiben, ob sie künstlich ernährt werden wollen oder nicht und was bei einer vermuteten Meinungsänderung zu tun ist. Um diese intensive Auseinandersetzung mit dem Thema zu gewährleisten, bedarf es der ausführlichen Beratung von (haus)ärztlicher Seite.