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Raum:
Saal 20
Thema:
Interdisziplinarität in der Inneren Medizin
Präsentationsart:
Tutorium / Expertenforum
Dauer:
45 Minuten
Besonderheiten:
Videoaufzeichnung
18:32 Uhr
Verordnung von ernährungsmedizinischer Therapie und Ernährungsprodukte
K. Winckler (Frankfurt am Main, DE)
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Autor:in:
K. Winckler (Frankfurt am Main, DE)
Der Begriff Ernährungstherapie ist nicht einheitlich festgelegt. Ernährungsmedizin existiert als curriculäre Fortbildung (Bundesärztekammer) seit >20 Jahren. Die Ernährungsberatung wird dagegen nicht als ärztliche Massnahme angesehen, sondern als delegierbare Beratungsleistung durch eine Ernährungsfachkraft (Diätassistent/in, Oekotrophologe/in).
Der Bundesverband deutscher Ernährungsmediziner (BDEM e.V.) hat für niedergelassene Ernährungsmediziner Behandlungs- und Abrechnungswege erarbeitet.
Die qualifizierte Ernährungsberatung folgt prinzipiell dem Vorgehen bei Verordnung eines Heilmittels, ist aber bisher nicht im Heilmittelkatalog verankert. Ernährungsmedizinische Behandlung, die eine spezifische Diagnostik und Therapie, sowie die Verordnung von Ernährungsberatung umfasst, hat dagegen große Bedeutung erlangt in der Behandlung der häufigsten Zivilisationskrankheiten. Der Bedarf hierfür ist dementsprechend groß und kann zudem konsekutive teure Behandlungen im Sinne einer primären und sekundären Prävention vermeiden.
Ernährungsberatung kann verordnet werden bei medizinischer Notwendigkeit, die Abrechnung der Leistungen erfolgt dabei auf dem Weg der Kostenerstattung nach §43 SGB V. Das Verfahren ist seit Jahren etabliert und wird in den Schwerpunktpraxen für Ernährungsmedizin BDEM erfolgreich angewendet.
Die Verordnung von Ernährungsprodukten ist zu Lasten der Kostenträger möglich bei gegebenen Indikation, hierbei ist insbesondere die Arzneimittelrichtlinie von Bedeutung. Ernährungsmedizinische Therapie-Leitlinien wurden von der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin (DGEM) für verschiedenste Krankheitsbilder erarbeitet. Zur Vermeidung von Verordnungsregressen ist diese unbedingt zu beachten.