11:15 Uhr
Erwerbsunfähigkeit aus der Sicht der BA
K. Roth (Düsseldorf, DE)
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Autor:in:
K. Roth (Düsseldorf, DE)
Für das Jobcenter ist die gesundheitliche Leistungsfähigkeit der SGB2-Kunden eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Vermittlung in ein dauerhaftes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Mehrfache oder anhaltende Krankheitsphasen oder auch wesentliche leistungseinschränkende Beschwerden können allerdings Zweifel an der Einsatzfähigkeit und damit der Erwerbsfähigkeit der/des Betroffenen begründen.
In solchen Fällen fordert das Jobcenter auf Grundlage des § 44a SGB 2 ein Gutachten zur sachverständigen Einschätzung der Erwerbsfähigkeit an. Welche Stelle hierzu beauftragt werden kann, richtet sich nach gesonderten Vereinbarungen zwischen BA, DRV und den kommunalen Spitzenverbänden (s. § 109 Abs.4 SGB 6).
Für das Jobcenter von wesentlicher Bedeutung ist dabei, ob und inwieweit eine gesundheitlich bedingte Einschränkung der Leistungsfähigkeit der/des Betroffenen besteht und zugleich, ob sich dabei eine zu berücksichtigende zeitliche Perspektive ergibt. Denn diese Einstufung ist maßgeblich dafür, ob seitens des Fallmanagements Maßnahmen zur Arbeitsvermittlung eingeleitet, Vereinbarungen oder Auflagen zur gesundheitlichen Stabilisierung oder zur beruflichen Reintegration veranlasst oder ggfs. eine Umsteuerung aufgrund einer aufgrund der konkreten oder funktionellen Erwerbsminderung initiiert werden sollte.
Im Rahmen des Vortrags sollen die einschlägigen Verfahrenshintergründe erläutert und die sich daraus ergebenden Erwartungen des Jobcenters an eine aussagefähige gutachterliche Beratung vermittelt werden.
11:30 Uhr
Arbeitshilfe zur Kategorisierung der Begutachtung der Erwerbsminderung
R. Lange (Mettmann, DE)
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Autor:in:
R. Lange (Mettmann, DE)
In vielen Gesundheitsämtern gehört die Begutachtung zur Frage der „Erwerbsfähigkeit“ zu den Routineaufgaben. Auftraggeber dazu ist entweder das Jobcenter im Hinblick auf die dortige Zuständigkeit für SGB2-Kunden oder das Sozialamt für dort zu betreuende Hilfeempfänger.
Schon an dieser Stelle zeigt sich, dass die identische Fragestellung sich offenbar aus unterschiedlichen, quasi gegensätzlichen Interessen heraus ableitet. Insoweit kommt der amts- bzw. sozialärztlichen Begutachtung eine besondere Steuerungswirkung zu.
Vor diesem Hintergrund ist es besonders wichtig, als Gutachter/in die sozialrechtlichen Hintergründe zu kennen und zu verstehen, um den individuellen gesundheitlichen Status sachgerecht einordnen und gegenüber dem jeweiligen Auftraggeber vertreten zu können.
Im Rahmen des Vortrags wird ein abgestuftes Schema vorgestellt, in dem unterschiedliche Fallkonstellationen sozialrechtlich kategorisiert werden können.
Darauf aufbauend sollen nicht selten auftretende Zuordnungsprobleme bzw. sich ergebende Irritationen erörtert werden.