09:00 Uhr
Begehungen nach §23 IfSG – Situation auf niedersächsischen Intensivstationen
C. Henke-Gendo (Hannover, DE)
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Autor:in:
C. Henke-Gendo (Hannover, DE)
Seit 2013 werden von der AG Krankenhaushygiene des Fachausschusses Infektionsschutzes des LV Niedersachsens zweijährliche Schwerpunktbegehungen organisiert, die anhand von bereitgestellten standardisierten Checklisten, Begehungsmaterialien und Informationsveranstaltungen versuchen, die Überwachung nach §23 IfSG in Niedersachsen zu strukturieren. Im Rahmen der Schwerpunktbegehung „Intensivstation“ wurden die niedersächsischen Gesundheitsämter aufgefordert, auf freiwilliger Basis die Ergebnisse ihrer Begehungen nach §23 IfSG anonymisiert ans NLGA zu übermitteln. Ziel war die Erfassung des IST-Zustandes in niedersächsischen Intensivstationen. Die Daten können ebenso dazu dienen, sich im Sinne eines Benchmarking einzuordnen und zu vergleichen.
Alle in den Jahren 2014-2016 übermittelten Fragebögen wurden in die Auswertung eingeschlossen. Insgesamt konnten aus den übermittelten Datensätzen 839 Betten von 73 Intensiv (ITS) – und Intermediate Care (IMC) Stationen ausgewertet werden. 77% der Stationen stammten aus Krankenhäusern der Grund- und Regelversorgung. Reine IMC (Median = 15 Betten) waren größer als reine ITS (10 Betten) und kombinierte ITS/IMC (7 Betten). Insgesamt 25% der Intensivstationen hatten weniger Betten als die DIVI (Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin) zum Kompetenzerhalt empfohlenen 8-12 Betten. Eine Pflegekraft betreute im Frühdienst im Mittel 2,6 Patienten, in der Spätschicht waren es 2,7 Patienten, in der Nachtschicht 3,2 Patienten. 11% der Intensivstationen konnten keine Daten zur Surveillance aufweisen. Weitere 16 % der ITS legten zumindest Daten zur Erfassung multiresistenter Erreger vor. Alte Bausubstanz bzw. bauliche Mängel (15%), sowie die nicht sachgerechte Trennung von reinen und unreinen Gütern (12%) und Platzmangel (10%) gehörten zu den am häufigsten genannten hygienerelevanten Defiziten auf den Stationen.
Die Ergebnisse, die immerhin ca. 1/3 der niedersächsischen Intensivbetten umfassen, spiegeln mit teilweise sehr kleinen, kombinierten IMC/ITS die besondere strukturelle Situation des Flächenlandes Niedersachsen wider, wo der nächste Maximalversorger viele Kilometer entfernt sein kann und deshalb auch an kleineren Häusern eine intensivmedizinische Versorgung vorgehalten werden sollte. Die Daten zeigen ferner, dass viele gefundene Defizite keine Einzelfälle sind, sondern dass es sich um generelle strukturelle Probleme handelt, die in Niedersachsen und wahrscheinlich auch deutschlandweit auftreten. Hier Veränderungen zu schaffen ist nicht nur Aufgabe jedes einzelnen Krankenhauses, sondern muss auch bei den entsprechenden (Fach-) Gesellschaften und in der Politik adressiert werden.
09:20 Uhr
Intensivstationsbegehung „all inclusive“: Und wie machen Sie es?
N. Oster (Mannheim, DE)
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Autor:innen:
N. Oster (Mannheim, DE)
T. Kößler (DE)
B. Kristek-Wilhelm (DE)
S. Haag (DE)
P. Schäfer (DE)
Hintergrund:
Krankenhausbegehungen sind zentraler Bestandteil der infektionshygienischen Überwachung nach § 23 IfSG. Zur Sicherstellung, dass alle relevanten Bereiche geprüft werden, haben sich Checklisten durchgesetzt. Viele in den gängigen Checklisten geprüfte Kriterien sind jedoch nicht leitlinienbasiert. In offiziellen Leitlinien formulierte Kriterien finden sich oft nicht in den Checklisten wieder. Prüfkriterien werden in den Checklisten häufig verkürzt wiedergegeben, sodass der damit verbundene Prüfumfang unklar bleibt. Amtliche Begehungsprotokolle sind auch Grundlage für hygienische Laien (z.B. Geschäftsführer von Krankenhäusern) hinsichtlich der Entscheidung über erforderliche Investitionen. Das Gesundheitsamt Mannheim hat 2016 ein standardisiertes Vorgehen zur Begehung von Intensiv- und IMC-Stationen entwickelt, das versucht, alle in offiziellen Leitlinien genannten hygienerelevanten Prüfkriterien zu berücksichtigen, die Bewertung der Begehungen dennoch auch für hygienische Laien verständlich zu gestalten. Dieses Begehungskonzept soll zur Diskussion gestellt werden soll.
Ziele:
Entwicklung eines Standards zur Begehung von Intensiv- und IMC-Stationen, der alle in offiziellen Empfehlungen und Leitlinien genannten hygienerelevanten Qualitätskriterien berücksichtigt und dennoch auch für hygienische Laien verständlich ist.
Methode:
Es wurden alle in offiziellen, fachspezifischen Empfehlungen gefundenen hygienerelevanten Prüfkriterien mit Angabe der Quelle als Prüfkriterien formuliert. Diese wurden in Protokollvorlagen, die gleichzeitig als Checklisten dienen, eingearbeitet. Die Bewertung erfolgte mittels eines Ampelsystems.
Ergebnisse:
Das Gesundheitsamt Mannheim hat mit Hilfe dieser Protokollvorlagen 2016/2017 zwölf Intensiv- und IMC-Stationen begangen. Die Entwicklung der fachspezifischen Protokollvorlagen war zeitaufwendig, führte jedoch zu einer erheblichen fachlichen Wissenssteigerung beim Personal des Gesundheitsamtes sowie zur Entwicklung strukturierter Prüfmethoden. Die Erstellung der Begehungsprotokolle war langwierig und zeitaufwendig. Die Rückmeldung des Hygienefachpersonals war überwiegend, dass durch die detaillierte und leicht verständliche Bewertung, die Protokolle auch hygienischen Laien unter den MitarbeiterInnen verständlich gemacht werden konnten. Ebenso wurde die Transparenz hinsichtlich der Prüfkriterien begrüßt.
Schlussfolgerungen:
Ein standardisiertes Vorgehen zur Begehung von Intensiv- und IMC-Stationen kann zur Gewährleistung von Leitlinienkonformität, Transparenz Verständlichkeit, Gleichbehandlung, Verhältnismäßigkeit, Qualitätssicherung sowie von Handlungssicherheit für die Gutachter beitragen. Die Etablierung eines solchen „all inclusive“ Begehungskonzeptes kann bei den beteiligten MitarbeiterInnen zur Steigerung des Fachwissens beitragen. Allerdings erfordert ein solches Vorgehen, das alle in offiziellen Empfehlungen formulierten Hygienekriterien berücksichtigt, eine entsprechende Personalausstattung in Gesundheitsämtern.
09:40 Uhr
MRGN-Screening nach KRINKO: Sachstand aus 34 Krankenhäusern in der Metropolregion Rhein Neckar
N. Oster (Mannheim, DE)
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Autor:innen:
N. Oster (Mannheim, DE)
B. Knorr (Heidelberg, DE)
S. Haag (DE)
I. Hübner-Zimmermann (DE)
C. Luck (DE)
Hintergrund:
Für das Screening von Patienten auf MRGN gelten in Deutschland die gesetzlich bindenden Empfehlungen der KRINKO. „Screenen nach KRINKO“ ist zum Schlagwort für eine gute krankenhaushygienische Praxis geworden. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die KRINKO-Empfehlungen in einrichtungsbezogene Hygienepläne umgesetzt werden.
Von den am MRE-Netzwerk Metropolregion Rhein-Neckar teilnehmenden Krankenhäusern wurde die regionale Harmonisierung der MRGN-Screeningverfahren gewünscht. Diese Studie soll zeigen, inwieweit die einrichtungsspezifischen Screeningstandards für MRGN von 34 Krankenhäusern des MRE-Netzwerkes den KRINKO-Kriterien entsprechen.
Ziele:
Ziel der Studie war die Überprüfung der KRINKO-Konformität der MRGN-Standards der 34 Kliniken des MRE-Netzwerkes Rhein-Neckar.
Methoden:
Von den 4 zuständigen Gesundheitsämtern wurden alle Screeningstandards für MRGN bei den Krankenhäusern abgefragt und anonymisiert. Die Standards wurden mit den Empfehlungen der KRINKO abgeglichen. Aus den einzelnen Kriterien der KRINKO-Empfehlung wurde ein Score gebildet mit einer maximal erreichbaren Punktzahl von 24. Für jedes Krankenhaus wurde der Score entsprechend der Anzahl der erfüllten Kriterien berechnet.
Ergebnisse:
Es lagen Unterlagen von allen 34 Krankenhäusern vor. Es wurden 3 4MRGN-Screeningkriterien aus den KRINKO-Empfehlungen identifiziert. 29 von 34 Krankenhäusern hatten „Patienten mit kürzlichem Kontakt zum Gesundheitssystem in Ländern mit endemischem Auftreten“ von 4MRGN und 16 Krankenhäuser hatten „Kontaktpatienten“ von 4MRGN-positiven Patienten in ihren Screeningstandards definiert. 30 Krankenhäuser hatten einen „Algorithmus zur schnellstmöglichen Identifizierung von Risikopatienten“ formuliert. Im Mittel wurden pro Klinik 2 der 3 KRINKO-Screeningkriterien für 4MRGN erfüllt.
Es wurden insgesamt 21 Kriterien zur 4MRGN-Screening-Methodik aus den KRINKO-Empfehlungen identifiziert. 22 von 34 Krankenhäusern hatten „Festlegungen der Verantwortung für die Durchführung des Screenings“ formuliert, 15 Häuser hatten Festlegungen zum Screeningprozess bei Kontaktpersonen und 22 hatten Festlegungen zur präemptiven Isolation getroffen. 7 Krankenhäuser hatten Angaben zur diagnostischen Labormethode im Sinne einer „fachkundigen Wahl einer optimalen Methodik für ein Screening“ gemacht. Von den insgesamt 17 von der KRINKO empfohlenen Screeninglokalisationen wurden im Mittelwert 11 pro Klinik eingehalten. Im Mittel wurden pro Klinik 11 der 21 KRINKO-Kriterien zur Screeningmethodik für 4MRGN erfüllt.
Hinsichtlich des Gesamt-MRGN-Screeningscores von 24 von der KRINKO empfohlenen Punkten wurden minimal 0 und maximal 19 erreicht mit einem Mittelwert von 13.
Schlussfolgerungen:
Die von der KRINKO formulierten Empfehlungen zum MRGN-Screening wurden von den Krankenhäusern nur zu gut der Hälfte in die einrichtungsspezifischen Hygienestandards übernommen, sodass von einer zumindest teilweise nicht KRINKO-konformen MRGN-Screening-Praxis ausgegangen werden muss.
10:00 Uhr
Flächenreinigung und –desinfektion im Krankenhaus in Frankfurt am Main: Im Jahr 2016 wurden deutliche Verbesserungen im Vergleich 2014 erreicht
A. Hausemann (Frankfurt am Main, DE)
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Autor:innen:
A. Hausemann (Frankfurt am Main, DE)
M. Grünewald (Frankfurt am Main, DE)
U. Otto (Frankfurt am Main, DE)
U. Heudorf (Frankfurt am Main, DE)
Neben der Händehygiene und der Instrumentenaufbereitung kommt der Flächenreinigung und –desinfektion in Kliniken eine wichtige Bedeutung in der Verhinderung von Keimübertragungen und damit auch Infektionen zu. Nachdem bei einer umfassenden, standardisierten Erhebung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität der Flächenaufbereitung der Frankfurter Kliniken im Jahr 2014 deutlicher Verbesserungsbedarf gefunden wurde, wurde diese Erhebung im Jahr 2016 mit identischer Methode wiederholt.
Methoden: Wie in 2014 wurden auch in 2016 alle Krankenhäuser im Hinblick auf die Strukturqualität (incl. Verträge mit Reinigungsfirmen, Qualitätsanforderungen, vereinbarte Zeitkontingente etc.) und die Prozess- und Ergebnisqualität überwacht. Da inzwischen ein Haus geschlossen hat, betraf dies jetzt insgesamt 16 Häuser (2014: 17). Vor Ort wurde die Reinigung in jeweils mindestens 5 Zweibettzimmern pro Krankenhaus beobachtet und die Ergebnisqualität an jeweils 15 vorab standardisiert angebrachten fluoreszierenden Markierungen (Glow-Check) erhoben.
Ergebnisse: Strukturqualität [Werte aus 2014]: In 14 (88%) Kliniken hatten die Vorarbeiter die geforderte Qualifikation [2014: 12; 71%]. In 15 (94%) Kliniken gab es Schnittstellenpläne, d.h. genaue Angaben für den Reinigungs- und Pflegedienst [11; 65%]. Eine „volle Reinigungsleistung“ an Samstagen wurde in 12 (75%) Kliniken [12; 71%], an Sonntagen in 4 (25%) Kliniken angegeben [2; 12%]. Die vertraglich vorgegebene Reinigungsleistung (beobachtete Leistung in Klammern) lag im Mittel bei 168m2/h (155m2/h) pro Patientenzimmer [178 und 148 m2/h] und bei 63m2/h (34m2/h) pro Nasszelle [69 und 33 m2/h]. Bei der Beobachtung der Prozessqualität wurden die verschiedenen Handkontaktflächen im Jahr 2016 besser aufbereitet. Bei der Prüfung der Ergebnisqualität: wurden 93% der erreichbaren Punkte erreicht [2014: 75%].
Schlussfolgerung: Insgesamt zeigte sich bis 2016 eine deutliche Verbesserung, insbesondere in den Häusern bzw. in den Bereichen, bei welchen zuvor ein höherer Verbesserungsbedarf festgestellt worden war. Die Häuser haben teilweise erhebliche Anstrengungen unternommen –u.a. bei der Schulung des Personals und der Kontrolle der Reinigung. Gleichwohl werden immer wieder teilweise auch erhebliche Fehler beobachtet und es erreichen uns Patientenbeschwerden wegen Reinigungsmängeln. D.h. weitere Verbesserungen sind erforderlich.