11:00 Uhr
Gesundheitliche Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz - eine erste Bilanz aus 9 Monaten Beratungspraxis
E. Waldeck (München, DE)
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Autor:innen:
E. Waldeck (München, DE)
A. Horstmann (München, DE)
Gesundheitliche Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz -
eine erste Bilanz aus 9 Monaten Beratungspraxis
A. Horstmann und E. Waldeck, München
Mit Inkrafttreten des neuen Prostituiertenschutzgesetzes am 01. Juli 2017 wurde am Referat für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München die Beratungstätigkeit aufgenommen. Bereits in den ersten drei Monaten wurden ca. 1000 Beratungen durchgeführt, die auch ganz überwiegend sehr gut angenommen werden. Dabei fällt auf, dass ein Großteil der überwiegend weiblichen Klientel aus ärmeren, häufig osteuropäischen Ländern stammt und mit der Prostitution das Überleben der Familien in den Heimatländern sichert.
Dargestellt werden soll hier zum einen, welche inhaltlichen Standards für die Beratung erarbeitet wurden und welche Themen sich in der Praxis als besonders relevant bzw. herausfordernd gezeigt haben, wie zum Beispiel das Thema Verhütung oder die Beratung von Transgendern; zum anderen aber auch organisatorische Belange wie beispielsweise die Terminvergabe und die Dolmetscherorganisation. Ferner spielt die Vernetzung mit den ortsansässigen Beratungsstellen verschiedener Schwerpunkte einschließlich der eigenen anonymen Beratungsstelle für sexuell übertragbare Infektionen eine wesentliche Rolle, um möglichst passgenaue Hilfsangebote vermitteln zu können.
11:10 Uhr
Das Prostituiertenschutzgesetz – Wer wird geschützt und welche Rolle spielt der ÖGD?
F. Feil (Hannover, DE)
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Autor:in:
F. Feil (Hannover, DE)
Am 1.7.2017 trat das Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz – ProstSchG) in Kraft.
Mit dem Gesetz sollen folgende Ziele erreicht werden:
• Das (sexuelle) Selbstbestimmungsrecht von Menschen in der Prostitution zu stärken,
• fachgesetzliche Grundlagen zur Gewährleistung verträglicher Arbeitsbedingungen und zum Schutz der Gesundheit für die in der Prostitution Tätigen zu schaffen,
• die ordnungsrechtlichen Instrumente zur Überwachung der gewerblich ausgeübten Prostitution und der Prostitutionsgewerbebetriebe zu verbessern,
• die Rechtssicherheit für die legale Ausübung der Prostitution zu verbessern,
• gefährliche Erscheinungsformen der Prostitution und sozial unverträgliche oder jugendgefährdende Auswirkungen der Prostitutionsausübung auszuschließen bzw. zu verdrängen und
• Kriminalität in der Prostitution wie Menschenhandel, Gewalt gegen und Ausbeutung von Prostituierten und Zuhälterei zu bekämpfen.
Schon diese offizielle Begründung macht deutlich, dass die gesundheitliche Beratung, die in den meisten Ländern durch den kommunalen ÖGD durchgeführt wird, nur einen kleinen Teilaspekt der Regelungen darstellt, selbst wenn in der öffentlichen Diskussion hierauf derzeit ein Hauptaugenmerk gerichtet ist. Es ist daher von besonderer Relevanz, sie im Kontext der anderen ordnungsrechtlichen Vorschriften zu sehen und für die gesundheitliche Beratung gerade den sozialmedizinischen Aspekt in den Vordergrund zu stellen, auch wenn es sich um eine Pflichtberatung handelt.
Aus den Erfahrungen der AIDS-Prävention wurde § 19 IfSG sinnvoll ausgestaltet. Allerdings muss festgestellt werden, dass diese anonyme und kostenfreie Beratungs , Untersuchungs und Therapiemöglichkeiten in der Vergangenheit nicht flächendeckend die Prostituierten erreicht hat.
Pflichtberatung mit Offenbarung der Identität vor einer Behörde widerspricht den Erkenntnissen aus der Präventionsarbeit in der Vergangenheit. Jedoch besteht nun mit dem ProstSchG die Möglichkeit, dass sich der ÖGD den Prostituierten mit ihrem Beratungsangebot gezielt zuwendet. Daher können von der teilweise scharf kritisierten Regelung positive Effekte sowohl für einen Teil der Prostituierten aber auch für den ÖGD ausgehen. Diese Chance sollte genutzt und entsprechend ausgestaltet werden.
11:35 Uhr
Ärztemangel – Hamburg geht neue Wege…
K. Hecker (Hamburg, DE)
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Autor:innen:
K. Hecker (Hamburg, DE)
K. Moritz (Hamburg, DE)
Was war los in Hamburg? Bestimmte Berufsgruppen sind rar auf dem Arbeitsmarkt, so auch im öffentlichen Dienst – die Ärztinnen und Ärzte gehören zu dieser Gruppe
Die Gründe sind vielfältig: Aufgaben des ÖGD sind nach außen relativ unbekannt und spielen im Medizinstudium eine untergeordnete Rolle; Einkommensunterschiede werden häufig angeführt, in Hamburg gibt es allerdings unter bestimmten Voraussetzungen Sonderarbeitsverträge mit einer 39-Stunden-Woche und i.d.R. ohne Schicht- und Wochenenddienste
Ziel: Attraktivitätssteigerung des ÖGD inklusive Rekrutierung und Bindung
Wie viele Ärztinnen und Ärzte beschäftigt die FHH? ca. 230
Wo befinden sich die Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Dienst in Hamburg?
- In den Gesundheitsämtern der 7 Hamburger Bezirke
- In der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz inkl. deren Landesbetriebe, wie Institut für Hygiene und Umwelt
- Im Justizvollzug
- In der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration – Versorgungsamt
- Bei der Polizei
Was wurde und wird getan?
- Im Einzelfall Sonderarbeitsverträge in Anlehnung an die tariflichen Entgeltregelungen für Ärzte an Universitätsklinken (§ 41 TV-L)
- Aufbau einer Karriereseite/ Landingpage
- Image- und Marketingkampagne
- Vernetzung und Kennenlernen der Ärzteschaft über ein „Ärzteforum“ im Februar 2018
Und was gehört noch ganz konkret dazu?
Um in den Hamburger Bezirken zukünftig qualifizierten ärztlichen Nachwuchs im ÖGD sicherzustellen wurde gemeinsam von allen sieben Bezirken und der Hamburger Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz ein neuartiges Weiterbildungsprogramm (WBP) ins Leben gerufen.
Zentral ist dabei die Schaffung einer ärztlichen Weiterbildungsstelle, die zusätzlich zu dem bestehenden Personalschlüssel eingerichtet wurde. Darüber ist vereinbart, dass die stelleninhabende Person durch verschiedene Abteilungen und Ämter in den unterschiedlichen Hamburger Bezirken rotiert um die unterschiedlichen Gesundheitsämter und deren Schwerpunkte kennenzulernen und gleichzeitig ein breites Wissen über den ÖGD zu erwerben.
Für die Bewerbung auf die Stelle im WBP ist Voraussetzung, dass der klinische Teil der Weiterbildung bereits absolviert ist. Allerdings werden notwendige Weiterbildungszeiten in der Psychiatrie, falls notwendig, mitorganisiert. Der Besuch des Weiterbildungskurses zum Facharzt/zur Fachärztin für Öffentliches Gesundheitswesen an der Akademie wird parallel absolviert, Freistellung und Kostenübernahme ermöglichen die Teilnahme in Düsseldorf. Am Ende der Weiterbildung besteht eine Übernahmegarantie als Facharzt/Fachärztin für Öffentliches Gesundheitswesen.