Autor:innen:
U. Heudorf (Frankfurt am Main, DE)
N. Serra (Frankfurt am Main, DE)
S. Gasteyer (Frankfurt am Main, DE)
M. Müller (Frankfurt am Main, DE)
T. Westphal (Frankfurt am Main, DE)
V. Kempf (Frankfurt am Main, DE)
Hintergrund: Im Rahmen der im deutschen Infektionsschutzgesetz verankerten infektionshygienischen Überwachung wurden im Jahr 2016 in allen Frankfurter Alten- und Pflegeheimen die Aufbereitung und der Umgang mit der Wäsche überprüft - mit besonderem Fokus auf der Dienstkleidung der Mitarbeiter.
Methoden: Vor-Ort-Begehung und Befragung in allen 44 Altenpflegeheimen und stichprobenartige mikrobiologische-krankenhaushygienische Untersuchung von 58 frisch aufbereiteten und 58 getragenen Schutzkitteln mittels Kontaktkulturen, Nachweis der Koloniezahl und mikrobiologische Erregerdifferenzierung.
Ergebnisse: 41 (93%) der überprüften 44 Heime hatten eine zertifizierte Fremdwäscherei unter Vertrag. 23 (52%) der Heime verfügten auch über eine eigene Wäscherei, 21 davon bereiteten die Wäsche desinfizierend in einer Industriemaschine auf. Regelmäßige technische Prüfungen wurden in 16, regelmäßige bakteriologische Untersuchungen in 12 der heiminternen Wäschereien vorgenommen. Nur in 31 Häusern (70%) wurde die Dienstkleidung für das Pflegepersonal vom Haus gestellt. Die Dienstkleidung der Pflegemitarbeiter wurde in 25 Häusern in der externen und in 9 Häusern in der internen Wäscherei aufbereitet, 12 Häuser ließen die Dienstkleidung des Pflegepersonals von diesem privat zu Hause waschen.
Gebrauchte Kittel wiesen eine deutlich höhere Kontamination auf als frisch aufbereitete (P 50: 80 vs. 2/25cm2; P 95: 256 vs. 81 KBE/25cm2). Die privat zu Hause aufbereitete Dienstkleidung wies deutliche höhere Kontaminationsraten auf als die in der zertifizierten Fremdwäscherei und die heimintern desinfizierend aufbereitete Dienstkleidung (P 50: 16 KBE/25cm2 vs. 0,5-1 KBE/25cm2).
Schlußfolgerung: Angesichts verschiedener Publikationen zu Erregerübertragungen und Ausbrüchen durch kontaminiere Wäsche in medizinischen Einrichtungen muss der Aufbereitung der Wäsche, insbesondere der Dienstkleidung mehr Beachtung geschenkt werden, auch in Altenpflegeheimen. Die Aufbereitung von Dienstkleidung durch die Mitarbeiter privat zu Hause ist nach BGR 250 nicht zulässig und fachlich abzulehnen.