Hype Cannabis - was wir von unseren niederländischen Kollegen lernen können
Das „Gesetz Cannabis als Medizin“ trat im März 2017 in Kraft. Immer wieder wird darauf hingewiesen, dass die Entwicklung in den USA der hauptsächliche Motor für das deutsche Gesetz zur Regelung des Einsatzes von Cannabis für medizinische Zwecke gewesen sei. Die Gesetze und Regelungen in den Vereinigten Staaten lassen sich allerdings nur sehr schlecht auf die deutschen Verhältnisse übertragen. Sehr viel besser geht das mit dem Cannabis-Gesetz unseres direkten Nachbarn und EU-Partners, den Niederlanden. Seit September 2003 gibt es in den Niederlanden ein Gesetz, das den Einsatz von Cannabis zu medizinischen Zwecken regelt.
Auffallend ist, wie viele Parallelen in den Gesetzestexten aus den Niederlanden und aus Deutschland zu finden sind. Da uns die Niederlande in Sachen Cannabis 15 Jahre voraus sind, stellt der Referent sich die Frage, in wie weit wir aus den Erfahrungen der Niederlande lernen können.
Metamizol - "forbidden drug" bei Tumorschmerz?
Metamizol ist seit über 95 Jahren in Deutschland auf dem Markt und wird häufig als Nichtopioidanalgetikum in der Tumorschmerztherapie verwendet. Wie auch in anderen Bereichen gibt es kaum Evidenz zum Einsatz von Metamizol, da qualitativ gute Untersuchungen fehlen. So liegen zu Metamizol nur 4 Studien bei Tumorpatienten vor. In Deutschland wird Nutzen-Risiko Profil im Vergleich zu anderen Nichtopiopidanalgetika meist vorteilhaft bewertet und darum Metamizol auch sehr häufig eingesetzt. Metamizol ist bei leichten Schmerzen als Monoanalgetikum und bei starken Schmerzen in Kombination mit Opioiden eine Alternative zu NSAID und Paracetamol. Seit Jahren bestehen allerdings Kontroversen über die Sicherheit. Das Risikos einer Agranulozytose wird in Deutschland Risiko kontrovers diskutiert. Die Inzidenz liegt bei 0.96 (0.95/0.97) Fällen / 1 Mill / Jahr. Eine Agranulozytose kann in einem sehr variablen Zeitintervall auftreten. Verdachtsfälle präsentieren sich zunächst relativ unspezifisch mit (hohem) Fieber, Abgeschlagenheit und Halsschmerzen. Typischer sind eine ausgeprägte Angina, Schleimhautulzerationen und systemische Infektionen bis zur Sepsis.
Methadon - falsche Versprechungen
Durch die Mediendarstellung über die angebliche tumorreduzierende Wirkung von D,L-Methadon ergab sich eine erhebliche Problematik hinsichtlich eines rationalen du wertungsfreien medizinischen Einsatzes. Seriöse Daten zeigen, dass ein tumorreduzierender Effekt von D,L-Methadon als Monosubstanz ohne gleichzeitigen Einsatz eines Chemotherapeutikums begrenzt ist. Patienten werden durch die nicht indizierte Gabe von D,L-Methadon einem Risiko ausgesetzt, ohne dass eine hinreichende Wirkung nachweisbar ist. Eine krebsreduzierende Wirkung kann nicht generell bei diversen Tumorentitäten angenommen werden. Viele Fragen sind offen, um einen Einsatz von D,L-Methadon als „Antikrebsmedikament“ zu rechtfertigen.