Inhalte: Die „schmerztherapeutische Versorgung“, fünf Ziffern im EBM: Was soll man da schon falsch oder vielleicht sogar besser machen können?
Doch die Materie ist komplizierter und spannender, als es sich einem auf den ersten Blick erschließt.
Wo liegen Stolperfallen der Plausibilitätsprüfung? Gibt es Widersprüchlichkeiten zwischen EBM und QSV? Wie kann man es als Schmerztherapeut verhindern, an die Prüfzeitgrenzen zu stoßen? Wann darf eine Komplexziffer abgerechnet werden? Wie ist eine Komplexziffer überhaupt definiert? Wann sollte sie auf keinen Fall abgerechnet werden?
Was ist eine Praxisbesonderheit in der Honorarverteilung (wohlgemerkt nicht im Arznei- oder Heilmittelbudget) und kann man darüber seinen Gewinn steigern?
Ist es aus wirtschaftlicher Sicht eigentlich sinnvoll, eine möglicherweise von der KV zugestandene Fallzahl voll auszuschöpfen?
Führt eine extrabudgetäre Vergütung der schmerztherapeutischen Versorgung eigentlich dazu, dass alle Leistungen vollständig bezahlt werden?
Ziele: Am Ende des Workshops sollen die Teilnehmer mehr Klarheit darüber haben, ob sie ihre Leistung optimal vergütet bekommen, oder welche Maßnahmen sie ergreifen können, um ein besseres wirtschaftliches Ergebnis zu erreichen.
Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte oder deren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die maßgeblich für die Abrechnung der Schmerztherapie im KV- System verantwortlich sind. Praxen und Ermächtigte, die bereits an der Qualitätssicherungsvereinbarung teilnehmen oder die darüber nachdenken, künftig daran teilzunehmen.
Was muss man wissen im Zusammenhang mit der EBM Abrechnung.