08:30 Uhr
Antrag auf Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung nach SGB II und SGB XII: Der rationale Weg zur Entscheidung
Dr. med. Konstantina Tzavella | Referat für Gesundheit und Umwelt, Hauptabteilung Gesundheitsschutz | Germany
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Autor:innen:
Dr. med. Konstantina Tzavella | Referat für Gesundheit und Umwelt, Hauptabteilung Gesundheitsschutz | Germany
Dr. med. Barbara-Luise Donhauser | Referat für Gesundheit und Umwelt, Hauptabteilung Gesundheitsschutz | Germany
In unsere Dienststelle gehen jährlich ca. 120 Anträge auf Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung nach SGB II und SGB XII ein. Die Prüfung bei Anträgen auf Mehrbedarf, insbesondere im Fall eines Widerspruchs, stellt oft eine gutachterliche Herausforderung dar. Die hier geltend gemachten Indikationen sind vielfältig und reichen von konsumierenden Erkrankungen über Untergewicht, neurologische Erkrankungen, Nieren- und Stoffwechselerkrankungen bis hin zu diversen Nahrungsmittelunverträglichkeiten. In dem Vortrag wird zum einen über einen 2-Jahreszeitraum eine Aufstellung der geltend gemachten Diagnosen mit Ergebnis der Begutachtung präsentiert und zum anderen anhand von Fallbeispielen zu einzelnen Erkrankungen ein rationaler Weg zu einer wissenschaftlich begründeten und medizinisch korrekten Entscheidung aufgezeigt werden.
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09:00 Uhr
Cannabis auf Rezept – Verordnung von Cannabinoiden in der beihilferechtlichen Begutachtung
Dr. Angelika Burrichter | Gesundheitsamt Kreis Recklinghausen | Germany
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Autor:in:
Dr. Angelika Burrichter | Gesundheitsamt Kreis Recklinghausen | Germany
Seit März 2017 ist Cannabis in Form getrockneter Blüten oder Extrakten betäubungsmittelrechtlich verordnungsfähig. Die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ist im SGB V geregelt und an ein spezifisches Genehmigungsverfahren gekoppelt.
Die beamtenrechtliche Beihilfe hat sich den Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung in weiten Teilen angeschlossen. Kosten für Cannabis können demnach beihilfefähig sein, wenn die Behandlung unter Beachtung erforderlicher Voraussetzungen als notwendig anzusehen ist. Die Beihilfestelle kann hierzu ein amtsärztliches Gutachten einholen.
Wann ist eine Verordnung von Cannabis notwendig und wirtschaftlich angemessen? Im Rahmen des Vortrags sollen erste Erfahrungen im Umgang mit dieser beihilferechtlichen Fragestellung und mögliche Orientierungshilfen vorgestellt werden.
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