Autor:in:
Dr. Matthias Albers | Gesundheitsamt Stadt Köln | Germany
Seit 1986 fördert der Landschaftsverband Rheinland (LVR) in seiner Funktion als Klinikträger „Sozialpsychiatrische Zentren“ (SPZ), die als Kristallisationskern eines gemeindepsychiatrischen Verbundsystems in jeder Versorgungsregion dienen sollen. Sie bestanden ursprünglich aus Kontakt- und Beratungsstelle (KoB), ambulant betreuten Wohnen (BeWo), berufsbegleitendem Dienst und Tagesstätte. Als Mindestvoraussetzung mussten eine KoB und eine BeWo-Fachkraft vorhanden sein, dann wurde eine weitere Fachkraftstelle durch den LVR finanziert. Heute gibt es in den 26 Gebietskörperschaften des Rheinlands 71 SPZ.
Einige SPZ verfügen zudem über das Angebot der ambulanten psychiatrischen Pflege, einige der Trägervereine betreiben auch Wohnheime, Übergangseinrichtungen oder Werkstätten für Menschen mit Behinderung, einer verfügt über eine eigene Tagesklinik mit Institutsambulanz (PIA), ein anderer über eine ganztägig ambulante medizinische Rehabilitation. Beide verfügen dadurch über eigenes ärztliches Personal. In Düsseldorf und Köln gibt es SPZ in städtischer Trägerschaft.
Vor der Marktöffnung im ambulant betreuten Wohnen war dieses Angebot praktisch exklusiv im SPZ verortet. Seither wurden vom LVR als überörtlichem Sozialhilfeträger mehrere hundert BeWo-Anbieter zugelassen, so dass die Inanspruchnahme dieser Leistung nicht ohne weiteres mit dem Zugang zu gemeindepsychiatrischen Hilfen jenseits des Besuchs der Fachkraft in der eigenen Wohnung einhergeht. Durch die Reformen im Rehabilitationsrecht wurde auch der berufsbegleitende Dienst völlig aus dem SPZ herausgelöst.
Viele der SPZ-Träger waren ursprünglich kliniknahe „Psychiatrische Hilfsvereine“, dennoch ist die organisatorische Verflechtung mit dem medizinischen Bereich, insbesondere den Institutsambulanzen, nicht sehr eng, obwohl in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich die Dezentralisierung durch Aufbau von Tageskliniken mit Institutsambulanz vorangetrieben wurde.
Auch der Kontakt der SPZ zu den Sozialpsychiatrischen Diensten geht, mit wenigen Ausnahmen über eine gute, aber nicht formalisierte Kooperation nicht hinaus.
In Köln definieren die städtischen SPZ-Förderrichtlinien den SpDi als SPZ-Baustein wie KoB, Tagesstätte und BeWo. In Leverkusen und dem Rhein-Sieg-Kreis wurden die Aufgaben des SpDi an die SPZ delegiert, in der Region Aachen sind Sozialarbeiter des SpDi in die KoB der SPZ im Kreisgebiet abgeordnet. Die Chancen und Grenzen dieser Modelle werden skizziert.
Insgesamt sind im Rheinland die Potentiale, die sich durch die Präsenz von SPZ, SpDi und PIA in derselben Versorgungsregion und oft sogar mit eng benachbarten Standorten ergeben, bisher nur in sehr geringem Umfang aktualisiert worden.