Volk, Gesundheit, Staat. Die Gesundheitsämter im Nationalsozialismus
Der öffentliche Gesundheitsdienst erlebte in der Zeit des Nationalsozialismus eine bedeutende Aufwertung. Im Zuge seiner Neustrukturierung und der Schaffung neuer Gesundheitsämter übernahm er eine zentrale Rolle in der NS-Gesundheitspolitik. Gesundheitsämter wurden zu Schaltzentralen in der „Erb- und Rassenpflege“ ausgebaut, die die biologistischen bevölkerungspolitischen Vorstellungen und Zielsetzungen des nationalsozialistischen Staates umsetzen sollten. An zentralen Stellen kooperierten die Gesundheitsämter mit den unterschiedlichsten Institutionen und Organisationen des nationalsozialistischen Systems. Als Gutachter erhielten deren Mitarbeiter Einblick in die gesundheitliche und soziale Lage großer Teile der Bevölkerung. Eine bislang wenig beachtete Rolle spielten sie im System der Zwangsarbeit. Die Gesundheitsämter und die Amtsärzte müssen daher als Vollstrecker der nationalsozialistischen Gesundheits- und Bevölkerungspolitik und als politische Einrichtungen verstanden werden.
Die Ausstellung präsentiert in Ausschnitten Tätigkeitsbereiche der Gesundheitsämter während des Nationalsozialismus. Im Mittelpunkt steht die Umsetzung der „Erb- und Rassenpflege“ in den Gesundheitsämtern, deren Grundsätze Leitlinie für alle Tätigkeitsbereiche waren. Schließlich werden Aspekte struktureller, programmatischer und personeller Kontinuität im öffentlichen Gesundheitsdienst nach der Befreiung 1945 betrachtet.