08:30 Uhr
42:
Iss ok in Dortmund, starke Pausensnacks in der Schule
Dr. med. Susanne Klammer | Gesundheitsamt Dotmund | Germany
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Autor:in:
Dr. med. Susanne Klammer | Gesundheitsamt Dotmund | Germany
Trotz aller Präventionsanstrengungen sind immer mehr Kinder in Deutschland übergewichtig oder adipös. In Dortmund liegt der Anteil übergewichtiger Kinder über dem NRW-Landesdurchschnitt. In Kenntnis dieser Entwicklung werden an Dortmunder Grundschulen bereits eine Reihe von evaluierten Präventionsprogrammen umgesetzt (Klasse 2000, EU-Schulobstprogramm, Trink fit, fit4future). Programme für Kinder und Jugendliche an weiterführenden Schulen gibt es dagegen nur vereinzelt. Mit dem Projekt "Iss ok in Dortmund, starke Pausensnacks in der Schule" möchte das Dortmunder Gesundheitsamt weiterführende Schulen dazu bewegen, ihr Angebot im Schulkiosk und der Cafeteria zu verbessern und die "gesunde Ernährung" als pädagogisches Konzept zu verankern. Dafür wurde in Zusammenarbeit mit dem Forschungsdepartment Kinderernährung, der TU Dortmund und dem Fachbereich Schule ein Handlungsleitfaden erstellt. Neben dem Handlungsleitfaden wurden Medienboxen mit hilfreichem Unterrichtsmaterial zusammengestellt. Das Gesundheitsamt steht den Schulen auf dem Weg zu einer gesunden Pausenverpflegung beratend zur Seite. Eltern, LehrerInnen und SchülerInnen sollen ermutigt werden, Art und Umang des Angebotes im Schulkiosk mitzubestimmen. Zur Zeit nehmen 5 Pilotschulen an dem Projekt teil, weitere sollen folgen.
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08:37 Uhr
43:
Unbürokratische Anlaufstelle auch für die Kleinsten - die humanitäre Kinder-Sprechstunde am Gesundheitsamt Frankfurt am Main
Dr. med. Katrin Steul | Gesundheitsamt Frankfurt am Main | Germany
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Autor:innen:
Dr. med. Katrin Steul | Gesundheitsamt Frankfurt am Main | Germany
Anne Hottum | Gesundheitsamt Frankfurt am Main
Tim Westphal | Gesundheitsamt Frankfurt am Main
Dr. med. Petra Tiarks-Jungk | Gesundheitsamt Frankfurt am Main
Hintergrund
Seit 2001 besteht am Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt am Main die sogenannte Humanitäre Sprechstunde. Seit 2014 werden auch Kinder (und Jugendliche; bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) in einer eigens hierfür vorgesehenen Sprechstunde versorgt. Das Angebot richtet sich an Familien mit Kindern ohne Krankenversicherungsschutz. Die humanitäre Kindersprechstunde findet einmal pro Woche statt. Eine Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin kümmert sich zusammen mit medizinischen Fachangestellten um Organisation und Durchführung der Sprechstunde. Schwerpunkte sind die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen sowie der von der STIKO (Ständige Impfkommission) empfohlenen Impfungen und die psychosoziale Beratung der Familien. Es können auch akut erkrankte Kinder zu den Sprechstundenzeiten vorgestellt werden.
Methoden
Die Patienten und Patientinnen werden in einer eigens dafür konzipierten Datenbank auf Access Basis (auf Wunsch auch anonym) erfasst und verwaltet. Die folgende Auswertung basiert auf dieser Datenbank.
Ergebnisse
Im ersten Jahr (2014) wurden insgesamt 57 verschiedene Kinder in 113 Konsultationen in der humanitären Kinder-Sprechstunde behandelt. Im Jahr 2017 waren es insgesamt 182 Kinder in 486 Konsultationen. Es zeigte sich ein stetiger Anstieg der Versorgungszahlen. Ein hoher Anteil entfällt auf Kinder im ersten Lebensjahr (teilweise bis zu 50%). Die Hauptherkunftsländer der Familien, die die humanitäre Kinder-Sprechstunde aufsuchen, liegen in Osteuropa (Bulgarien, Rumänien).
Diskussion
Die stetig zunehmenden Versorgungszahlen in der humanitären Kindersprechstunde sprechen für den Bedarf einer solchen Einrichtung im Ballungsgebiet Frankfurt am Main. Ziel ist es, ein niedrigschwelliges Angebot an betroffene Familien zu richten, um zu gewährleisten, dass bei Kindern dieser Familien Vorsorgeuntersuchungen und nicht zuletzt die von der ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen durchgeführt werden können. Nicht selten helfen die Mitarbeiter der humanitären Sprechstunde auch bei Fragen zum Eintritt in den Versicherungsschutz. Die Herausforderung einer humanitären Sprechstunde speziell für Kinder liegt neben häufig auftretenden Verständigungsproblemen mit den Eltern auch im Widerspruch zwischen medizinischem Anspruch und den real existierenden Möglichkeiten in Anbetracht eines fehlenden Versicherungsschutzes.
08:44 Uhr
44:
Erfassung der altersgerechten Sprachkompetenz im Deutschen im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung in Nordrhein-Westfalen
Klaus Simon | Landeszentrum Gesundheit NRW | Germany
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Autor:innen:
Klaus Simon | Landeszentrum Gesundheit NRW | Germany
Dr. Brigitte Borrmann | Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen | Germany
Probleme des Sprechens und der Sprache werden bei den schulärztlichen Einschulungsuntersuchungen in Nordrhein-Westfalen (NRW) und in vielen anderen Bundesländern anhand verschiedener Untertests des Sozialpädiatrischen Entwicklungsscreenings (SOPESS) erfasst.
Dazu gehören ein sprachungebundener Test, das „Pseudowörter nachsprechen“ sowie die sprachgebundenen Tests „Pluralbildung“ und „Präpositionen erkennen“. Die sprachgebundenen Tests werden bei Kindern, die eine andere Erstsprache als Deutsch erworben haben, nur dann durchgeführt, wenn sie für diesen Test hinreichend gut deutsch sprechen. Hierfür wird die Sprache bei diesen Kindern durch die Schulärztin oder den Schularzt auf einer 5-stufigen Skala (keine Deutschkenntnisse bis fehlerfreies Deutsch) eingestuft.
Da nur für das „Pseudowörter nachsprechen“ für alle Kinder Werte vorliegen, werden die Ergebnisse dieses Untertests häufig für die Gesundheitsberichterstattung verwendet. Sprachgebundene Aspekte, wie das Erkennen von grammatikalischen Strukturen oder Deutschkenntnisse werden hierdurch jedoch nicht abgebildet.
In NRW wird deshalb ein zusätzlicher sprachbezogener Indikator berechnet, der es ermöglicht die Sprachkompetenz eines Einschulungsjahrgangs einzuschätzen. Kinder gelten als auffällig, wenn sie mindestens einen auffälligen Punktwert in den Bereichen „Pluralbildung“, „Präpositionen erkennen“ oder „Pseudowörter nachsprechen“ zeigen und/oder nicht hinreichend in deutscher Sprache altersgerecht kommunizieren können (weniger als 4 Punkte auf der 5-stufigen Skala).
28% der Kinder zeigten bei den Untersuchungen zur Einschulung 2016 keine altersgerechte Sprachkompetenz im Deutschen. Der Indikator korreliert mit der Bildung der Eltern. Kinder aus Familien mit geringem Bildungsstatus zeigten zu 46% Defizite bei der Sprachkompetenz während Kinder aus Familien mit hohem Bildungsstatus nur zu 13% Defizite zeigten.
Auf ökologischer Ebene ist ein Zusammenhang mit dem sozioökonomischen Deprivationsindex für Deutschland (GISD-2014) erkennbar. In kreisfreien Städten und Kreisen mit einem hohen Deprivationsgrad (fünftes NRW-Quintil) weisen 36% der Kinder Auffälligkeiten in der Sprachkompetenz auf, in Kreisen und kreisfreien Städten mit geringem Deprivationsgrad (erstes NRW-Quintil) liegt die Rate bei 24%.
Der Indikator Sprachkompetenz ermöglicht einen ersten Überblick über das Ausmaß von Defiziten im Bereich Sprache. Die Planung von Maßnahmen zur Sprachförderung erfordert dann allerdings eine Aufschlüsselung nach dem Anteil an Kindern mit Sprachentwicklungsstörungen und dem Anteil an Kindern mit mangelnden Kenntnissen der deutschen Sprache. Dabei ist zu beachten, dass Schwierigkeiten beim Erlernen der Zweitsprache auch durch eine Sprachentwicklungsstörung verursacht werden können.
08:51 Uhr
45:
Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchung 2017/2018 nach Migrationshintergrund in Frankfurt: Unterscheiden sich die Ergebnisse nach genutzter Definitionsgrundlage?
Dr. Manuela Schade | Gesundheitsamt Frankfurt am Main | Germany
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Autor:in:
Dr. Manuela Schade | Gesundheitsamt Frankfurt am Main | Germany
Hintergrund
Für die Erfassung des Migrationshintergrundes im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung können verschiedene Definitionsgrundlagen genutzt werden. Oftmals werden hier bspw. Angaben zum Geburtsort des Kindes, der Eltern oder auch die gesprochene Sprache herangezogen. Je nachdem welche Definition zu Grunde gelegt wird weisen Einschulungskinder einen Migrationshintergrund auf oder nicht. Vorliegender Beitrag will die methodischen Unterschiede zur Ermittlung des Migrationshintergrundes aufzeigen und mögliche Ergebnisunterschiede der Schuleingangsuntersuchung beleuchten.
Methodik
In Hessen wird der Migrationshintergrund in den Einschulungsuntersuchungen seit 2017/2018 nach einem neuen einheitlichen Schema erfasst. Durch Anwendung verschiedener Definitionen wird der Migrationsstatus der Einschüler ermittelt. Danach werden diese angewandt zur Darstellung der Ergebnislage zum Gewichtsstatus, Entwicklungsauffälligkeiten, deutsche Sprachkompetenz, Impfstatus und Vorsorgestatus.
Ergebnisse
Ca. 6800 Einschüler wurden im Einschulungsjahr 2017/2018 von Kinder- und Jugendärzten des Gesundheitsamtes untersucht. In der Großstadt Frankfurt am Main besitzen Kinder zum Zeitpunkt der Schuleingangsuntersuchung mehrheitlich einen Migrationshintergrund. Es wird angenommen, dass die Ergebnisse je nach angewandter Definition zur Ermittlung eines vorhandenen Migrationshintergrundes des Kindes variieren. Genaue Ergebnisse können erst Anfang nächsten Jahres vorgelegt werden, da die Daten derzeit noch nicht zur Auswertung zur Verfügung stehen.
Schlussfolgerungen
Die Darstellung der Befunde der Schuleingangsuntersuchung nach Migrationshintergrund liefert wichtige Hinweise zur Ermittlung von Bedarfen zur Gesundheitsförderung und Prävention. Es sollte gezielt abgewogen werden, welche Definitionsgrundlage zur Auswertung der Schuleingangsuntersuchung herangezogen wird, um Ergebnisse richtig zu werten und Bedarfe richtig ableiten zu können.
Anmerkung: Derzeit ist ein detallierter Abstract mit Ergebnissen nicht lieferbar und würde zu gegebener Zeit nachgereicht werden, sobald der Datensatz zur Verfügung steht.
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