09:00 Uhr
25 Jahre gemeinsam für gesunde Kinderzähne im Land Brandenburg
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Hintergrund
Im Juni 1993 wurde von den Verbänden der Krankenkassen im Land Brandenburg, den kommunalen Spitzenverbänden, der Landeszahnärztekammer und dem Gesundheitsministerium die Vereinbarung zur Förderung der Gruppenprophylaxe gem. § 21 SGB V unterzeichnet.
Nach 25 Jahren der Umsetzung der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe im Land Brandenburg findet eine Betrachtung der Entwicklung der Mundgesundheit von Kindern statt. Angaben aus der Gesundheitsberichterstattung der Zahnärztlichen Dienste der Gesundheitsämter vom Schuljahr 1993/1994 bis zum Schuljahr 2016/2017 sind hierfür die Grundlage. Von der Kindertagesstätte bis zur Schule setzen die Teams der Zahnärztlichen Dienste in allen Landkreisen und kreisfreien Städten die Gruppenprophylaxe flächendeckend um. Gruppenprophylaxe erreicht die Kinder und Jugendlichen jährlich unabhängig von Gesundheitsrisiken und sozialen Problemlagen in ihrer Lebenswelt und bezieht auch ihre Bezugspersonen ein. Ein Gesundheitsgewinn durch Kariesrückgang geht aus Gesundheitsberichten und den Trendergebnissen zur Mundgesundheit hervor.
Wir möchten Ergebnisse und Erfahrungen aus 25 Jahren Umsetzung präventiver gruppenbezogener Maßnahmen in den Settings Kita und Schule vorstellen und einen Ausblick auf Potentiale der Weiterentwicklung geben
Methode
Vom Landesgesundheitsamt wurden für Vorschulkinder im Alter von drei und fünf Jahren und für Schülerinnen und Schüler im Alter von sechs und zwölf Jahren Angaben zur Mundgesundheit ausgewertet. Die Ergebnisse haben Einfluss auf den zielorientierten Prozess der Planung, Koordinierung und Umsetzung der gruppenprophylaktischen Betreuung und dienen der Erfolgskontrolle.
Schlussfolgerung
Die Gesundheitsberichterstattung zur Kindergesundheit enthält im Land Brandenburg von Beginn an zahnmedizinische Themen. Die Ergebnisse werden seit 1995 in Landesgesundheitsberichten dargestellt. Auf der Gesundheitsplattform des Landes werden Angaben zur Mundgesundheit im Zehn-Jahrestrend veröffentlicht. Ergebnisse aus 24 Schuljahren für vier Altersgruppen zeigen, dass sich die Mund- und damit die Kindergesundheit positiv entwickelt haben. Die regelmäßige gruppenprophylaktische Betreuung mit ihrem sozialkompensatorischen Charakter, die die Kinder in ihrer Lebenswelt erreicht, hat dazu beigetragen. Kontinuität und bedarfsgerechte Schwerpunktsetzung dieser präventiven Betreuung sind erforderlich, um den Gesundheitsgewinn für die Kinder nachhaltig zu sichern und weiter zu verbessern. Die Gesundheitsberichterstattung hat dabei die Aufgabe, Transparenz herzustellen und diesen Prozess weiterhin zielgerichtet zu steuern.
09:30 Uhr
Forensische Altersdiagnostik bei Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden
Dr. Dr. Claus Grundmann | Gesundheitsamt der Stadt Duisburg | Germany
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Autor:in:
Dr. Dr. Claus Grundmann | Gesundheitsamt der Stadt Duisburg | Germany
Gutachten zur Altersdiagnostik werden meistens von Behörden und Gerichten angefordert. Bei den zu untersuchenden Personen handelt es sich um unbegleitete, möglicherweise minderjährige Migranten mit zweifelhaften Altersangaben. Die Begutachtungen erfolgen sowohl unter zivil- wie auch strafrechtlichen Aspekten. Dabei haben zunehmende Migrationsbewegungen in den letzten Jahrzehnten zu einer kontinuierlichen Zunahme an Altersbegutachtungen geführt.
Bereits im Jahre 2000 hat sich am damaligen Institut für Rechtsmedizin der Charité Humboldt-Universität Berlin die „Arbeitsgemeinschaft für Forensische Altersdiagnostik“ (AGFAD) gegründet. Dabei handelt es sich um eine Arbeitsgemeinschaft der „Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin“ (DGRM), deren Mitglieder Rechtsmediziner, Zahnärzte, Radiologen und Anthropologen sind. AGFAD hat seit der Gründung Leitlinien für die Gutachtenerstattung entwickelt, um das bis zur Jahrtausendwende teilweise recht unterschiedliche Vorgehen zu harmonisieren und eine Qualitätssicherung der Begutachtungen zu erreichen. Von der Arbeitsgemeinschaft werden jährliche Ringversuche für in- und ausländische Sachverständige durchgeführt.
Anamneseerhebung, körperliche Untersuchung sowie Röntgenuntersuchungen der Hand und der Zähne einschließlich Computertomographie beider Schlüsselbeine sind heutzutage fester Bestandteil der forensischen Altersdiagnostik. Um eine größtmögliche Aussagesicherheit zu erzielen, werden stets mehrere Methoden kombiniert. Vom Sachverständigen werden das „Mindestalter“ und/oder das „wahrscheinlichste Alter“ angegeben. Es existieren sowohl in der Zivil- als auch in der Strafprozessordnung, im Aufenthaltsgesetz und im Sozialgesetzbuch mehrere Ermächtigungsgrundlagen für Röntgenuntersuchungen zu altersdiagnostischen Zwecken, ohne dass hierfür eine medizinische Indikation vorliegt. Gleichfalls sind auch Einwilligungen der zu untersuchenden Person möglich.
Ziel der Forensischen Altersdiagnostik ist, dass bei Personen ohne gültige Ausweispapiere rechtlich vom Lebensalter abhängende Verfahren korrekt durchgeführt werden können. Dabei sind Aussagen zum Mindestalter anzustreben, um rechtsverbindliche Aussagen zu treffen, ob juristisch relevante Altersgrenzen über- oder unterschritten werden.