Autor:innen:
Daniel Kosanic | Fachbereich Gesundheit, Stadt Mannheim | Germany
Anke Gleisner | Fachbereich Gesundheit, Stadt Mannheim
Dirk Hofmann | Fachbereich Gesundheit, Stadt Mannheim
Daniel Heinen | Fachbereich Gesundheit, Stadt Mannheim
Dr. med. Peter Schäfer | Fachbereich Gesundheit, Stadt Mannheim
Dr. Nadja Oster | Fachbereich Gesundheit, Stadt Mannheim
Hintergrund:
Bäderüberwachung ist nach § 37 Infektionsschutzgesetz Pflichtaufgabe der Gesundheitsämter. Bei Begehungen haben sich standardisierte Prüfprotokolle bewährt. Das Gesundheitsamt Mannheim stellt sein Überwachungskonzept mit standardisierten Prüfprotokollen, deren Prüfkriterien sich weitgehend aus offiziellen Leitlinien ergeben, sowie dem Anspruch der Allgemeinverständlichkeit auch für Laien zur Diskussion.
Ziele:
Entwicklung und Bewertung eines standardisierten Prüfverfahrens zur Bäderüberwachung, das umfassend die in Gesetzen, offiziellen Empfehlungen und Leitlinien genannten hygienerelevanten Kriterien berücksichtigt und die Bewertung von Hygienemerkmalen im Verlauf ermöglicht.
Methoden:
Es wurden umfassend in offiziellen Leitlinien zu Schwimmbädern aufgeführte Hygienekriterien als Prüfkriterien formuliert und in Prüfprotokolle eingearbeitet, welche in jährlichen Begehungen von 2016 bis 2018 getestet wurden. Die Kriterien wurden auf ihre Praktikabilität bei Begehungen geprüft. Die Überprüfbarkeit von Hygienemerkmalen wurde evaluiert sowie die Eignung der offiziellen Leitlinien für Bäderbegehungen bewertet.
Ergebnisse:
Von 79 Prüfkriterien entstammten 37 der DIN19643, 7 bzw. 3 den DGfdB-Merkblättern 94.04 bzw. 94.05 und 32 der UBA-Empfehlung. 22 Prüfkriterien entstammten keiner offiziellen Leitlinie. Räumliche, technische Struktur, Prozessqualität und aktuelle Hygienehilfsparameter des Beckenwassers ließen sich durch Begehungen gut überwachen. Die Überwachung des Beckenwassers im zeitlichen Verlauf anhand von Betriebstagebüchern war aufwendig. Überwachung von materieller, personeller Struktur sowie Dokumentenstruktur erwiesen sich als ungeeignet für standardisierte Begehungen. Eine standardisierte Bewertung der Entwicklung der Hygienequalität über die Zeit war möglich. Die Entwicklung der Protokollvorlagen war zeitintensiv, die Bearbeitungszeit der Protokolle konnte jedoch verkürzt werden. Das Verfahren führte zu einer strukturierten, qualitätsgesicherten Prüfmethode sowie zu mehr Handlungssicherheit beim Überwachungspersonal.
Fazit:
Die Verwendung leitlinienbasierter Prüfkriterien führte zu einer transparenten, fachlich begründeten Bewertung der Hygienequalität der Bäder auch im zeitlichen Verlauf. Die Verwendung von nicht Leitlinien basierten Prüfkriterien bleibt dennoch unerlässlich. Als verwendete Leitlinien eigneten sich für verschiedene Bereiche die DIN19643, die DGfdB-Merkblättern 94.04 bzw. 94.05 und die UBA-Empfehlung. Von den hygienerelevanten Bäderbereichen lassen sich insbesondere räumliche, technische und prozessuale Struktur gut durch Begehungen überwachen.