10:30 Uhr
Zusammenarbeit mit Krankenkassen – Erfahrungen bei der Umsetzung des Präventionsgesetzes am Beispiel des Landkreises Marburg-Biedenkopf
Rolf Reul | Landkreis Marburg-Biedenkopf | Germany
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Autor:innen:
Rolf Reul | Landkreis Marburg-Biedenkopf | Germany
Dr. med. Birgit Wollenberg | Landkreis Marburg-Biedenkopf | Germany
Vorgehensweise
Entwicklung, Umsetzung von Maßnahmen in den drei Lebensphasen „Gesund aufwachsen - Gesund bleiben - Gesund altern“ im Rahmen einer Gesamtstrategie und unter Berücksichtigung der rechtlichen Voraussetzungen des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention (Präventionsgesetz - PrävG) im SGB V § 20.
Ergebnisse
Im Jahr 2016 initiierte der Landkreis Marburg-Biedenkopf nach einem Beschluss der Kreisorgane gemeinsam mit der Universitätsstadt Marburg die Initiative „Gesundheit fördern – Versorgung stärken“ als Netzwerk für einen integrierten Präventionsplan unter dem Titel „Gemeinsam für Gesundheit und Lebensqualität“ .
Durch die Mitgliedschaft des Landkreises im Gesunde Städte-Netzwerk wurde 2017 ein Förderantrag zur Umsetzung des Präventionsplans durch die Techniker Krankenkasse (TK) für fünf Jahre bewilligt. Zuvor gab es seitens der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) den Vorschlag, die Gesundheitsförderung und Prävention im Setting Schule im Landkreis auszubauen. Daraufhin wurde unter der Leitung des Gesundheitsamtes der Arbeitskreis (AK) „Gesundheitsförderung an Schulen“ eingerichtet. Dem AK gehören u.a. die Barmer, AOK Hessen, IKK classic, TK, DAK Gesundheit und die Unfallkasse Hessen an.
Inzwischen wurden mit Fördermittel der TK drei zielgruppenspezifische Maßnahmen entwickelt, welche in 2019 umgesetzt werden.
Des Weiteren bekam der Landkreis Marburg-Biedenkopf in Hessen im Jahr 2018 die erste kassenübergreifende Maßnahme gefördert und sammelt erste Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der „Gemeinsamen Stelle der Krankenkassen für Prävention und Gesundheitsförderung“.
Schlussfolgerung
Das PrävG hat eine hohe Motivation bei Akteuren innerhalb und außerhalb der Kreisverwaltung ausgelöst, sich an dem strukturierten Entwicklungsprozess für eine Präventionsstrategie zu beteiligen. Gleichzeitig fehlt vielen Institutionen für die Konzeptentwicklung, die fachliche Expertise in Public Health und die Erfahrung bei Förderanträgen bei den gesetzlichen Krankenkassen. Dies gilt insbesondere für den Umgang mit dem Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes zur Umsetzung der §§ 20 und 20a SGB V.
Als wesentliche Gelingensfaktoren wurde die Einrichtung einer gesundheitswissenschaftlichen Koordinierungsstelle im Gesundheitsamt und die Entwicklung einer integrierten Präventionsstrategie, identifiziert. Dies gilt sowohl für die Kooperation mit der GKV als auch für die interdisziplinäre und sektorale Zusammenarbeit vor Ort.
Die sehr unterschiedliche Förderpraxis der gesetzlichen Krankenkassen erschwert die Antragsstellung.
Entwicklung und Umsetzung eines integrierten Handlungskonzeptes in einem Landkreis erfordert sehr viele Ressourcen und das bundesweite Fördermodell „Gesunde Kommune“ der TK ist eine Ausnahme.
Die Förderschwerpunkte der einzelnen gesetzlichen Krankenkassen sind ebenso heterogen, wie die Förderunterlagen. Die Chancenungleichheit zwischen den Kommunen wird so verstärkt.
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10:50 Uhr
Der ÖGD und das Präventionsgesetz – meist ein wesentlicher Player oder oft nur am Rande dabei?
Prof.in Dr. Dagmar Starke | Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen | Germany
Prof. Dr. Bertram Szagun | Hochschule Ravensburg-Weingarten
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Prof.in Dr. Dagmar Starke | Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen | Germany
Prof. Dr. Bertram Szagun | Hochschule Ravensburg-Weingarten
Das PrävG adressiert den ÖGD als gemeinwohlorientierten und ‚Health in all Policies‘ fördernden PH-Akteur aufgrund der föderalen Strukturen nicht direkt. Gleichzeitig schreiben Landesgesetze dem ÖGD vielerorts eine koordinierende Funktion in Gesundheitsförderung/Prävention zu. Diese Funktionen werden in den Bundesrahmenempfehlungen zum PrävG, insbesondere durch die Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz betont: Etablierte Strukturen auf kommunaler Ebene, konkret GBE und Koordination sollen genutzt werden. Eine Verlagerung öffentlicher Aufgaben auf die Sozialversicherungsträger soll vermieden werden.
In diesem Kontext soll im Rahmen des Kongresses nach drei Jahren PrävG ein Zwischenstand diskutiert werden. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob ein erster Impact des Gesetzes auf die systemischen Elemente von Gesundheitsförderung und Prävention zu beobachten ist: Ist es zu einer Stärkung kommunaler Strukturen gekommen, indem sich etwa Aufgaben und Ressourcen kommunaler Planungsgremien erweitert haben oder sich ein verstärkter Bedarf an einer Gesundheitsberichterstattung als kommunaler Planungsgrundlage gezeigt hat? Oder hat die bundesgesetzlich verankerte Stärkung wesentlicher Strukturen auf Bundes- und Landesebene bisher eher zu einer zentralisierten Steuerung und ‚Blindheit‘ für die Stadt- und Landkreisebene geführt, d.h. etablierte Strukturen wurden oder werden dadurch geschwächt?
Ein wesentliches Ziel des PrävG ist die strukturelle Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung. Ob dieses Ziel erreicht wird oder es nur zu einer Aufgabenverlagerung kommt, sollte möglichst frühzeitig erkannt werden, um spezifisch unterstützen bzw. gegensteuern zu können. Speziell o.g. nicht intendierte Aufgabenverlagerung könnte andernfalls zu einem kaum reversiblen kommunalen Strukturabbau führen und damit ein zentrales Ziel des PrävG dauerhaft konterkarieren. Aus Perspektive des ÖGD ist es sinnvoll, die Erfolgsfaktoren für eine zentrale Rolle des kommunalen ÖGD im Rahmen der Umsetzung des PrävG zu identifizieren und kommunizieren.
11:10 Uhr
Der ÖGD im Modellvorhaben "Gesund alt werden" der Landesrahmenvereinbarung in Thüringen
Dr. Martin Staats | Landesvereinigung für Gesundheitsförderung Thüringen e.V. - AGETHUR | Germany
Dr. Franziska Alff | Stadtverwaltung Erfurt
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Dr. Martin Staats | Landesvereinigung für Gesundheitsförderung Thüringen e.V. - AGETHUR | Germany
Dr. Franziska Alff | Stadtverwaltung Erfurt
Das zum Jahresbeginn 2016 vollständig in Kraft getretene Präventionsgesetz bildet die Basis der Zusammen-arbeit der Beteiligten der Landesrahmenvereinbarung in Thüringen, welche im April 2016 unterzeichnet wurde. Beteiligt sind die Gesetzlichen Krankenversicherungen, die Rentenversicherungen, die Unfallversi-cherung, das Land Thüringen vertreten durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familien und Frauen, die Regionaldirektion Sachsen-Anhalt/Thüringen der Bundesagentur für Arbeit und die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde. Diese setzen sich gemeinschaftlich für gesamtgesellschaftliche Gesundheitsthemen in Thüringen ein.
Konkretes Ziel der Landesrahmenvereinbarung ist, die Menschen in Thüringen in ihren unterschiedlichen Lebenswelten gezielt anzusprechen, für eine gesundheitsförderliche Lebensweise zu motivieren und die strukturellen Voraussetzungen dafür zu schaffen – unabhängig von ihrem Geschlecht oder ihrer sozialen Situation. Um das zu schaffen sollen die schon bestehenden Netzwerke im Bereich Gesundheitsförderung weiter ausgebaut und die Akteure im Freistaat weiter vernetzt werden.
Aufgrund der pluralen Bedarfe älterer Menschen, der Analyse der Angebote zum Thema „Gesund alt werden“ sowie aufgrund eines durchgeführten Expertenworkshops zum Thema „Gesund Altern“ hat sich die Landesrahmenvereinbarung Thüringen entschieden, für sich das Schwerpunktthema „Gesund alt werden“ zu setzen und sich dabei auf die Bearbeitung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand zu konzentrieren sowie den Aufbau einer kommunalen Basis zum Thema „Gesund alt werden“ zu unterstützen.
Die Maßnahme der Landesrahmenvereinbarung Thüringen wird als Modellvorhaben durchgeführt. Dieses Modellvorhaben soll eine Laufzeit von fünf Jahren haben. Zentrales Ziel ist die Bearbeitung des Themas „Gesund alt werden“ in einer Modellregion/Modellkommune. Dabei soll die Kommune und mit ihr die kommunale Verwaltungsstruktur (insbesondere der Öffentliche Gesundheitsdienst) dieser Kommune (im Idealfall durch einen bestehenden oder bevorstehenden Stadtratsbeschluss) eine Eigenmotivation haben das Thema „Gesund alt werden“ zu bearbeiten. Zentral ist dabei, dass das Thema „Gesund alt werden“ sowohl in einem oder mehreren in dieser Modellregion/Modellkommune ansässigen Unternehmen, als auch in einem oder mehreren Quartier(en) dieser Kom-mune bearbeitet werden sollen. Darüber hinaus ist es ein zentrales Anliegen die Kommune, das Quartier und das Unternehmen durch ein koordiniertes Schnittstellenmanagement miteinander zu verbinden.
Gebenstand des eingereichten Beitrages ist die Darstellung der Idee sowie die ersten Schritte der Umsetzung des Themas "Gesund alt werden" durch die Landesrahmenvereinbarung und die Modellregion/Modellkommune in Thüringen. Außerdem erfolgt eine kritische Reflexion zur Rolle des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in der Planung und Durchführung des Modellvorhabens.
11:30 Uhr
Gesundheit - Kernkompetenz der Kommunen: 3 Jahre Initiative „Gesundheit fördern - Versorgung stärken“
Dr. med. Birgit Wollenberg | Gesundheitsamt Marburg-Biedenkopf | Germany
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Dr. med. Birgit Wollenberg | Gesundheitsamt Marburg-Biedenkopf | Germany
Rolf Reul | Landkreis Marburg-Biedenkopf | Germany
Ausgangslage. Das Gesundheitsamt des Landkreises Marburg-Biedenkopf bekam im Jahr 2015 den Auftrag einer Neuausrichtung der bestehenden „Gesundheitsregion“. Die Analyse der Strukturen der „Gesundheitsregion Marburg-Biedenkopf“ ergab, dass sich Arbeitsgruppen ohne konkreten Auftrag oder Zielsetzung trafen, die Istanalyse und Stakeholderanalyse vernachlässigt wurde und der „rote Faden“ fehlte. Der Projektleitung fehlte überdies die notwendige Qualifikation in Public Health. In 2016 wurde gemeinsam mit der Universitätsstadt Marburg die Initiative „Gesundheit fördern – Versorgung stärken“ gegründet und durch kommunalpolitische Beschlüsse beauftragt. Das Zielfoto nach der Neuausrichtung lautet nun: Es gibt ein handlungsfähiges und zukunftsfähiges Netzwerk unter fachlicher Koordination des Gesundheitsamtes. Die Kernbereiche Gesundheitsförderung/Prävention und Versorgung werden flächendeckend, qualitätsgesichert, bedürfnisorientiert und wirtschaftlich weiter entwickelt. Folgende Meilensteine wuden erreicht: Die Stelle der Leitung der Geschäftsstelle und Präventionskoordination mit der Aufgabe, eine integrierte kommunale Strategie zur Gesundheitsförderung und Prävention ( Präventionsplan) zu entwickeln, wurde im Frühjahr 2016 im Gesundheitsamt neu geschaffen und mit einem Gesundheitswissenschaftler besetzt. Seit 2018 ist zusätzlich eine Stelle für die Versorgungskoordination neu eingerichtet verbunden mit dem Auftrag einen Versorgungsplan mit besonderem Fokus auf den Fachkräftemangel bei Hausärzten, Hebammen/Entbindungspflegern und Krankenpflegepersonal für die Region zu erstellen. Die Partizipation der Fachleute der kommunalen Kooperationspartner einerseits und der Einwohnerinnen und Einwohner andererseits wird erreicht durch: • die Neugründung von drei interdisziplinären Arbeitskreisen „Gesund aufwachsen“, „Gesund bleiben“ und „Gesund altern“ und Einbeziehung bestehender Arbeitskreise in das Gesamtnetzwerk • jährliche Gesundheitskonferenzen – je eine Präventions- und eine Versorgungskonferenz,• durch Bedarfs- und Bedürfnisanalysen in allen Gemeinden und Städten des Landkreises, in Schulen, sowie Bürgerbeteilungsformate wie Gesundheitsdialoge. Die drei lebensphasenbezogenen Arbeitskreise haben bis Herbst 2018 je drei kommunale Gesundheitsziele entwickelt. Der Präventionsplan wird von der Techniker Krankenkasse im Programm „Gesunde Kommune“ seit Juli 2017 gefördert. Überdies wurden konkrete gesundheitsfördernde Programme mit einzelnen Krankenkassen und kassenübergreifend auf den Weg gebracht. Lessons Learned. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung und mit externen Kooperationspartnern - auch den Krankenkassen - hat sich wirkungsvoll verbessert. Gesundheitsziele partizipativ zu entwickeln erfordert Qualifikation und Instrumente für Moderator*innen und Mitglieder der AKe. Der kommunale Präventionsplan macht Ziele und Spielregeln im Netzwerk sichtbar und sorgt für Transparenz und Information.
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