Impfungen des medizinischen Personals sind neben dem individuellen Schutz eine Maßnahme des Patientenschutzes zur Vermeidung von nosokomialen Infektionen und impfpräventablen Ausbruchsgeschehen. Impfschutz ist als ein Bestandteil des Hygienemanagements in medizinischen Einrichtungen umzusetzen.
Niedrigschwellige Impfangebote, die den Arbeitszeiten sowohl des pflegerischen Personals als auch des ärztlichen Personals gerecht werden, sind mit der besten Inanspruchnahme verbunden und damit ein wesentlicher Baustein bei der Verbesserung des Impfschutzes von Personal in medizinischen Einrichtungen. Eine Durchführung dieser Impfungen durch den Betriebsarzt ist naheliegend. Bei der Umsetzung eines breiten Impfangebotes zum Patientenschutz ist zu berücksichtigen, dass der Auftrag zur Durchführung der Impfungen in diesem Fall über den des Arbeitsschutzes hinausgeht und sich nicht ausschließlich an der Gefährdungsbeurteilung orientieren soll. Es muss klargestellt werden, welche Impfungen mit welchem Ziel durchgeführt werden sollen. Die Tätigkeiten des Personal in bestimmten Bereichen bestimmen das Infektions- und Übertragungsrisiko. Hieran orientieren sich die Impferfordernisse und die Festlegungen zu Impfangeboten durch den Arbeitgeber.
In dem Workshop werden zentrale Punkte der STIKO-KRINKO-Handlungshinweise zu Impfungen von Personal in medizinischen Einrichtungen dargestellt.
Außerdem wird am Beispiel des Landes Schleswig-Holstein erläutert, welche Maßnahmen zur Verbesserung des Impfschutzes bei medizinischem Personal beitragen können. Die Maßnahmen beinhalten Information, rechtliche Regelungen und Unterstützung bei Impfangeboten in den Krankenhäusern durch den öffentlichen Gesundheitsdienst. Zur Unterstützung der Motivation des Personals in den medizinischen Einrichtungen findet sich im Internetauftritt des Landes Schleswig-Holstein zum Impfen ein umfangreiches Informationsangebot für die Fachöffentlichkeit.
Unter dem Logo „Impfen ist wie Händedesinfektion – nur machen schützt“ werden Impfaktivitäten in den Krankenhäusern z.B. durch den ÖGD unterstützt, um
• ein möglichst niedrigschwelliges und breitflächiges Impfangebot zu erreichen
• durch Impfung des Personals den Patientenschutz und die Ausbruchsprävention zu fördern
Impfangebote für medizinisches Personal sind in der Landesverordnung über die Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedIpVO)/ „Krankenhaushygiene-Verordnung“ Schleswig-Holstein unter Aufgaben der Hygienekommission berücksichtigt. So wird verdeutlicht, dass ein Impfangebot für das Personal zum Drittschutz Bestandteil der geeigneten Maßnahmen zur Verhütung von Krankenhausinfektionen ist.
Das Impfangebot für das medizinische Personal ist Gegenstand der routinemäßigen infektionshygienischen Überwachung durch den ÖGD und entsprechend im Erlass des Landes zur infektionshygienischen Überwachung berücksichtigt.
Im Rahmen des Workshops sollen dann weitere Umsetzungs-Beispiele benannt und konkrete Lösungswege zur Verbesserung des Impfschutzes erarbeitet werden.