In dem Symposium werden wir die von der DGPPN im Dezember 2018 verabschiedete Implementierungsstrategie und die bisherigen Schritte auf dem Weg zur Umsetzung vorstellen. Eine Multicenter-Studie (RCT) beim G-BA wurde beantragt; ob eine Finanzierung erfolgt, wird bis dahin bekannt sein. Tilman Steinert wird die Transformation der Leitlinie in Implementierungsempfehlungen vorstellen und über die Konzeption der DGPPN-Pilotstudie berichten. Das 12-Punkte-Programm für psychiatrische Stationen steht dabei im Mittelpunkt. Lieselotte Mahler wird beispielhaft den Punkt „Nachbesprechung von Zwangsmaßnahmen“ mit Ergebnissen ihres Forschungsprojekts und dem daraus entwickelten Leitfaden vorstellen, ferner noch die Punkte „Peer-Arbeit“ und „Weddinger Modell“ streifen. Michael Löhr wird die Implementierungsempfehlung „Einführung von Safewards“ vorstellen. Andreas Bechdolf wird Erfahrungen und erste Ergebnisse der DGPPN-Pilotstudie vorstellen.
Implementierung der S3-Leitlinie „Verhinderung von Zwang“: das 12-Punkte-Programm für psychiatrische Stationen
Tilman Steinert, Ravensburg (Germany)
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Tilman Steinert, Ravensburg (Germany)
Das Das 12 Punkte-Programm für psychiatrische Stationen enthält 11 einzelne und eine komplexe Intervention, die wiederum selbst zahlreiche einzelne Aspekten umfasst:
1. standardisierte Erfassung von Zwangsmaßnahmen und aggressiven Übergriffen mit Möglichkeit der regelmäßigen Evaluation auf Stationsebene; 2. institutionsinterne, an die Leitlinie adaptierte Standards bezüglich der Indikation, Durchführung, Überprüfung und Dokumentation von Zwangsmaßnahmen; 3. monatliche Teambesprechung, in der die Daten zu Zwangsmaßnahmen und aggressiven Vorfällen analysiert und die Hintergründe besprochen werden; 4. Schulungsplan für alle Beschäftigten mit Patientenkontakt in Deeskalation/Aggressionsmanagement; 5. kontinuierliche persönliche Betreuung bei Fixierungen und Isolierungen; 6. manualbasierte Nachbesprechungen nach Zwangsmaßnahmen mit den betroffenen Patienten; 7. Beschäftigung von Genesungsbegleitern auf der Station; 8. jährlicher Aktionsplan für die aggressionsmindernde Gestaltung der räumlichen Umgebung auf der Station; 9. Risikoerkennung mit der Broset Violence Checklist (BVC) oder einem anderen Instrument bei allen Risikopatienten nach klinischer Einschätzung mit entsprechenden klinischen Konsequenzen; 10. Abschluss von Behandlungsvereinbarungen nach Zwangsmaßnahmen; 11. leitliniengerechte Psychopharmakotherapie; 12. Einführung von Safewards, Six Core Strategies oder Weddinger Modell.
Das Programm wird seit Januar 2019 in einer Pilotstudie an 5 Kliniken getestet. Stationen wählen sich jeweils drei für sie geeignet erscheinende Interventionen aus und werden bei der Umsetzung von einem Implementierungsberater unterstützt. Eine Skala zur Messung des Umsetzungsgrades jeder Intervention wurde entwickelt. Ab 2020 wird ein vom G-BA gefördertes RCT mit 52 teilnehmenden Stationen beginnen, in dem die Wirksamkeit der Interventionen qualitativ und quantitativ evaluiert werden.
Konzeption und Ergebnisse der DGPPN-Pilotstudie
Andreas Bechdolf, Berlin (Germany)
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Andreas Bechdolf, Berlin (Germany)
Der Beitrag beschäftigt sich mit der Implementierung der S3-Leitlinien zur Reduktion von Zwangsmaßnahmen im Rahmen einer Pilotstudie. Hierbei wurden an fünf Kliniken in Deutschland über sechs Monate Implementierungsberater aus dem Kreis der Leitlinienexperten eingesetzt, die die Kliniken bei der Implementation zu Maßnahmen zur Reduktion von Zwangsmaßnahmen unterstützen sollten. Die Wirksamkeit dieser Intervention wird dargestellt und erste qualitative Daten zur Prozedur mitgeteilt.