Die Bearbeitung von Gutachtenaufträgen beinhaltet eine Reihe von Tücken. Zum einen gilt es, den Inhalt der Gesetze und der Rechtsprechung zu verstehen, die im Rahmen der Begutachtung seelischer Erkrankungen von Bedeutung sind. In diesem Zusammenhang ist es für den Psychiater oftmals schwierig, das normative Denken der Juristen zu verstehen und dieses Beurteilungsraster mit dem in den psychiatrisch-psychologischen Wissenschaften üblichen Denken in Kontinuitäten in eine sinnvolle Übereinstimmung zu bringen. Weiter gilt es, die Sprache (und damit das Denken) der Psychiatrie so zu übersetzen, dass auch medizinische Laien verstehen, was gemeint ist. Der Workshop soll sich deshalb mit einigen ausgewählten Aspekten befassen, die bei der Begutachtung psychisch Kranker unabdingbar sind.
Methode: In dem Workshop werden zunächst die forensisch-psychiatrischen Grundlagen der Begutachtung vermittelt. Im Einzelnen die rechtlichen Voraussetzungen und die klinisch-psychiatrische Vorgehensweise bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit, des Hangs und der Prognose. Die Grundkenntnisse werden anhand von einzelnen Kasuistiken vertieft erörtert. Hierzu werden Übungsgutachten vorgelegt, deren Beurteilung in Kleingruppen erarbeitet und im Plenum gemeinsam erörtert wird. Den Teilnehmern steht es frei, eigene Gutachten einzubringen und vorzustellen.
Lernziele des Workshops sind: Grundkenntnisse der juristischen und forensisch-psychiatrischen Rahmenbedingungen; die Durchführung der klinisch-psychiatrischen sowie der testpsychologischen Untersuchung sowie der Zusatzuntersuchungen im Rahmen der strukturierten professionellen Urteilsbildung; formaler und inhaltlicher Aufbau des Gutachtens; Kriterien zur Beurteilung der Schuldfähigkeit.
Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildung. Fachärztinnen und –ärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychologinnen und Psychologen mit forensisch-psychiatrischer Erfahrung