Im Juli 2018 hat das Bundesverfassungsgericht eine viel beachtete Entscheidung getroffen, die zumindest für 5- und 7-Punkt Fixierungen, falls sie länger als 30 min dauern, eine richterliche Genehmigung auch dann erforderlich macht, wenn ein Patient bereits richterlich untergebracht ist. Darüber hinaus hat das Gericht sehr klare Vorgaben dazu gemacht, wann solche Maßnahmen angeordnet werden dürfen und wie sie zu überwachen sind.
Diese Entscheidung hat ein geteiltes juristisches Echo gefunden, und ist auch in den psychiatrischen Kliniken kritisch aufgenommen worden. Einerseits wird eine rechtsstaatliche Kontrolle solcher Maßnahmen begrüßt, andererseits stellen sich eine Vielzahl schwieriger praktischer Fragen der Umsetzung von der logistischen Umsetzung der Benachrichtigung des Gerichtes bis zur Sicherstellung der grundsätzlich vom Gericht geforderten 1:1 Betreuung.
In diesem Symposium werden sowohl die rechtlichen, als auch die ethischen Implikationen dieser neuen Situation beleuchtet und zudem werden die ersten Erfahrungen aus der klinischen Praxis und mit der Umsetzung verbundenen Probleme von namhaften Experten dargestellt.