Auftrag der Forensischen Psychiatrie ist die Besserung und Sicherung psychisch kranker Straftäter, die infolge einer psychischen Erkrankung oder schweren psychischen Störung Straftaten im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit oder Schuldunfähigkeit begangen haben. Neben der psychiatrischen und psychotherapeutischen bzw. kriminaltherapeutischen Behandlung spielt auch die Sachverständigentätigkeit für Forensische Psychiater eine große Rolle. Zum Einen benötigt das erkennende Gericht für eine Einweisung eines Delinquenten in die Forensische Psychiatrie ein psychiatrisches oder psychologisches Gutachten zur Schuldfähigkeit, zum Anderen sind forensische Psychiater und Psychologen mit der Erstellung von sog. Prognosegutachten befasst, also mit Gutachten, die der Frage nachgehen, ob ein Patient in der Forensik oder ein Straftäter im Justizvollzug bei Lockerungen oder Entlassung noch Straftaten begehen wird, wenn ja welche und wie hoch die Wahrscheinlichkeit dafür ist. Sexualstraftaten sind jedoch keine "Krankheit", sondern ein Normenverstoß. "Sexualstraftäter" ist auch keine Diagnose. Welchen Blick hat die Forensische Psychiatrie auf diesen Deliktbereich, wie unterscheiden sich die Täter, welche Besonderheiten entscheiden über volle oder eingeschränkte Schuldfähigkeit und was ist wichtig bei der Erstellung eines legalprognostischen Profils?