Wir Psychiater sind ziemlich gut darin, uns um Andere zu kümmern. Nur wir selbst bleiben dabei manchmal auf der Strecke. Arbeitsverdichtung, Gewinnerwartung, Personalmangel – wir laufen Gefahr, uns zu überarbeiten. Die Arbeitsgesetze sollen uns davor schützen, aber die meisten von uns kennen sich damit nicht aus. Genau hier setzt dieser Workshop für angestellte Ärzte an: Nach wie vielen Stunden muss endgültig Feierabend sein? Müssen wir auch gegen unseren Willen Überstunden machen? Und haben wir dann wenigstens einen Anspruch auf Ausbezahlung oder Freizeitausgleich? Können wir eine objektive Arbeitszeiterfassung verlangen? Wenn wir wegen Krankheit keine Bereitschaftsdienste machen können, verdienen wir dann auch weniger? Und wenn der Kollege krank wird, müssen wir dann automatisch unsere Wochenendpläne kippen?
Herr Twardy wird zunächst einen Überblick über die aktuelle Rechtslage in diesen Themengebieten geben und im Anschluss für Fragen und Diskussion zur Verfügung stehen. Es ist unser gutes Recht!