Seit 2009 gilt die UN-Behindertenrechtskonvention (Nationen 2006) in der Bundesrepublik Deutschland als bindendes Recht. Der deutsche Staat auf allen Ebenen (Bund, Ländern, Landkreis, Kommunen usw.) ist somit verpflichtet, deren Forderungen umfassend umzusetzen sowie die Zivilgesellschaft an der Umsetzung und an der kritischen Bewertung des Umsetzungsstandes zu beteiligen.
Die DGPPN als Teil der Zivilgesellschaft steuert eigene Beiträge zu diesem Prozess bei, entspricht es doch ihrem Selbstverständnis, sich für die Belange von Menschen mit seelischen Behinderungen und chronischen psychischen Erkrankungen, aber auch für Menschen mit anderen Beeinträchtigungen (geistigen, Körper- und Sinnesbeeinträchtigungen), die an einer psychischen Erkrankung leiden, einzusetzen. Die DGPPN hat sich deshalb wie andere Organisationen einen eigenen Aktionsplan (https://www.dgppn.de/schwerpunkte/menschenrechte/aktionsplan-un-brk.html) gegeben. Der Aktionsplan formuliert die Ziele und die darauf bezogenen Maßnahmen, mit denen die DGPPN sich selbst hinsichtlich ihrer Beiträge zur Umsetzung der UN-BRK in die Pflicht nimmt. Der Aktionsplan legt demgemäß fest, was die Gremien und die Mitglieder der DGPPN durch eigene Aktivitäten in Versorgung, Forschung, Lehre, wissenschaftlichem Austausch, Aus-, Fort- und Weiterbildung tun wollen, was sie sich selbst abverlangen.
Wenn die bindende Wirkung der UN-BRK seit nunmehr zehn Jahren den deutschen Staat und die deutsche Zivilgesellschaft in die Pflicht nimmt, ist es angemessen und notwendig, im Hinblick auf Menschen mit psychischen Krankheiten und Behinderungen und auf psychisch kranke Menschen mit Beeinträchtigungen verschiedener Formen den erreichten Stand der Umsetzung einerseits, die Herausforderungen der Zukunft andererseits darzulegen und kritisch zu diskutieren.
Das Symposium wird den Umsetzungsstand der UN-BRK in Deutschland kritisch beleuchten und die zukünftigen Herausforderungen gegliedert nach Themenfeldern erörtern. Dabei werden auch neue Aufgaben für die DGPPN erkennbar werden.
Bestandsaufnahme und zukünftige Herausforderung für eine demokratische Gesellschaft im Lichte der ersten Staatenprüfung
Jürgen Dusel, Berlin (Germany)
Herausforderung: Gesundheitsversorgung
Steffi G. Riedel-Heller, Leipzig (Germany)
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Autor:in:
Steffi G. Riedel-Heller, Leipzig (Germany)
Die UN-BRK ist seit 2009 geltendes Recht in Deutschland. Sie betont die Prinzipien der gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, ihrer Selbstbestimmung und ihrer Diskriminierungsfreiheit. Menschen mit chronischen psychischen Erkrankungen bzw. seelischen Behinderungen und Menschen mit anderen Behinderungen (Körperbehinderung, Sinnesbehinderung, geistige Behinderung), die an einer psychischen Erkrankung leiden, sind erhöhten Risiken sozialer Exklusion ausgesetzt. Die DGPPN hat es sich im Bereich der psychiatrischen Versorgung zur Aufgabe gemacht, dem entgegenzuwirken. Es entspricht dem Selbstverständnis der DGPPN, sich für die Belange aller Menschen mit psychischen Erkrankungen einzusetzen. In einem Aktionsplan hat die DGPPN deshalb Ziele und Maßnahmen formuliert, mit denen sie sich selbst hinsichtlich der Umsetzung der UN-BRK in die Pflicht nimmt. Der Vortrag gibt eine Übersicht zu den Maßnahmen des DGPPN-Aktionsplanes im Bereich der Gesundheitsversorgung (vgl. UN-BRK Artikel 25). Darin heißt es, das Menschen mit Behinderungen eine gesundheitliche Versorgung von vergleichbarer Quantität und Qualität erhalten sollten wie alle anderen Menschen auch. Neben der medizinischen Behandlung betrifft dies Maßnahmen zur Prävention, Rehabilitation und zur gesundheitsbezogenen Beratung. Im Vortrag werden Impulse beleuchtet, welche die S3-Leitline „Psychosoziale Therapien bei schweren psychischen Erkrankungen“ für chronisch psychisch kranke Menschen setzt, um deren Inklusion zu fördern. Die Empfehlungen der Leitlinie werden im Kontext der UN-BRK diskutiert. Die genannte Leitlinie ist in 2. Auflage 2019 erschienen und als e-book auf der Webseite der DGPPN frei verfügbar. Die daraus entstandene Patientenleitlinie und die Online-Wissensplattform für Patienten und Angehörige (www.thera-part.de) sind wichtige Meilensteine auf dem Weg zur Inklusion von Menschen mit chronischen psychischen Erkrankungen.
Herausforderung: Berufliche und soziale Teilhabe
Katarina Stengler, Leipzig (Germany)
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Autor:in:
Katarina Stengler, Leipzig (Germany)
Im Rahmen des Aktionsplans zur Umsetzung der UN BRK Forderungen hat die DGPPN dem Thema berufliche und soziale Teilhabe einen besonders hohen Stellenwert zugeschrieben. Es entspricht dem Selbstverständnis der DGPPN, sich insbesondere für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen und deren Auswirkungen auf das soziale und berufliche Umfeld einzusetzen. Im Rahmen des Aktionsplans wurden konkrete Ziele in diesem Feld verfolgt, einige bereits umgesetzt, für andere mittel- und langfristige Perspektiven definiert. So ist der verbesserte Zugang zum ersten Arbeitsmarkt und damit zur Erwerbstätigkeit für psychisch kranke und behinderte Menschen – orientiert an den Evidenzen der S3-Leitlinie „Psychosoziale Therapien für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen“ – ebenso ein erklärtes Ziel der DGPPN wie die forcierte Umsetzung des Rechtsanspruchs auf eine chancengerechte und gleichberechtigte Teilhabe am realen gesellschaftlichen Leben für die Gruppe der schwer psychisch erkrankten Menschen in Deutschland. Die DGPPN hat dazu die Projekte Teilhabekompass I, II - berufliche und soziale Teilhabe – und Task Force zur Umsetzung von Supported Employment in Deutschland initiiert. Der aktuelle Umsetzungsstand sowie Hürden und Herausforderungen in diesem Zusammenhang werden referiert und zur Diskussion gestellt.