Freiheitsbeschränkende und –entziehende Maßnahmen stellen eine hohe Belastung für betroffene Patienten, ihre Angehörigen und die Mitarbeiter der entsprechenden Abteilungen dar. Die in den letzten Jahren verstärkten wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Diskussionen sowie mehrfache Anpassungen der juristische Rahmenbedingungen haben zu einer lange überfälligen Auseinandersetzung mit diesem schwierigen Thema geführt. Aufgrund der Komplexität klinischer, medizinethischer und juristischer Fragen im Kontext ärztlichen Handelns im Grenzbereich menschlicher Einsichts-, Entscheidungs- und Steuerungsfähigkeit steht nicht nur die Psychiatrie vor weiteren Herausforderungen.
Im diesjährigen Symposium der Sächsischen wissenschaftlichen Gesellschaft für Nervenheilkunde (SWGN) e.V. werden durch drei auf ihrem jeweiligen Gebiet erfahrene Referenten klinische Daten zur Praxis der Unterbringung, Fixierung und medikamentösen Zwangsbehandlung einer großen sächsischen Versorgungsklinik im Kontext zu gesetzlichen Neuregelungen der letzten Jahre dargestellt und diese klinischen Auswirkungen geänderter juristischer Vorgaben bzw. Entscheidungen, nicht zuletzt auch durch die Urteile des BVerfG vom 24.07.2018 (2BvR 309/15 und 2BvR 502/16) zur Fixierung, aus fundierten medizinethischen und psychopathologischen Positionen heraus diskutiert.
In der Diskussion werden Fragen einer besseren Differenzierung medizinischer Zwangsmaßnahmen im weitesten Sinne, die Notwendigkeit einer engeren begrifflichen Abstimmung der beteiligten Fachgebiete, nicht zuletzt durch gemeinsame Fort- und Weiterbildungen, und Zielstellungen der weiteren wissenschaftlichen Bearbeitung des Themenkomplexes vorgeschlagen.
Zusammenfassend soll das Symposium auch daran erinnern, dass gesetzgeberische Maßnahmen ärztliche Expertise und psychopathologische Erkenntnisse nicht ersetzen oder gar verdrängen dürfen und das Wohl des psychiatrischen Patienten auch durch Nichthandeln bedroht sein kann.