Seit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes im März 2017 sind Cannabisblüten verschreibungsfähig. Eine off-label Behandlung Cannabis-basierter Medikamente kann zu Lasten der GKV dann erfolgen, wenn die im SGB V genannten Voraussetzungen erfüllt sind: 1) Vorliegen einer schwerwiegenden Erkrankung, 2) Fehlen von Behandlungsalternativen und 3) Bestehen einer nicht ganz entfernt liegenden Aussicht auf Erfolg. Aktuell ist eine Gesetzesänderung in Vorbereitung, um die Verschreibung zu vereinfachen und die Kosten zu senken.
In diesem Symposium soll ein umfassender Überblick gegeben werden über das Endocannabinoid-System, verschreibungsfähige Substanzen inklusive Aspekten zur Pharmakodynamik und Pharmakokinetik, die aktuelle Gesetzeslage, Indikationen und Nebenwirkungen.
Cannabis-basierte Medikamente entfalten ihre Wirkung überwiegend über eine Stimulation zentraler (CB1-) und peripherer (CB2-)Cannabinoid-Rezeptoren. Das Endocannabinoid-System gilt als wichtigstes Neuromodulations-System.
Derzeit können neben Cannabisblüten zahlreiche weitere Cannabis-basierte Medikamente verordnet werden wie Dronabinol (Tetrahydrocannabinol, THC), Nabiximols, Nabilon, Cannabidiol (CBD) und verschiedene Cannabis-Extrakte. Bis auf CBD sind alle vorgenannten Substanzen Betäubungsmittel pflichtig. Je nach Präparat erfolgt die Einnahme oral (als Öl, Mundspray und Kapsel) oder per Inhalation (bevorzugt mit Hilfe eines Vaporisierers).
Aktuell sind in Deutschland lediglich Nabiximols für die Therapie der Spastik bei Multipler Sklerose und Nabilon für die Behandlung von Übelkeit und Erbrechen unter Chemotherapie offiziell zugelassen. Der CBD-Extrakt Epidiolex® hat eine Orphan Drug Zulassung für seltene Epilepsieformen. Vermutlich ist das Indikationsspektrum für Cannabis-basierte Medikamente sehr breit. Im Hinblick auf psychiatrische Indikationen werden u.a. folgende Erkrankungen diskutiert: Tourette-Syndrom, ADHS, Psychosen, Posttraumatische Belastungsstörung, Angststörungen und Abhängigkeitserkrankungen.