Etwa 30% der Insassen in Haftanstalten sind opiatabhängig. Grundsätzlich haben Häftlinge Anspruch auf eine Gesundheitsversorgung, die derjenigen entspricht, die die Betroffenen zu den Bedingungen der gesetzlichen Krankenkassen außerhalb der Haft hätten (Äquivalenzprinzip). Goldstandard der Behandlung Opiatabhängiger ist die Substitutionsbehandlung, deren Wirkung auch unter Haftbedingungen belegt ist. Leider ist die Substitutionsbehandlung in vielen Ländern, so auch in Deutschland, noch nicht flächendeckend in Haftanstalten etabliert.
Vor diesem Hintergrund wird ein Symposium zum Thema vorgeschlagen (Vorsitz: Prof. Dr. N. Scherbaum, Fr. Prof. Dr. U. Havemann-Reinecke). Das Symposium soll folgende Vorträge umfassen: