2019 ist die aktualisierte Auflage der S3-Leitlinie „Psychosoziale Therapien bei schweren psychischen Erkrankungen“, herausgegeben durch die DGPPN, erschienen. Die Leitlinie umfasst 33 Empfehlungen und 12 Statements zur Behandlung von Menschen mit schweren und chronischen psychischen Erkrankungen mit psychosozialen Therapien. Neben medikamentöser Behandlung und Psychotherapie stellen psychosoziale Interventionen eine dritte wichtige Säule in der Behandlung schwer psychisch kranker Menschen dar. Die Erstellung der Leitlinie allein bewirkt jedoch kaum eine verbesserte Behandlung. Insgesamt wissen wir bisher wenig über die Versorgungspraxis mit psychosozialen Therapien. Die Umsetzung von Empfehlungen in die Praxis stößt insbesondere im Bereich psychosozialer Therapien auf strukturelle Barrieren, da diese in verschiedenen Gesetzbüchern geregelt sind. Im Symposium werden der aktuelle Stand in Zusammenhang mit der aktualisierten S3-Leitlinie „Psychosoziale Therapien bei schweren psychischen Störungen“ und verschiedene Perspektiven zur Verbreitung und Implementierung der Empfehlungen in die Praxis vorgestellt.
Dr. Uta Gühne gibt einen Überblick zur aktualisierten Leitlinie, stellt neue Aspekte heraus und verweist auf aktuelle Initiativen zu deren Verbreitung. Dr. Michael Konrad, Referent im Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg zeigt die Chancen des Bundesteilhabegesetzes bei der Umsetzung der S3-Leitlinien auf. PD Dr. Markus Kösters geht der Frage nach, wie Leitlinien-Wissen am besten in die Praxis kommt. Er hat eine multizentrische Implementierungsstudie initiiert, zu deren ersten Ergebnissen auf dem Kongress berichtet wird. Fanny Schoeler-Rädke wird das Symposium durch die Perspektive des IQTiG bereichern.
Update der S3-Leitlinie "Psychosoziale Therapien bei schweren psychischen Störungen" und Initiativen zur Verbreitung
Uta Gühne, Leipzig (Germany)
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Uta Gühne, Leipzig (Germany)
Schwere psychische Erkrankungen gehen mit erheblichen Beeinträchtigungen in psychosozialen Bereichen, der Lebensqualität und hohen Risiken sozialer Exklusion einher. Neben medikamentöser Behandlung und Psychotherapie stellen psychosoziale Interventionen eine dritte wichtige Säule in der Behandlung schwer psychisch kranker Menschen dar. Doch inwieweit gelten psychosoziale Interventionen als evidenzbasiert?
2019 ist die aktualisierte Auflage der S3-Leitlinie „Psychosoziale Therapien bei schweren psychischen Erkrankungen“, herausgegeben durch die DGPPN, erschienen. In dieser Leitlinie wurde die internationale Evidenz zur Wirksamkeit psychosozialer Therapien umfassend und systematisch aufbereitet. Auf dieser Grundlage wurde in einem strukturierten Konsensusprozess unter Beteiligung unterschiedlichster Akteure, einschließlich von Vertretern aus Betroffenen- und Angehörigenverbänden, 33 Empfehlungen und 12 Statements zur Behandlung von Menschen mit schweren und chronischen psychischen Erkrankungen konsentiert. Begleitet wird diese Leitlinie von einer Patientenleitlinie, einer Wartezimmerversion und einer Internet-Wissensplattform für Patienten und ihre Angehörigen sowie einer Kurzform.
Die Erstellung der Leitlinie allein bewirkt jedoch kaum eine verbesserte Behandlung. Insgesamt wissen wir bisher wenig über die Versorgungspraxis mit psychosozialen Therapien. Die Umsetzung von Empfehlungen in die Praxis stößt insbesondere im Bereich psychosozialer Therapien auf strukturelle Barrieren, da diese in verschiedenen Gesetzbüchern geregelt sind. Im ersten Teil des Symposiums wird der aktuelle Stand in Zusammenhang mit der aktualisierten S3-Leitlinie „Psychosoziale Therapien bei schweren psychischen Störungen“ vorgestellt. Dabei wird ein Überblick zu den aktuellen Empfehlungen gegeben, erstmalig adressierte Versorgungsansätze werden herausgestellt und aktuelle Initiativen zur Dissemination aufgezeigt.
Welche Möglichkeiten für die Umsetzung der Empfehlungen der S3-Leitlinie psychosoziale Therapien stecken im Bundesteilhabegesetz (BTHG)?
Michael Konrad, Stuttgart (Germany)
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Michael Konrad, Stuttgart (Germany)
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) verlagert die Leistungen der Eingliederungshilfe aus dem Sozialhilfegesetz SGB XII in das Rehabilitationsgesetz SGB IX. Darin wird der neue Behinderungsbegriff der WHO als Teilhabebeeinträchtigung in Wechselwirkung von krankheitsbedingten Funktionseinschränkungen und einstellungs- bzw. umweltbedingten Barrieren verwendet. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen die Betroffenen befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können. Sie sind Menschen mit erheblichen Teilhabebeeinträchtigungen (wesentliche Behinderung) vorbehalten. Der Gesetzbegriff entspricht damit dem in der S3 Leitlinie Psychosoziale Therapien verwendeten Begriff der schweren psychischen Erkrankung. Viele Empfehlungen des updates der S3 Leitlinie entsprechen den Formulierungen im BTHG. Insbesondere das Konzept des Recovery kann mit den neuen gesetzlichen Vorgaben umgesetzt werden. Der Begriff der psychiatrischen Rehabilitation wird dabei neu definiert. In dem Vortrag werden Möglichkeiten und Grenzen des BTHG bei der Umsetzung der S3 Leitlinien Psychosoziale Therapien vorgestellt