2017 trat die Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Kraft. Mit der Betonung der Verhältnismäßigkeit der Unterbringung, der Steigerung der Frequenz externer Begutachtung und der Bindung der Unterbringung an die zu erwartende Gefährlichkeit wurden wichtige Akzente gesetzt, deren Konsequenzen für die Praxis beleuchtet werden sollen.