Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, liebe DGKJ-Mitglieder,
unsere ordentliche Mitgliederversammlung, so schreibt es die Satzung des Vereins in §12 (1) vor, findet alljährlich anlässlich unserer Jahrestagung statt. Da die Jahrestagung 2020 nun ausfallen muss, trifft dies auch die ordentliche Mitgliederversammlung in diesem Jahr.
Der Vorstand wird die weiteren Entwicklungen im Zusammenhang mit Covid-19 bewerten und behält sich vor, sofern zulässig und im Rahmen einer Risikoabwägung mit der schützenswerten Gesundheit der Vereinsmitglieder vertretbar, zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Mitgliederversammlung einzuladen. Wie Sie sicherlich wissen, hat der Gesetzgeber ein Gesetz („Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“, Außerkrafttreten mit Ablauf des 31.12.2021) beschlossen, welches es Vereinen ermöglicht, auch in Zeiten der Covid-19-Pandemie handlungsfähig zu bleiben: Insbesondere ermöglicht dieses Gesetz, §5 Abs. (1), dass Vorstandsmitglieder auch nach Ablauf ihrer Amtszeit bis zur Bestellung eines Nachfolgers im Amt bleiben, d.h. eine Wieder- oder Neubestellung nicht zwingend erforderlich ist.
Des Weiteren sieht dieses Gesetz zwar grundlegende Erleichterungen bei der Durchführung virtueller Mitgliederversammlungen und Abstimmungen vor bzw. ohne Teilnahme an der Versamm lung vor, doch stellen diese gerade große Vereine wie den unseren vor erhebliche Probleme: Der Vorstand kann auch ohne Ermächtigung in der Satzung Vereinsmitgliedern ermöglichen, an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilzunehmen und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation auszuüben oder ohne Teilnahme an der Mitgliederversammlung ihre Stimmen bzw. vor der Durchführung der Mitgliederversammlung schriftlich abzugeben. Allerdings sieht §5 Abs. (3) dieses Gesetzes vor, dass ein Beschluss ohne physische Versammlung nur gültig ist, wenn alle Mitglieder beteiligt wurden, bis zum Schlusstermin der Abstimmung die Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen in Textform abgegeben und die erforderliche Mehrheit für den Beschlussvorschlag gestimmt hat.
Die DGKJ hat derzeit über 17.500 Mitglieder. Aus den Erfahrungen der Mitgliederversammlungen der vergangenen Jahre kann der Vorstand nicht davon ausgehen, dass – neben den im Übrigen erheblichen technischen Voraussetzungen und Herausforderungen an eine virtuelle Mitgliederversammlung, insbesondere der Bereitstellung der sicheren technischen Infrastruktur, die Sicherstellung der Teilnahme- und Abstimmungsrechte nur für Mitglieder – bei den Abstimmungsalternativen als Mindest-Teilnahmequorum über 8.800 Mitglieder für Beschlussfassungen zu gewinnen sind. Demgemäß ist der Geschäftsführende Vorstand nach reiflicher Abwägung aller maßgeblichen Aspekte zum Entschluss gekommen, die anstehende Mitgliederversammlung der DGKJ sowie dafür vorgesehene Beschlussfassungen auf eine noch zu bestimmende spätere Präsenz-Mitgliederversammlung zu vertagen. Eine solche Mitgliederversammlung liegt, schon allein wegen der Entlastung des Vorstandes, vereinsrechtlich im Interesse aller Beteiligten; gleichwohl schreibt unsere Satzung vor, dass die Einladung hierzu vier Wochen im Vorfeld der Versammlung in der „Monatsschrift Kinderheilkunde“ erfolgen muss. De facto ergibt sich bedingt durch den Produktionszeitraum der Zeitschrift eine Vorlaufzeit von ca. drei Monaten; dies erschwert derzeit die Planbarkeit einer Mitgliederversammlung im gewohnten Rahmen.
Da uns als (Geschäftsführendem) Vorstand dessen ungeachtet am Austausch mit Ihnen als Mitglieder liegt und wir auf ihn auch angewiesen sind, laden wir zu einer virtuellen Informationsveranstaltung der DGKJ anstelle der ursprünglichen Mitgliederversammlung ein, und zwar am Mittwoch, 16.09.2020, 17:30-18:30 Uhr.
Die Tagesordnung enthält dabei aus den vorgenannten Gründen nur solche Punkte, die keiner Beschlussfassung der Mitglieder bedürfen, gleichwohl unseren Mitgliedern einen vertieften Einblick in das Vereinsleben sowie das Agieren der Vereinsgremien, insbesondere des Vorstands in 2019/2020 geben:
Tagesordnung der Web-Informationsveranstaltung anstelle der ordentlichen Mitgliederversammlung der DGKJ
TOP 1: Festsetzung der Tagesordnung
TOP 2: Bericht der Präsidentin
TOP 3: Bericht des Schatzmeisters
TOP 4: Bericht der Kassenprüfer
TOP 5: Jahresbeiträge 2021
TOP 6: Zusammensetzung des DGKJ-Vorstands
TOP 7: Berichte der Kongresspräsidenten 2021 und der Kongresspräsidentin 2022
Wir werden die Zugangsdaten für diese Online-Veranstaltung denjenigen Mitgliedern, deren Mail-Adressen uns bekannt sind, bis zum 15.08.2020 zusenden. Sollten Sie daran teilnehmen wollen und bis spätestens 15.08.2020 noch keine Zugangsdaten erhalten haben, bitten wir um Ihre Mitteilung an mitgliederverwaltung@dgkj.de; wir werden Ihnen dann unverzüglich die erforderlichen Zugangsdaten an die von Ihnen zu übermittelnde Email-Adresse zuleiten.
Ich würde mich sehr freuen, Sie als DGKJ-Mitglied in unserer Mitgliederversammlungs-Ersatzveranstaltung zu begrüßen. Wir werden zudem das Pandemiegeschehen in den nächsten Monaten beobachten und halten Sie unterrichtet, ob/wann wir für den Verein eine Mitgliederversammlung anberaumen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Ingeborg Krägeloh-Mann
(DGKJ-Präsidentin)