In Deutschland sind derzeit ca 3,5 Millionen Menschen pflegebedürftig. Davon werden 818 000 Menschen vollstationär in Alten- und Pflegeheimen versorgt. Sehr häufig sind neben der somatischen Multimorbidität auch psychische oder neurodegenerative Erkrankungen die Ursache für die Pflegebedürftigkeit. Insofern kommt der Versorgung durch Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie (und durch Neurologen bzw Doppelfachärzte) eine besondere Bedeutung zu. Der Gesetzgeber und die ärztliche Selbstverwaltung wollen die Versorgung von Menschen in Alten- und Pflegeheimen stärken. Seit 1.7.2016 enthält der Einheitliche Bewertungsmassstab Leistungen zur Kooperation und Koordinierung der Betreuung in Pflegeheimen, die Vergütung erfolgt extrabudgetär. Dazu ist ein Kooperationsvertrag nach § 119b SGB V notwendig.
Zudem bedeutet speziell die aktuelle COVID-19-Pandemie sowohl für die versorgenden Ärzte als auch das Pflegepersonal eine besondere Herausforderung.
Das Symposium stellt die Grundlagen der vertragsärztlichen Versorgung in Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen für Menschen mit psychischen und/oder geistigen Behinderung vor. Auf die Möglichkeit der Videosprechstunde wird eingegangen. Es werden praktische Hinweise zum Abschliessen der Kooperationsverträge gegeben, die die Anforderungen der Anlage 27 des Bundesmantelvertrags Ärzte BMV-Ä erfüllen müssen.
Desweiteren wird ein Überblick über die Situation und die Risiken in Pflegeheimen im Rahmen der COVID-19 Pandemie gegeben. Ein weiterer wichtiger Beitrag, den wir als Fachärzte hier leisten können, ist die Edukation und das Coaching der Angehörigen und des Pflegepersonals.