Das von psychiatrischen, kinder- und jugendpsychiatrischen sowie psychosomatischen Fachgesellschaften in 2018 und 2019 entwickelte Plattform-Modell zur Personalbemessung orientiert sich am Bedarf der Patient*innen. Dabei war die leitlinienorientierte Behandlung die Orientierungsgrundlage. Dieser Ansatz kollidiert mit der vom GBA vorgelegten PPP-Richtlinie vom September 2019, die lediglich Mindestvorgaben definiert. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels in fast allen relevanten Berufsgruppen der psychiatrischen Versorgung sind damit eine Reihe von strategischen Herausforderungen an das Personalmanagement verbunden. Das Management von psychiatrischen Einrichtungen hat angesichts des Fachkräftemangels schon heute oft das Problem, den Mindestpersonalbedarf einzuhalten. Der leitlinienorientierte Bedarf liegt – so die Hypothese – noch darüber. Wie kann Personalmanagement darauf reagieren? Gibt es überhaupt eine Chance der aktiven Gestaltung. Welche Ansätze gibt es, Arbeiten auf andere Berufsgruppen zu übertragen? Welche Instrumente und Tools können das Personalmanagement dabei unterstützen? Ist leitlinienorientierte Personalbemessung zwar unter Qualitätsgesichtspunkten wünschenswert, aber völlig unrealistisch?
17:45 Uhr
Plattform-Modell – Leitlinien – Praktische Konsequenzen für die Personalbemessung – Personalgewinnung und Personalentwicklung in der klinischen Praxis
Arno Deister, Itzehoe (Germany)
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Autor:in:
Arno Deister, Itzehoe (Germany)
Die oft ausgeprägten Veränderungen und Belastungen, denen das Gesundheitswesen in Deutschland ausgesetzt ist, machen eindeutige und verbindliche Vorgaben für die Bemessung der personellen Ressourcen in den verschiedenen Berufsgruppen und Behandlungssettings unverzichtbar. Dabei wird in der gesundheitspolitischen Diskussion deutlich, dass zum einen belastbare empirische Daten als Grundlage für ein System der Personalbemessung in diesen Bereichen national und international nicht existieren. Gleichzeitig zeigt sich, dass es über Kriterien für normative und an der Qualität ausgerichtete Vorgaben zwischen den beteiligten Verbänden und Institutionen der Leistungserbringer und denen der Kostenträger keine einheitlichen Vorstellungen gibt. Bereits 2012 begann mit dem Psychiatrieentgeltgesetz und der Erweiterung des § 17d des Krankenhausfinanzierungsgesetzes ein politischer Prozess, der ein neues System der Personalbemessung ermöglichen sollte. Mit dem § 136a SGB V erhielt der Gemeinsame Bundesausschuss 2016 den Auftrag, eine Richtlinie zur Personalbemessung für die Krankenhausbehandlung in den Fächern Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie Kinder-und Jugendpsychiatrie zu entwickeln. Ein zukunftsfähiges System der Personalbemessung in der psychiatrisch-psychosomatischen Fächern muss komplexe Anforderungen erfüllen, die sich aus der Entwicklung dieser Fächer in den letzten Jahren ergeben. Es muss in der Lage sein, die zweifelsohne vorhandenen Besonderheiten dieser Fächer sicherzustellen. Ebenso muss die erforderliche fachliche Weiterentwicklung der Fächer unterstützt werden.
18:00 Uhr
Leitlinienorientierte Behandlung: Personalbedarf – PPP-Richtlinie – Personalmanagement – Wie können die Herausforderungen bewältigt werden?
Meinolf Noeker, Münster (Germany)