Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wurde von der Bundesregierung beauftragt, die Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland qualitativ weiterzuentwickeln. Mit dem Innovationsfonds werden auch neue Versorgungsformen gefördert, die über die bisherige Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Diese sollen die Versorgung der Versicherten weiterentwickeln, intersektorale Schnittstellen optimieren oder sektorenübergreifende Versorgung zum Ziel haben. Im Falle einer positiven Bewertung dieser neuen Versorgungsformen kann der Innovationsausschuss eine Empfehlung zur Überführung in die Regelversorgung auf Grundlage der Ergebnisse der Evaluation aussprechen. Dazu muss lt. Gesetzgeber binnen drei Monaten nach einer abgeschlossenen Evaluation durch den Innovationsausschuss entschieden werden, ob und falls ja wie eine Überführung in die Regelversorgung erfolgen soll. Bis das gelingt, können Projekte als Selektivvertrag fortgeführt werden. Was sich nach Planungssicherheit anhört, birgt viele Fallstricke. Reichen die Daten der Evaluation für eine abschließende Bewertung aus? Nach welchen Verfahren agiert – falls zuständig – der G-BA? Wie werden Institutionen eingebunden, die für die Überführung relevant sind? Müssen ähnliche Projekte getrennt voneinander bewertet werden? Wie verläuft der Prozess innerhalb der Krankenkassen? Gibt es regulatorische Vorgaben?
PAIN2020 als ein Projekt im Innovationsfonds hat sich zur Aufgabe gestellt, ein frühes Interdisziplinäres Multimodales Assessment (IMA) für Menschen mit Schmerzen und Chronifizierungsrisiko in Bezug auf seine Effektivität und Kosten zu überprüfen (01NVF17049). Damit möchte PAIN2020 bereits bestehende Empfehlungen in die Regelversorgung umsetzen (Casser, Arnold et al. 2013). Zur Generierung von Daten wird neben einem komplexen Evaluationsansatz zur Evaluation von Kosteneffektivität und primären Zielkriterien durch ein externes Evaluationsinstitut, ein detailliertes projektinternes Monitoring zur Umsetzung von Studienprotokoll und Versorgungsleistung durchgeführt.
Im Zuge der Vorbereitung von Empfehlungen für die Umsetzung dieser neuen Versorgungsform in die Regelversorgung bedarf es aus Sicht von PAIN2020 einer breiten Reflexion zwischen Patienten, Versorgern (PAIN2020-Zentren), Wissenschaftlern (Projektteam), Kostenträgern und politischen Vertretern, wie eine solche Empfehlung aus den generierten Daten in PAIN2020 zu erstellen und zu berichten ist.
Ziel des Symposiums ist es, die Voraussetzungen und Möglichkeiten für die Regelversorgung von den beteiligten Interessenvertretern darzulegen und miteinander abzustimmen. Einerseits soll dies dazu führen, von Seiten der Versorger, Patienten und Wissenschaftler übertragbare und konkret umsetzbare Empfehlungen zu generieren; andererseits ist die Transparenz dieses Prozesses zwischen allen Beteiligten eine wichtige Voraussetzung für die spätere Akzeptanz und Umsetzbarkeit der neuen Versorgungsform IMA.