Die Festlegung und Überprüfung der Therapieadhärenz der vaskulären Sekundärprohylaxe sollte von der behandelnden gefäßchirugischen Institution übernommen werden?
Die Festlegung und Überprüfung der Therapieadhärenz der vaskulären Sekundärprohylaxe sollte von der behandlungsführenden Vaskulären Einheit/Klinik übernommen werden? - Pro
Die Festlegung und Überprüfung der Therapieadhärenz der vaskulären Sekundärprohylaxe sollte vom Hausarzt/Niedergelassenen Kollegen übernommen werden? - Contra