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Raum:
Saal A7 (später on Demand)
Topic:
Wissenschaftliches Programm
Topic 24: Forensische Psychiatrie und Begutachtung
Format:
State-of-the-Art-Symposium
Dauer:
90 Minuten
Besonderheiten:
Q&A-Funktion
Behandlung psychisch kranker Rechtsbrecher: Theorie und Praxis der Therapie im Maßregelvollzug (§ 63 StGB)
Beate Eusterschulte, Haina (Kloster) (Germany)
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Autor:in:
Beate Eusterschulte, Haina (Kloster) (Germany)
Einleitung
Die Unterbringung im Maßregelvollzug orientiert sich nicht an der Schuld, sondern an der Gefährlichkeit, d. h. am Gewaltrisiko des Täters. Ziel der Behandlung im Maßregelvollzug ist die Reduzierung dieses Gewaltrisikos durch angemessene therapeutische Maßnahmen. Empirisch gesicherte Risiko- bzw. kriminogene Faktoren bestimmen die Therapieziele, empirisch gesicherte Behandlungsparadigmen und –modelle das Vorgehen.
Methode
Empirische Basis der Methoden einer effektiven Kriminaltherapie sind die Evaluationen a) der Behandlung psychisch Kranker und Persönlichkeitsgestörter, b) der forensisch-psychiatrischen Nachsorge und c) der Straftäterbehandlung. Die Patienten des Maßregelvollzugs sind vorwiegend gekennzeichnet durch: Chronizität der psychischen Störung, schlechtes Ansprechen auf Behandlung, häufige problematische Co-Diagnosen insbesondere Substanzmissbrauch, Grenzbegabung und antisoziale Persönlichkeitsmerkmale. Des Weiteren fallen sie durch nicht ausreichende Fertigkeiten sowie Probleme im Selbstmanagement auf. Delinquenz verhindernde Interventionen müssen bei dieser Klientel multi-modal und intensiv, assertiv, hoch strukturiert und lang dauernd sein. Für die integrierende Anwendung dieser Interventionen stehen verschiedene forensische Rehabilitationsmodelle zur Verfügung: das Risk-Need-Responsivity-Modell (RNR-Prinzip), das Good-Lives-Model (GLM) sowie das Rückfallvermeidungsmodell. Angesichts der Vielzahl der erforderlichen Interventionen und der Länge der Behandlung bedarf es einer guten Behandlungsplanung und –organisation. Darüber hinaus gewinnen in den letzten Jahren zunehmend auch rechtliche und ethische Gesichtspunkte an Bedeutung für die Gestaltung der Therapie im Maßregelvollzug.
Ergebnisse/Schlussfolgerung
Die im Vergleich zu entlassenen Strafgefangenen deutlich niedrigeren Rückfallraten belegen die Effektivität der Maßregelvollzugsbehandlung. Multimodale, kognitiv-behaviorale Ansätze unter Nutzung der Techniken des sozialen Lernens, die den Lernstil der Patienten berücksichtigen, auf Risikofaktoren und kriminogene Patientenmerkmale fokussieren, erzielen deutliche kriminalpräventive Effekte. Die therapeutischen Herangehensweisen im engeren Sinne bestimmen aber nur zum Teil den Erfolg der Behandlung. Auf der Klinikseite stellen eine ausreichende materielle und personelle Ausstattung entscheidende Erfolgsfaktoren dar. Auf der Nachsorgeseite bedarf es regelhaft einer langjährigen aufsuchenden Nachsorge sowie komplementärer Einrichtungen mit der Fähigkeit und Bereitschaft, forensisch-psychiatrische Patienten mit ihren Risiken angemessen zu betreuen.
Behandlung suchtkranker Rechtsbrecher: § 64 StGB
Birgit von Hecker, Bad Emstal (Germany)
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Autor:in:
Birgit von Hecker, Bad Emstal (Germany)
Bezugnehmend auf die allgemeinen Prinzipien der Behandlung von Rechtsbrechern im Maßregelvollzug, die im 1. Teil des State-of-the-Art-Symposiums dargestellt werden, sollen zunächst die Charakteristika der Patienten, die gemäß § 64 StGB in der Entziehungsanstalt behandelt werden, dargestellt werden.
Von den Eigenschaften der Patienten werden die verschiedenen sog. kriminogenen Bedürfnisse abgeleitet, die im Verlauf der Behandlung adressiert werden müssen, um die Legalprognose zu verbessern. Auf die Rehabilitationsmodelle (Risk-Needs-Responsibiltiy) wird hingewiesen.
Anschließend werden die hieraus folgenden Behandlungsmaßnahmen darstellt sowie die Ergebnisse der Behandlung.